Beiträge von Andy09

    Wir haben unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. In dieser Abrechnung haben sich unsere Heizkosten um 105 % (pro Einheit) erhöht, obwohl im Abrechnungszeitraum weniger (ca. 17 % lt. Heizkostenverteiler) verbraucht wurden.

    Auffällig in der Abrechnung ist, das innerhalb von 4 1/2 Wochen 3000 Liter Heizöl durch ca. 8 Mietparteien angeblich verbraucht wurden.

    Wir haben auch schon eine Vermutung: Im Abrechnungszeitraum lag ein Defekt an der Heizungsanlage vor. Dadurch resultiert mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der Mehrverbrauch.

    Meine Frage wäre nun: Wenn ein Defekt an einer Heizung vorliegt, kann der VM, dann diese Kosten des Mehrverbrauches (in unseren Fall wären dies ca. 3700 Liter, man hat ja einen Vergleich aus den Vorjahren mit etwa gleichen Gesamtverbrauch lt. HKV ) trotzdem auf die BK umlegen oder kann man vielleicht auch darauf bestehen, das der Wert des/eines Vorjahres (mit etwas gleichen Verbrauch) angesetzt wird?


    Meine zweite Frage bezieht sich auf einen neuen Abrechnungsposten, der sich "Wartung KKA" nennt.

    Von solch einen Posten habe ich noch nicht gehört bzw. solch ein Posten ist lt. Mietvertrag Anlage Betriebskosten nicht vereinbart.

    Ich kenne das so, dass ein neuer Posten in der Nebenkostenabrechnung vorab vereinbart werden muss oder hat sich dahingehend etwas geändert.

    Ich sage für eure Hilfe schon einmal vielen Dank.

    So, wir haben jetzt doch die Rechnungen für Abwasser erhalten.

    Also nochmals zusammengefasst:

    Für den Abrechnungszeitraum 2008 wurde AW abgerechnet.
    In der BK Abrechnung 2009 AW nichts abgerechnet, da nichts abgefahren wurde.

    Für 2010 wurden 1.813,68 EUR, anteilsmäßig nach dem jeweiligen Verbrauch abgerechnet.
    2011 wurde ebenfalls AW abgerechnet, aber eben nicht nach Verbrauch, sondern nach der Wohnfläche.

    Zu den Rechnungen:

    Die erste Rechnung, ist vom Datum 17.02.2011 mit 1.813,68 EUR. Dort ist ein Abrechnungszeitraum vom 22.10.2008 bis 12.11.2010 angegeben. Das Rechnungsdatum wie bereits genannt vom 17.02.2011.

    Ich denke mal, dass man für 2010, der Wert in der BK Abrechnung 2010 in Höhe von 1.813,68 EUR angesetzt werden kann.

    Dann die zweite Rechnung, diese ist mit Datum 1.12.2012 und bezieht sich auf dem Abrechnungszeitraum 13.11.2010 bis zum 13.10.2011. Diesen Rechnungsbetrag (2.115,96 EUR) hätte jetzt der VM in der Abrechnung für 2011 geltend machen können. Auch eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch wäre durchaus möglich gewesen.

    Abgerechnet wurden aber insgesamt 3.929,64 EUR, genau die Summe der beiden vorgelegten Rechnungen.

    Also, der VM hat erstens den Betrag für 2010 in Höhe von 1.813,68 EUR wohl tatsächlich zweimal abgerechnet, was sich auch aus der Angabe des Abrechnungszeitraumes 22.10.2008 bis 12.11.2010 herleiten lässt. Den Betrag werde ich wohl komplett streichen.

    Für die zweite Rechnung werde ich dann wohl den Gesamtverbrauch der Wohnanlage, der ja auch der BK Abrechnung steht mit den Gesamt Abwasserkosten 2011 in Höhe von 2.115,96 EUR teilen. Anschließend mit meinen tatsächlichen Verbrauch multiplizieren. (wie in der Abrechnung 2010 geschehen) Dadurch würden sich meine Abwasserkosten um über 237 EUR verringern, und wären nur geringfügig höher als 2010.

    Was sagt ihr dazu, kann man das so machen? Könnte ich noch mehr geltend machen / kürzern?

    Ich sage schon mal DANKE.

    Hallo Andy09,

    mit solchen Definitionen wie "Abrechnungszeitraum des Abwasserverbandes von 12.2008 bis 01.2011." kann man nicht viel anfangen; sie müssten taggenau definiert sein.

