in Dunkeldeutschland ist dass mit der Meinungsfreiheit historisch bedingt etwas schwierig ![]()
Welche wahre Worte, leider ![]()
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Mainschwimmer: Wie wäre es wenn wir ALLE ab jetzt selbst denken und das Forum schließen? Davon abgesehen hat mir Syker meine Fragen bereits beantwortet (offenbar sieht er das etwas anders) was Deinen "sehr konstruktiven" Erguss eher überflüssig macht.
Aber trotzdem vielen Dank für den "netten" Hinweis.
Ok, dann vielen Dank für die ganzen Informationen. Dann werde ich eben warten & hoffen, dass die Abrechnung noch kommt.
Zwei abschließende Fragen hätte ich dann noch:
1. Was passiert wenn die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2013 kommt?
2. In bezug auf das Jahr Wartezeit bis zur Betriebskostenabrechnung. Ist dies gesetzlich geregelt oder mehr so ein Anhaltspunkt?
Danke & Gruß.
Stefan
Hallo zusammen,
da habe ich wohl zu schnell gelesen. Demzufolge hat er (Gesetz dem Fall der Arechnungszeitraum erstreckt sich über das laufende Jahr) bis zum 31.12.2013 Zeit mir die Betriebskostenabrechnung zuzustellen, richtig?
Danke & Gruß.
Stefan
Der VM hat nach Beendigung des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, dem Empfänger die BetrkAbr. zuzustellen...
Folglich wäre diese Frist am 01.03.2013 abgelaufen (Ende des Mietverhältnisses war der 29.02.2012) & ich kann demzufolge die Kautionsforderung stellen.
Danke & Gruß.
Stefan
Hallo zusammen,
ich habe mal wegen der Betriebskostenabrechnung geschaut. Zufällig wohnt die Chefin meiner Frau im Nebeneingang welcher vom selben Vermieter betreut wird. Sie sagte, dass die Betriebskostenabrechnung für 2012 bereits im Janaur diesen Jahres gekommen sei, wir haben aber nichts bekommen.
Kann ich jetzt trotzdem meine Kautionsfordrung stellen, frei nach dem Motto "Pech gehabt wenn der Vermieter keine schickt (bzw. kommt diese von einer externen Firma)"?
Danke & Gruß.
Stefan
Berny: Was den Abrechnungszeitraum angeht, kann ich leider erst in ein paar Stunden (nach der Arbeit) mit einer Antwort dienen.
Aber wenn wir gerade nochmal bei dem Verschicken des Briefes sind. Was ist denn nun die sicherste Variante (auf die ich mich im Ernstfall sogar berufen könnte)?
Danke & Gruß.
Stefan
Hallo zusammen,
zunächst nochmals vielen Dank für die schnellen Infos.
Was die Betriebskostenabrechnung angeht, bin ich mir gerade gar nicht mehr so sicher ob wir die schon erhalten haben.
Theoretisch wäre ja noch der Beitrag für Januar & Februar 2012 fällig.
Da muss ich doch glatt mal nachschauen ob die schon kam.
Wie dem auch sei, die Abrechnung MUSS ich also noch abwarten (falls sie nicht doch schon kam) & anschließend kann ich meine Kaution einfordern.
Vermieter: Die Textänderung werde ich übernehmen, klingt nicht ganz so forsch & die Begründung ist ja auch nicht zu vernachlässigen ![]()
Leider ist unsert Vermieter immer nur schnell gewesen wenn es ums Geld ging, ansonsten konnte man Ihn echt vergessen & frech ist die ganze Truppe auch sehr schnell geworden, daher steht mein Anwalt auch schon in den Startlöchern, hat mir aber gute Chancen eingeräumt sollte es zum Streit kommen, da ja tatsächlich alles beglichen ist.
Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen ![]()
Gruß.
