Hallo zusammen,
zum 29.02.2012 endete unser Mietverhältnis. Bei der Übergabe wurde ein Sachmangel festgestellt.
Wie das leider häufiger vorkommt, wollte unser Vermieter gleich Profit aus dem Mangel schlagen.
Im Detail wurde laut bederseitig unterschriebenem Übergabeprotokoll ein Schaden am Laminat in der Wohnstube festgestellt, der Vermieter hat allerdings die gesamte Wohnung neu verlegen lassen & ist jetzt natürlich dementsprechend sauer, dass unsere Versicherung lediglich den Schaden laut Übergabeprotokoll bezahlt hat.
Folglich machen wir uns jetzt natürlich ein wenig Sorgen wegen der gezahltenm Kaution (700,-€).
Das Mietverhältnis endete vor gut 13 Monaten. Sind damit alle Fristen bezüglich Kautionsrückforderung beglichen?
Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Kaution zinskräftig anlegen muss. Stimmt das & darf ich die entstandenen Zinsen mit einfordern? Was wenn er die Kaution nicht zinskräftig angelegt hat, habe ich dennoch Anspruch auf Zinsrückzahlung?
Wie formuliere ich rechtsgültig eine entsprechende Zahlungsaufforderung?
Vielen Dank im voraus.
Gruß.
Stefan