    Ja, der Tag stand auch da, allerdings hat man uns keine Kopien gegeben. Aufjedenfall wissen wir, das Abwasser für einen längeresn als den üblichen 12 Monatszeitraum abgerechnet wurde. Und wie gesagt, gibt es immer noch den Verdacht, das der eine Posten doppelt abgerechnet wurde. Na ja, Widerspruch läuft.

    Aber noch eine andere Frage: Der Verwalter sagte, das der Widerspruch erst nach max. 3 Jahren beantwortet werden muss, solange hat der VM zeit. Kann das wirklich sei? Ich dachte immer 12 Monate.:mad:

    Darüber soltest Du uns gerne mal auf dem Laufenden halten, schon allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
    Investitionskosten sind keine Betriebskosten und können keinesfalls so auf die Mieter umgelegt werden. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, mal vereinfacht ausgedrückt.

    So, heute war es soweit. Wir haben zusammen mit weiteren Mietern die Rechnungen eingesehen.

    1. Hausmeisterkosten: Dieser wurde diesmal Pauschal abgerechnet. Deshalb auch der gleiche Wert von 2009. Dieser scheint aber trotzdem recht hoch. Denn es sind 2011 deutlich weniger Arbeitsstunden angefallen als 2009. (nach eigenen Aufzeichnungen anderer Mieter) Jetzt haben wir erst einmal eine Übersicht der Arbeitsstunden angefordert, die der Verwalter jetzt beim VM anfordern will. Mal abwarten, was daraus wird.

    Aber jetzt zum wichtigsten Punkt Abwasser. Es gibt 2 Rechnungen, eine von Januar 2011 und eine von November oder Dezember 2011. Die Rechnung von Januar 2011 bezieht sich aber auf einen Abrechnungszeitraum des Abwasserverbandes von 12.2008 bis 01.2011.

    Auch haben wir jetzt festgestellt, dass die Rechnung von Januar 2011 bereits in der BK Abrechnung von 2010 abgerechnet wurde. Der gleiche Betrag dann nochmals mit der aktuellen für 2011 abgerechnet.:mad::confused:

    Begründet wurde dies damit, dass es wohl nicht anders geht, als nach der Wohnfläche, da andere Mieter auf denen sich der Gebührenbescheid auch bezieht, nicht mehr hier wohnen. :confused: Trotzdem finde ich dies als eine ungerechte Abrechnungsmethode. Naja, aber damit werden wir wohl leben müssen.

    Der Verwalter hat zwar angekündigt noch etwas gegen diesen aktuellen Abrechnungsbescheid zu unternehmen, da dieser ja wohl zu lange zurück liegt. Das letzte mal wurde Abwasser für den Abrechnungszeitraum 1.01.2008 bis 31.12.2008 (abgerechnet). Danach dann erst wieder für das Jahr 2010. Also, es wurde erst nach 24 Monate wieder Abwasser abgerechnet.

    Bleibt natürlich die Frage, ob er da jetzt so machen darf. Denn es gibt Mieter, die 2009 noch bei uns wohnten und jetzt nicht mehr. Diese Mieter werden jetzt nicht bei diesen Abwasserkosten herangezogen. (für 2011) In der Aktuellen Abrechnung gibt es ja wie gesagt, einen Gebührenbescheid, der sich auf den Abrechnungszeitraum Ende 2008 bis Anfang 2011 bezieht.

    Aber es bleibt natürlich auch die Frage, warum der Verwalter den Gebührenbescheid von Januar 2011 bereits in der Abrechnung 2010 mit abgerechnet hat. Theoretisch kann er das ja, da der Gebührenbescheid im Abrechnungszeitraum 2010 lag. Aber warum rechnet er dies jetzt nochmals für 2011 ab. Diese Frage konnte man uns leider nicht eindeutig beantworten.:confused:

    Darüber soltest Du uns gerne mal auf dem Laufenden halten, schon allein wegen der grundsätzlichen Bedeutung.
    Investitionskosten sind keine Betriebskosten und können keinesfalls so auf die Mieter umgelegt werden. BK sind alljährlich wiederkehrende Kosten, mal vereinfacht ausgedrückt.

    Ja, das ist mir bzw. uns auch bekannt. Deshalb vermuten wir ja, das VM diese Kosten versucht auf die BK umzulegen.

    und ja, ich werde mich Anfang nächster Woche wieder melden, wenn wir die original Rechnungsn eingesehjen haben.

    Güße
    Andy

    So, mittlerweile konnten ich bzw. mein Nachbar, mit anderen Mietern über unsere BK Abrechnung reden. Jeder hat eine Nachzahlung, von mind. 160 EUR (für nur 1 Monat, da Neueinzug) bzw. max. 497 EUR für 12 Monate)Insgesamt geht es bei uns wohl um eine Gesamtnachzahlung von mind. 4000 EUR für 11 Wohnungen.

