Wohnung gekündigt - Sachmängel behoben - Kaution einfordern!

  • Hallo zusammen,

    zum 29.02.2012 endete unser Mietverhältnis. Bei der Übergabe wurde ein Sachmangel festgestellt.

    Wie das leider häufiger vorkommt, wollte unser Vermieter gleich Profit aus dem Mangel schlagen.

    Im Detail wurde laut bederseitig unterschriebenem Übergabeprotokoll ein Schaden am Laminat in der Wohnstube festgestellt, der Vermieter hat allerdings die gesamte Wohnung neu verlegen lassen & ist jetzt natürlich dementsprechend sauer, dass unsere Versicherung lediglich den Schaden laut Übergabeprotokoll bezahlt hat.

    Folglich machen wir uns jetzt natürlich ein wenig Sorgen wegen der gezahltenm Kaution (700,-€).

    Das Mietverhältnis endete vor gut 13 Monaten. Sind damit alle Fristen bezüglich Kautionsrückforderung beglichen?

    Ich habe gelesen, dass der Vermieter die Kaution zinskräftig anlegen muss. Stimmt das & darf ich die entstandenen Zinsen mit einfordern? Was wenn er die Kaution nicht zinskräftig angelegt hat, habe ich dennoch Anspruch auf Zinsrückzahlung?

    Wie formuliere ich rechtsgültig eine entsprechende Zahlungsaufforderung?

    Vielen Dank im voraus.

    Gruß.
    Stefan

  • Hier mauert die Versicherung, wie immer.
    Ein Schaden von wenigen Zentimetern kann schon teuer werden. Eine "Ausbesserung" ist nur möglich indem man den gesamten Fußboden entfernen muß um das beschädigte Element auszutauschen und anschließend wieder neu verlegen.
    Das kostet. Ersetzen brauchen Sie aber nur den Zeitwert. Sie sollten den Sachverhalt der Versicherung nochmals schildern.

    Der Vermieter muß die Kaution pfändungssicher zu den üblichen Zinssätzen anlegen. Die Zinsen stehen Ihnen zu.

  • Dem Vermieter steht für die Reparatur des Laminats nur der von der Versicherung beglichene Betrag zu für den sie haften.

    Er darf nicht für diesen Schaden noch etwas von der Kaution abziehen. Unberechtigte Forderungen des VM wird in diesem Fall ihre Versicherung rechtlich abwehren. Informieren Sie ihre Versicherung über den Sachverhalt, falls der Vermieter sich dafür an der Kaution vergehen will.

  • Kolinum: Dass eine Reparatur nicht mit 50,-€ beglichen ist, ist klar. Allerdings hat uns der Vermieter einen KVA über 2600,-€ geschickt aus dem hervorgeht, dass er die gesamte Wohnung neu verlegen will bzw. hat (durch Zufall konnte ich sehen, dass die Verlegearbeiten bereits vor Zusendung des KVA begonnen hatten). Das kann der Vermieter ja auch gerne tun, aber nicht auf unsere Kosten, zumal er in diesem Fall noch so blöd ist & das Übergabeprotokoll unterschreibt aus dem klar hervorgeht worauf sich der Schaden beschränkt. Die Versicherung hat meines Erachtens hier korrekt gehandelt & den entstandenen Schaden (es handelte sich um 2 Laminatprofile direkt am Rand) mit gut 550,-€ mehr als ausreichend abgedeckt (auf Anfrage bei einem Verlegebetriebes sogar zuviel) .

    Wie dem auch sei. Ich würde jetzt einen Brief verfassen & diesen per Einschreiben mit Rückschein an meinen Vermieter senden.

    Bei der Wortwahl hatte ich an folgendes gedacht:

    "Sehr geehrter Herr ...

    Zum 29.02.2012 endete das Mietverhältnis für die Dachgeschosswohnung Nr.26 in ...

    Nach Beseitigung des laut Übergabeprotokoll entstandenen Schadens sowie Zahlung der Kosten seitens unserer Versicherung bitte ich Sie nunmehr die zu Beginn des Mietverhältnisses verauslagte Kaution in Höhe von 700,-€ zzgl. der laut Gesetz aufgelaufenen Zinsen während des Mietverhältnisses auf mein im Folgenden genanntes Konto zu überweisen:

    Inhaber: ...
    Konto: ...
    BLZ: ...
    Vwz: Kaution inkl. Zinsen

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen.

