Fragen zu Hausordnung

  • Hallo,

    wenn in einem Wohnhaus acht "Parteien" wohnen, haben dann alle dieselbe Hausordnung? Ich meine dass überall dasselbe drin steht.
    Ich meine - keine Unterschiede für Wohnungseigentümer und Wohnungsmieter? Stellt die Hausordnung der Eigentümer des Hauses auf oder die Wohnungsverwaltung(en)?

    Bei mir steht in der Hausordnung drin, dass "...die Grünfläche vor dem Haus nicht mit Fahrzeugen befahren werden darf..." und "...dass der Fußweg vor der Grünfläche nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden darf..." Ist so etwas überhaupt rechtens?

    Das Eine ist für mich selbstverständlich und das andere ist ganz wo anders geregelt.

    Gruß
    Bianca

  • Zitat

    "...die Grünfläche vor dem Haus nicht mit Fahrzeugen befahren werden darf..."

    Hier bestimt der Vermieter, was auf seiner Fläche erlaubt und was nicht erlaubt ist.

    Zitat

    "...dass der Fußweg vor der Grünfläche nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden darf..."

    Wenn dieser Fußweg zum Grundstück gehört, siehe oben. Wenn es ein öffentlicher Weg ist, dann ist das Parken darauf eh verboten.

    Also wo ist das Problem?

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