    Mittlerweile gehen wir davon aus, es geht ja vor allem um 2 Abrech nungspunkte, hier im Forum um den beschriebenen Punkt Abwasser.

    Wir gehen also davon aus, das der VM auf Kosten der Mieter die Finanzierung einer neuen Kläranlage (Kosten ca. 20000 EUR, natürlich geschätzt) umlegen will. Ob dies nun so ist, werden wir wohl nächste Woche erfahren, dann haben wir einen Termin beim Verwalter.

    Hallo im Forum,

    ich habe folgendes Problem:

    In meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung, wurden meine Abwassergebühren nach der Wohnfläche abgerechnet, obwohl ich 2 x einen Warmwasserzähler und 2 x einen Kaltwasserzähler habe. Dadurch lässt sich der Verbrauch und auch das Abwasser eientlich ermitteln.

    Hinweis: Alle Wohnungen haben mind. 2 Wasseruhren, 4 Wohnungen 4 Wasseruhren. Alle Wohnungen müssen deutlich mehr Abwasser zahlen bzw. einige auch weniger, da der Verbrauch höher ist und für diese Mieter die Abrechnung nach Wohnfläche günstiger ist.

    Aber zurück zum Thema: Im letzten Jahr, wurde das Abwasser nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet. Aufgrund dieser anderen Abrechnungsmethode nach Wohnfläche, muss ich nun sage und schreibe 300 % mehr Abwasserkosten gegenüber dem Vorjahr zahlen. Würde der VM die Abrechnung nach dem Verbrauch machen, wüde ich ca. 20 EUR mehr zahlen, als im Vorjahr, womit man leben könnte. Jetzt sind es aber 250,00 EUR mehr um auch mal einen Wert zu nennen um den es geht. Der Wasserverbrauch hat sich nur geringfügig erhöht.

    Jetzt zu meiner Frage: Eignetlich müsste der VM ja nach dam tatsächlichen Verbrauch abrechnen, sofern eine Wasseruhr vorhanden ist oder? Sollte dann nach ein Rest übrigbleiben, kannn er dies dann nach der Wohnfläche umlegen.

    Und meine wichtigste Frage: Hat jemand vielleicht ein aktuelles Urteil speziell auf Abwasser bezogen, worauf man sich beziehen kann, außer dem Grundsatzt der Wirtschaftlichkeit den der VM ja gegeben ist.

    Ich sage schon mal DANKE und wünsche allen einen guten Rutsch.

    so, mittlerweile hat sich etwas getan. Bei einer Überprüfung der Heizungsanlage wurde festgestellt das wohl etwas nicht stimmt.

    Es wurde jetzt festgestellt wo der Schaden ist, das ein Rohr, ich glaube Warmwasser nicht dicht ist, es wurde gegraben und auch etwas gefunden.

    d.h. war Warmwasser(leitung) an wurde fast permanent geheizt, da ja auch Wasser versickerte.

    Es liegt also wirklich ein Deekt vor, der jetzt über Wochen bzw. Monate hinweg nicht unerhebliche Kosten verursacht hat.

    und jetzt nochmal meine Frage:

    Kann der VM die Kosten auf die BK Kosten umlegen?

    VM kann zwar nichts dafür, aber VM hätte vielleicht schon früher auf Ursachenforschung gehen müssen,

    weil ÖL Verbrauch von 8000L in 5 Monaten ist nicht normal (Jahresverbrauch ca. 9000-10000L.

    Naja man könnte dem Vermieter mitteilen, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten ist, § 556 Abs. 3 BGB und man die Zahlung der Heizkosten, welche erheblich über den Schnitt der letzten Jahre hinausgehen verweigern wird.
    Hier sollte der Vermieter die Anlage zeitnah überprüfen lassen, auch im Eigeninteresse. Dass die Anlage läuft hängt wahrscheinlich mit der Warmwasserbereitung zusammen oder erfolgt diese separat?

    Wie genau haben Sie die Verbrauchsmenge ermittelt?

    ja Vermieter, das wäre eine Möglichkeit (Grundsatz der Wirtschaftlichkeit)

    Warmwasseraufbereitung erfolgt durch Heizanlage, Kesseltemperatur ca. 75 °C, Zeitraum Betrieb ca. 5 Uhr bis 23 Uhr

    Die Verbrauchsmenge haben wir wie folgt ermittelt:

    Wie gesagt, die Heizung läuft sehr oft. Wir haben dann festgestellt, das alleine in diesen Jahr (2012) schon zwei mal Heizöl geliefert wurden. (ca. 5500 Liter) Das letzte mal wurde vor ca. 6 Wochen geliefert, Verbrauch seit dem ca. 2000 Liter. In dieen JAhr also schon ca. 7500 Liter, das für 11 Wohnungen, wobei im Moment 3 Wohnungen seit Anfang des Jahres leer stehen.