    ..."

    Ist an dieser Art und Weise etwas auszusetzen bzw. zu verbessern?

    Vielen Dank nochmal.

    Gruß.
    Stefan

  • Die letzte Nebenkostenabrechnung ist erfolgt?
    Vergiss das Einschreiben mit Rückschein.
    Einwurfeinschreiben oder spar dir das Geld ganz oder hat der VM schon Schreiben ignoriert?
    Wenn er sich weigert muss eh der Anwalt ran.

    der laut Gesetz aufgelaufenen Zinsen würde ich auf "der angefallenen Zinsen" ändern
    vielleicht gabs ja mehr als der gesetzlich vorgesehene Zinssatz :)

  • Hallo Stefan1983,

    "der Vermieter hat allerdings die gesamte Wohnung neu verlegen lassen & ist jetzt natürlich dementsprechend sauer, dass unsere Versicherung lediglich den Schaden laut Übergabeprotokoll bezahlt hat."
    - M.E. ist dieses Thema erledigt. Die Zeiten, wo wegen eines Kotflügelkratzers das ganze Auto neu lackiert wurde, sind vorbei. Ausserdem, die Nutzungsdauer von Laminat ist auf 10 Jahre definiert. Hier wären also ohnehin Abzüge Neu für Alt fällig.

    "Das Mietverhältnis endete vor gut 13 Monaten. Sind damit alle Fristen bezüglich Kautionsrückforderung beglichen?
    - Nein. Wie ist denn in dieser Immobilie der übliche Betriebskostenabrechnungszeitraum?

  • Hallo zusammen,

    zunächst nochmals vielen Dank für die schnellen Infos.

    Was die Betriebskostenabrechnung angeht, bin ich mir gerade gar nicht mehr so sicher ob wir die schon erhalten haben.

    Theoretisch wäre ja noch der Beitrag für Januar & Februar 2012 fällig.

    Da muss ich doch glatt mal nachschauen ob die schon kam.

    Wie dem auch sei, die Abrechnung MUSS ich also noch abwarten (falls sie nicht doch schon kam) & anschließend kann ich meine Kaution einfordern.

    Vermieter: Die Textänderung werde ich übernehmen, klingt nicht ganz so forsch & die Begründung ist ja auch nicht zu vernachlässigen :)

    Leider ist unsert Vermieter immer nur schnell gewesen wenn es ums Geld ging, ansonsten konnte man Ihn echt vergessen & frech ist die ganze Truppe auch sehr schnell geworden, daher steht mein Anwalt auch schon in den Startlöchern, hat mir aber gute Chancen eingeräumt sollte es zum Streit kommen, da ja tatsächlich alles beglichen ist.


    Vielen Dank, Ihr habt mir sehr geholfen :)

    Gruß.
    Stefan

    PS: Erklärt mich für blöd, aber was ist denn ein Einwurfschreiben & warum sollte ich diese Art dem Einschreiben mit Rückschein vorziehen? Danke :)

    2 Mal editiert, zuletzt von Stefan1983 (11. April 2013 um 09:47)

  • Hallo Stefan1983


    aber was ist denn ein Einwurfschreiben & warum sollte ich diese Art dem Einschreiben mit Rückschein vorziehen?

    Beim Einwurfeinschreiben wird die Zustellung eines bestimmten Umschlags vom Briefträger dokumentiert.
    Beim Rückschein muss der Emfänger des Umschlags den Erhalt quittieren,
    er kann aber die Annahme des Umschlags verweigern.

    Benke aber unbedingt es wird nur der Umschlag dokumentiert,
    nicht aber der Inhalt des Schreibens.
    Solltest du bedenken haben bei der rechtssicheren Zustellung haben,
    wäre eine Zustellung per Bote bzw. Gerichtsvollzieher zu empfehlen.


