Fristlose Kündigung noch abzuwenden?

  • Hallo,

    verfahrene Siutation:

    Ich rechne fest damit, am 12.06.2012 eine schriftliche fristlose Kündigung seitens der Wohnungsverwaltung zu bekommen. Mit Ankündigung einer Klage und erheblichen Regressforderungen.

    Begründung: Ich störe den Hausfrieden, weil ich mich wiederholt über zwei Nachbarn (über mir, der andere unter mir) über deren Ruhestörung zwischen 20 Uhr und 7 Uhr beschwert habe.

    Die letzte war erst heute früh um 5.32 Uhr (laute Unterhaltung beim heraufgehen im Treppenhaus zu der Wohnung über mir). Gefolgt von sehr lauter Unterhaltung auf dem dortigen Balkon. Trotz seschlossener Fenster und Balkontür war es deutlich zu hören.

    Lärmprotokoll ging bereits per Mail an Wohnungsverwaltung. Mit dem Hinweis, dass man die Ruhestörungen vom "Partyvolk" wohl toleriere, statt etwas dagegen zu unternehmen. Es kam zurück, daas, erstens immer nur ich mich beschwere und zweitens solle ich mir das Lärmprotokoll von den anderen Nachbarn unterschreiben lassen, wenn im Treppenhaus, dann hätten es wohl alle gehört. Ich schrieb zurück (ernstgemeinte Frage) wer denn wohl zwischen diesem Partyvolk wohne. Und die Gegenseite schrieb zurück sie meine es auch ernst, dass ich es mir unterschreiben lassen sollte.

    Problem: Die meisten haben festen Schlaf, Nachtschicht, im Alter über 85 Jahre alt oder sind gar nicht zu hause. Also - wen sollte ich unterschreiben lassen. Auf einem Sonntag Nachmittag störe ich sowieso nirgends, wenn dann sowieso erst am 11.06. nach Feierabend bzw. Rückkehr vom Arzttermin.

    Achja, meine Wohnsituation habe ich hier im Forum schon mehrmals beschreiben müssen, deswegen verzichte ich hier und jetzt.

    Gruß
    Bianca

  • Wegen einer Beschwerde über Ihre Nachbarn erhalten Sie gar keine fristlose Kündigung und erhebliche Regressforderung. Das ist kompletter Unsinn.
    Wenn Sie hier glauben uns Dinge verschweigen zu können und darauf eine kompetente Antwort zu erheischen, muß ich Sie schwer enttäuschen.

    Da Sie hier schon eine Menge solch ähnlich gelagerter Beiträge gepostet haben, sollten Sie mal Ihr eigenes Verhalten überprüfen.

  • Wieso mein eigenes Verhalten??? Das ist 1AAAA. Und nichts anderes. Warum hat es noch nie Beschwerden über mich gegeben? Das ist Grund genug.

    Ich kann nur die unmöglichen Zustände widergeben. Und nichts anderes.

    Solch einen Ärger hatte ich noch nie!! Einfach unglaublich!!

    Was sollte ich denn zum Beispiel Ihrer Meinung nach alles hier angeben???? Sie scheinen ja mehr zu wissen als ich selber!

    2 Mal editiert, zuletzt von Bianca061970 (10. Juni 2012 um 19:53)

  • Wieso mein eigenes Verhalten??? Das ist 1AAAA. Und nichts anderes.


    Du hast mein vollstes Mitgefühl.
    Schlimm, wenn alle anderen soo bööse sind!!

  • Zitat

    Fristlose Kündigung noch abzuwenden?

    Wenn sie nicht berechtigt ist, ihr widersprechen. Ob sie berechtigt ist oder nicht lassen Sie am besten fachlich prüfen.

    Sollten Ihre Beschwerden wirklich der einzige Grund sein, ist das natürlich kompletter Schwachsinn.

  • Zitat

    Ich rechne fest damit, am 12.06.2012 eine schriftliche fristlose Kündigung seitens der Wohnungsverwaltung zu bekommen. Mit Ankündigung einer Klage und erheblichen Regressforderungen.

    Bei Astro TV angerufen und die Glaskugel befragt?
    So sicher können Sie höchstens sein wenn Sie 2. Monatsmiete nicht bezahlt haben. Warum sollten Sie sonst eine "fristlose" Kündigung bekommen? Ohne Ihnen nahe treten zu wollen, Querulantentum alleine ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Eine Unterhaltung nachts im Treppenhaus ist zwar nicht rücksichtsvoll, aber auch nicht wirklich eine Ruhestörung.
    Wenn Sie so empfindlich sind, empfehle ich ein Einfamilienhaus am Waldrand.

  • Wenn sie nicht berechtigt ist, ihr widersprechen.


    Yoo, kann (aber muss nicht) gemacht werden, falls sie kommen sollte.
    Auf "Schwachsinn" brauche (besser: muss) ich erst zu reagieren, wenn Post vom AG kommt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!