Stefan
PS: Erklärt mich für blöd, aber was ist denn ein Einwurfschreiben & warum sollte ich diese Art dem Einschreiben mit Rückschein vorziehen? Danke ![]()
Kolinum: Dass eine Reparatur nicht mit 50,-€ beglichen ist, ist klar. Allerdings hat uns der Vermieter einen KVA über 2600,-€ geschickt aus dem hervorgeht, dass er die gesamte Wohnung neu verlegen will bzw. hat (durch Zufall konnte ich sehen, dass die Verlegearbeiten bereits vor Zusendung des KVA begonnen hatten). Das kann der Vermieter ja auch gerne tun, aber nicht auf unsere Kosten, zumal er in diesem Fall noch so blöd ist & das Übergabeprotokoll unterschreibt aus dem klar hervorgeht worauf sich der Schaden beschränkt. Die Versicherung hat meines Erachtens hier korrekt gehandelt & den entstandenen Schaden (es handelte sich um 2 Laminatprofile direkt am Rand) mit gut 550,-€ mehr als ausreichend abgedeckt (auf Anfrage bei einem Verlegebetriebes sogar zuviel) .
Wie dem auch sei. Ich würde jetzt einen Brief verfassen & diesen per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter senden.
Bei der Wortwahl hatte ich an folgendes gedacht:
"Sehr geehrter Herr ...
Zum 29.02.2012 endete das Mietverhältnis für die Dachgeschosswohnung Nr.26 in ...
Nach Beseitigung des laut Übergabeprotokoll entstandenen Schadens sowie Zahlung der Kosten seitens unserer Versicherung bitte ich Sie nunmehr die zu Beginn des Mietverhältnisses verauslagte Kaution in Höhe von 700,-€ zzgl. der laut Gesetz aufgelaufenen Zinsen während des Mietverhältnisses auf mein im Folgenden genanntes Konto zu überweisen:
Inhaber: ...
Konto: ...
BLZ: ...
Vwz: Kaution inkl. Zinsen
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen.
..."
Ist an dieser Art und Weise etwas auszusetzen bzw. zu verbessern?
Vielen Dank nochmal.
Gruß.
Stefan
Hallo zusammen,
zum 29.02.2012 endete unser Mietverhältnis. Bei der Übergabe wurde ein Sachmangel festgestellt.
Wie das leider häufiger vorkommt, wollte unser Vermieter gleich Profit aus dem Mangel schlagen.
Im Detail wurde laut bederseitig unterschriebenem Übergabeprotokoll ein Schaden am Laminat in der Wohnstube festgestellt, der Vermieter hat allerdings die gesamte Wohnung neu verlegen lassen & ist jetzt natürlich dementsprechend sauer, dass unsere Versicherung lediglich den Schaden laut Übergabeprotokoll bezahlt hat.
Folglich machen wir uns jetzt natürlich ein wenig Sorgen wegen der gezahltenm Kaution (700,-€).
Das Mietverhältnis endete vor gut 13 Monaten. Sind damit alle Fristen bezüglich Kautionsrückforderung beglichen?
Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Kaution zinskräftig anlegen muss. Stimmt das & darf ich die entstandenen Zinsen mit einfordern? Was wenn er die Kaution nicht zinskräftig angelegt hat, habe ich dennoch Anspruch auf Zinsrückzahlung?
Wie formuliere ich rechtsgültig eine entsprechende Zahlungsaufforderung?
Vielen Dank im voraus.
Gruß.
Stefan
Kolinum: Ist natürlich auch wieder richtig. Dennoch möchte ich beim ersten Kontakt bezüglich der Kaution eine angemessene Form beibehalten (auch wenn der VM offenbar selbst nicht dazu in der Lage ist).
Danke und Gruß.
Stefan
Soll heißen, dass ich durchaus "jetzt schon" um mein Kaution bitten kann.
Ich würde zunächst mal alles verlangen & wenn er mir mit der BK-Abrechnung kommt, ziehe ich 2 Vorauszahlungen (für die beiden noch offenen nicht abgerechneten Monate) ab.
Danke und Gruß.
Stefan
Hallo zusammen.
Mainschwimmer: Danke für den Link - sehr aufschlußreich.
Ich habe herausgelesen, dass die Kaution ausgezahlt werden muss wenn keinerlei Ansprüche mir gegenüber mehr geltend gemacht werden können.
Nun habe ich folgenden Fall:
Der VM wollte/musste im Wohnzimmer das Laminat neu verlegen lassen. Hat er auch getan & meine Haftpflicht hat den Schaden beglichen. Nun hat der VM natürlich alles neu machen lassen & ist mit der Auszahlung (knapp 600,-€, die gesamte Wohnung hat knapp 2000,-€ gekostet) der Versicherung nicht zufrieden.
Jetzt streitet er sich natürtlich mit der Versicherung rum.