    VG Syker

  • Hallo Stefan,

    meine Frage "Wie ist denn in dieser Immobilie der übliche Betriebskostenabrechnungszeitraum?" Hast Du leider noch nicht beantwortet.
    Ein Einwurfeinschreiben wird vom Zusteller in den Briefkasten eingeworfen und gilt damit als dem Empfänger zugegangen (aber nur der Umschlag...)
    Ein Einschreiben mit Rückschein wird, falls der Empfänge nicht anwesend ist, bei der Poststelle hinterlegt, und der Empfänger benachrichtigt. Holt er es innerhalb einer Woche nicht ab, geht es als unzustellbar an den Absender zurück.
    Neuerdings(?) gibt's auch Übergabe einschreiben, welche vom Postboten dem Empfänger händisch übergeben werden müssen.

  • Berny: Was den Abrechnungszeitraum angeht, kann ich leider erst in ein paar Stunden (nach der Arbeit) mit einer Antwort dienen.

    Aber wenn wir gerade nochmal bei dem Verschicken des Briefes sind. Was ist denn nun die sicherste Variante (auf die ich mich im Ernstfall sogar berufen könnte)?

    Danke & Gruß.
    Stefan

  • Aber wenn wir gerade nochmal bei dem Verschicken des Briefes sind. Was ist denn nun die sicherste Variante (auf die ich mich im Ernstfall sogar berufen könnte)?


    Zusammen mit einem Zeugen zum Empfänger(briefkasten).
    PS: Zeuge kennt auch den Inhalt... ;-))

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. April 2013 um 15:09)

  • Hallo Stefan1983


    Aber wenn wir gerade nochmal bei dem Verschicken des Briefes sind. Was ist denn nun die sicherste Variante (auf die ich mich im Ernstfall sogar berufen könnte)?

    Ganz sicher gehst du nur per Gerichtsvollzieher,
    kostet sowas zwischen 5 und 20 Euro,
    dauert aber länger (hab was von 1 - 2 Wochen gelesen)
    Je nach Auslastung des GV.
    Wichtig ist das Schreiben in dreifacher Ausführung,


    VG Syker

  • Hallo zusammen


    ... dieweil der hier gelinkte PZA für amtliche Schriftstücke gilt.:rolleyes:

    Ob das nur für amtliche Schriftstücke möglich ist konnte ich noch nicht recherchieren,
    zumindest wird es nur im Geschäftskundenbereich angeboten.
    Sodas die kleinen "privaten" VM evtl. außen vor bleiben.

    Zumal auch hier wohl nur der Umschlag dokumentiert wird,
    nicht aber der Inhalt des Schriftstückes.


    VG Syker

  • Syker:

    "Ob das nur für amtliche Schriftstücke möglich ist konnte ich noch nicht recherchieren,"
    - Zustellungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, die blauen und gelben Briefe mit Rückschein.

    "zumindest wird es nur im Geschäftskundenbereich angeboten."
    - GK sind im Prinzip nichts anderes als PK. Hier heisst es "zugegangen", also in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

    "Zumal auch hier wohl nur der Umschlag dokumentiert wird, nicht aber der Inhalt des Schriftstückes."
    - You say it...:cool:
    - Womit wir wieder bei der Nummer mit dem Boten/Zeugen wären... :cool:

  • Zitat

    Zumal auch hier wohl nur der Umschlag dokumentiert wird, nicht aber der Inhalt des Schriftstückes.


    Wo steht eigentlich geschrieben, dass ein Schriftstück eingetütet werden muss ?
    Die lassen sich auch ohne Umschlag persönlich einwerfen.

  • Hallo zusammen,

    ich habe mal wegen der Betriebskostenabrechnung geschaut. Zufällig wohnt die Chefin meiner Frau im Nebeneingang welcher vom selben Vermieter betreut wird. Sie sagte, dass die Betriebskostenabrechnung für 2012 bereits im Janaur diesen Jahres gekommen sei, wir haben aber nichts bekommen.

    Kann ich jetzt trotzdem meine Kautionsfordrung stellen, frei nach dem Motto "Pech gehabt wenn der Vermieter keine schickt (bzw. kommt diese von einer externen Firma)"?

    Danke & Gruß.
    Stefan

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