Der VM hat nach Beendigung des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, dem Empfänger die BetrkAbr. zuzustellen...
Wohnung gekündigt - Sachmängel behoben - Kaution einfordern!
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Stefan1983 -
10. April 2013 um 11:01 -
Erledigt
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Der VM hat nach Beendigung des Abrechnungszeitraums ein Jahr Zeit, dem Empfänger die BetrkAbr. zuzustellen...
Folglich wäre diese Frist am 01.03.2013 abgelaufen (Ende des Mietverhältnisses war der 29.02.2012) & ich kann demzufolge die Kautionsforderung stellen.
Danke & Gruß.
Stefan -
Zitat
Folglich wäre diese Frist am 01.03.2013 abgelaufen
Wenn der Abrechnungszeitraum (12 Mon.) genau auch da endet, was ich stark bezweifle.Zitat(Ende des Mietverhältnisses war der 29.02.2012) & ich kann demzufolge die Kautionsforderung stellen.
Wenn der Abrechnungszeitraum aber vom 1.1. -31.12 ist (wie allgemein üblich) darfst Du noch warten, zumal Du ja auch noch keine Abr. erhalten hast. -
Zitat
Folglich wäre diese Frist am 01.03.2013 abgelaufen
Nö, nicht unbedingt. Bitte erkenne den Unterschied zwischen dem Abrechnungszeitraum der Betriebskostenabrechnung (meist, aber nicht immer das Kalenderjahr) und deinem Mietzeitraum. Von der Logik her kann es ja nicht der letztere sein, dann müsste der VM nach jedem Mieterwechsel eine Abrechnung erstellen. Das kann doch nicht sein, oder?
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Hallo zusammen,
da habe ich wohl zu schnell gelesen. Demzufolge hat er (Gesetz dem Fall der Arechnungszeitraum erstreckt sich über das laufende Jahr) bis zum 31.12.2013 Zeit mir die Betriebskostenabrechnung zuzustellen, richtig?
Danke & Gruß.
Stefan -
Hallo Stefan1983
richtig?
Ja!
VG Syker
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Ok, dann vielen Dank für die ganzen Informationen. Dann werde ich eben warten & hoffen, dass die Abrechnung noch kommt.
Zwei abschließende Fragen hätte ich dann noch:
1. Was passiert wenn die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2013 kommt?
2. In bezug auf das Jahr Wartezeit bis zur Betriebskostenabrechnung. Ist dies gesetzlich geregelt oder mehr so ein Anhaltspunkt?Danke & Gruß.
Stefan -
Hallo Stefan1983
Was passiert wenn die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2013 kommt?
Für Abrechnungen die später als 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum dem M zugehen,
sind Nachforderungen des VM ausgeschlossen.
Rückzahlungen sind dem M aber weiterhin auszuzahlen.In bezug auf das Jahr Wartezeit bis zur Betriebskostenabrechnung. Ist dies gesetzlich geregelt oder mehr so ein Anhaltspunkt?
Siehe hierzu BGB § 556 Abs 3
VG Syker
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Zitat
1. Was passiert wenn die Abrechnung nicht bis zum 31.12.2013 kommt?
2. In bezug auf das Jahr Wartezeit bis zur Betriebskostenabrechnung. Ist dies gesetzlich geregelt oder mehr so ein Anhaltspunkt?Diese beiden Fragen sind dir bereits beantwortet worden. Was hältst du denn davon, mal selbst zu denken und dich nicht auf ein Forum zu verlassen?
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Mainschwimmer: Wie wäre es wenn wir ALLE ab jetzt selbst denken und das Forum schließen? Davon abgesehen hat mir Syker meine Fragen bereits beantwortet (offenbar sieht er das etwas anders) was Deinen "sehr konstruktiven" Erguss eher überflüssig macht.
Aber trotzdem vielen Dank für den "netten" Hinweis.
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Zitat
Wie wäre es wenn wir ALLE ab jetzt selbst denken
Wäre eine nette Abwechsung, - so überhaupt möglich.Zitatund das Forum schließen?
Warum nicht gleich das ganze I-Net wieder abschaffen, - back to the roots. -
Nee du, dis iss nisch waa!
Duh nich so rummgähsn!in Dunkeldeutschland ist dass mit der Meinungsfreiheit historisch bedingt etwas schwierig

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in Dunkeldeutschland ist dass mit der Meinungsfreiheit historisch bedingt etwas schwierig

Welche wahre Worte, leider

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