Hat das mit mir noch in irgendeiner Weise was zu tun, soll heißen, kann ich erst nach Klärung des Falls zwischen VW & Versicherung auf meine Kaution bestehen?
Desweiteren habe ich gelesen, dass der VM nach spätestens 6 Monaten & gesetz dem Fall, dass die BK-Abrechnung noch nicht durch ist, wenigstens einen Teil auszahlen muss.
Ich konnte herauslesen, dass in meinem Fall die gesamte Kaution (nebst Zinsen) abzüglich 2 BK-Vorauszahlungen (diese wären für Januar & Februar ja noch offen) auszuzahlen ist.
Sehe ich das richtig?
Nochmals vielen Dank im voraus.
mfg
Stefan
Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank füpr die schnellen Infos.
Die BK-Abrechnung galt für den Zeitraum 01.01.2011 - 31.12.2011.
Folglich kann ich laut Euren Aussagen noch nicht auf den gesamten Betrag bestehen.
Allerdings sind die angesprochenen 6 Monate nach Auszug (29.02.2012) ja bereits verstrichen.
Muss der Vermieter mir den Namen der Bank nennen wo er das Geld angelegt hat & wieviel darf ich von meiner Kaution schon verlangen.
Desweiteren wären ein paar Info bezüglich der Art & Weise bzw. Form eines Mahnschreibens sehr hilfreich.
Vielen Dank & Gruß
Stefan
Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass ein Vermieter meine Kaution separat & verzinst aufbewahren muss.
Ich bin zum 29.02.2012 ausgezogen, habe ziemlich genau 2 Jahre in der Wohnung gewohnt & habe natürlich noch keine Kaution zurück bekommen (haben wollen die Vermieter diese aber sofort bei Einzug
).
Die Betriebskostenabrechnung habe ich bereits bekommen & bezahlt.
Ich habe 700,-€ Kaution bezahlt.
Kann ich nach Abrechnung der Betriebskosten jetzt auf meine Kaution bestehen bzw. dem Vermieter eine Frist einräumen?
Welchen Betrag, sollte das mit der Verzinsung stimmen, müsste ich verlangen bzw. sollte mindestens angehäuft worden sein?
Danke im voraus.
mfg
Stefan
Hallo Berny,
es wurden keinerlei nachweisbare Vereinbarungen getroffen. Unser Vermieter meinte nach der Übergabe, dass er eine Firma das Laminat begutachten lässt & uns anschließend einen Kostenvoranschlag zukommen lässt. Schriftlich wurde lediglich festgehalten, dass das Laminat eben wie gesagt an 2 Stellen aufgequollen ist.
Gruß.
Stefan
1. Zu wann endete der Mietvertrag?
Der Mietvertrag endete zum 29.02.2012
2. Wurde die Mietsache an den VM nachweislich zurückgegeben?
Was meinst Du damit? Schlüssel und Wohnungsübergabe haben ordnungsgemäß stattgefunden.
3. Gibt es ein Übergabeprotokoll?
Ja, gibt es.
4. Falls ja, welche Vereinbarungen darin?
Laut Übergabeprotokoll wurde das Laminat an 2 Stellen (beide nebeneinander im Wohnzimmer unter der Heizung) bemängelt, da etwas aufgequolen (siehe Bilder).
Directupload.net - Dxy7ybojg.jpg
Directupload.net - Dkarple5w.jpg
Danke und Gruß.
Stefan
Hallo Berny,
Wohnungsschlüssel habe ich leider nicht mehr aber die Chefin meiner Frau wohnt im selben Haus, daher konnte ich in den Flur und schauen ob das Laminat bei uns verlegt wird & dem war auch so.
Gruß.
Stefan
Hallo,
leider sind die Handwerker nicht mehr da aber die Rechnung lautet zu 99% auf den Namen des Vermieters denn das Kostenangebot welches er uns zugesandt hat, lautet ebenfalls auf seinen Namen.
Wenn ich das bezahlen soll, verlange ich auch, dass ich auf der Rechnung stehe & dann möchte ich auch den Fachmann aussuchen.
Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann er uns, wenn er den verliert, die Kaution streitig machen bzw. weiter hinauszögern.?Immerhin zahlt er die erst nächstes Jahr nach der nächsten Betriebskostenabrechnung.
Danke.
mfg
Stefan
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