    Hinweis: Jahres Verbrauch 2010: 9100 Liter

    Also ist doch mächtig hoch oder?

    Hallo Vermieter,

    danke für die Antwort. :)

    Also, leider habe ich das Jahr nicht angegeben. :(

    Es geht also um das Abrechnungsjahr 2010, zugegangen Ende Dezember 2011. Dann am 29.12.2011 Widerspruch mit Fristsetzung eingelegt.

    Am 23.01.2012 eine Antwort auf unsere Fragen erhalten worauf zumindest ein Posten geändert wurde, wenn man von geändert sprechen kann.

    Soll heißen: keine Änderung der BK Abrechnung bzw. keine Neurerstellung dieser, sonderen nur Reduzierung der Nachzahlung.

    Damit wäre ich auch fast einverstanden gewesen, allerdings stört noch ein Punkt, wobei es um Kosten geht, die nur entstanden sind weil sich eine andere Mietpartei nicht an Regeln hält.

    Erklärung: Jeder Mieter ist verpflichtet seine zugewiesene Restmülltonne am Entsorgungstag selbst rauszustellen. Leider machen das einige wenige Mieter nicht. Deshalb wurde der Hausmeister beauftragt diese rauzustellen. Diese Kosten wurden jetzt auch auf meine bzw. andere Mieter umgelegt, die ihre Tonne ebenfalls selbst rausstellen. Die Tonnen der anden Mieter sind bzw. waren verschlossen und wurden von den Mietern auch danach selbst rausgestellt.

    Gleichzeitig wurde mitgeteilt, das VM zu gegebener Zeit auf Widerspruch eingeht.

    Was soll ich jetzt davon halten :confused:

    Einerseits wird meine Nachzahlung reduziert (auch von anderen Mietern), aber nicht so, wie ich es mir vorgestellt hatte und andererseits wird mitgeteilt das man später auf Widerspruch eingeht.

    Also, sollte ich jetzt auf dieses Angebot einehen? Könnte der VM dann trotzdem die Abrechnung bis Ende 2012 wieder ändern und sich so von dem gegebenen Nachlass eventuell wieder etwas zurückholen? Sollte ich lieber auf eine Antwort warten bzw. eventuelle korrigiere Abrechnung? Bis wann muss VM nun Antworten bis 29.12.2012? Wirklich schwieriges Thema.

    Trotzdem schon mal DANKE für eine nochmalige Antwort.

    Hier ist kein Verein für primitive Lebenshilfe, sondern für MIETRECHT.

    Was heißt hier primitive Lebenshilfe? :mad:

    Ich hatte eine ganz normale Frage gestellt was auch zum Mietrecht gehört und gehofft, vieleicht einen nützlichen Hinweis zu bekommen (was man noch machen kann, denn dem VM intressiert die ganze Situation nicht, z.B. Urteil). Bezahlen müssen es ja bis jetzt die Mieter. Eigentlich schade, für soll ein Forum, das man sich so .....:mad:

    Hallo,

    folgendes Problem:

    Wohnanlage, 11 Wohnungen, wovon im Moment 3 Wohnungen leer stehen.

    Trotzem ist der Heizölverbrauch extrem hoch.

    Also im Moment haben wir 8 Wohnungen belegt. Innerhalb von 4 Wochen bzw. seit 19.4.2012 haben wir fast 3000 l Heizöl verbraucht. Dies erscheint mir sehr sehr hoch. Soviel haben wir nicht mal im Winter verbraucht. Dazu kommt, das man seit den letzten 2 Wochen nicht mehr heizt, bei uns zumindest.

    Wir haben festgestellt, das die Heizung permanent läuft. Eingestellt ist bei der Heizanlage im Keller ein Betrieb von 4.30 Uhr bis 22.30 Uhr, Kesselktemperatur bei 75 °C. Die Heizung wurde vor ca. 2 1/2 Jahren erneuert (Steuereinheit u.s.w.)

    Was kann man machen? Haben VM schon darauf angesprochen, als die letzte ÖL Lieferung kam und hingewiesen, dass der Verbrauch extrem hoch ist. Seit dem hat sich aber nichts getan.

    Alsowas kann man noch machen?

    Habe mal eine kurze Frage und weiss eigentlich schon die Antwort, bin mir aber nicht sicher, ob sich in letzter Zeit dazu was geändert hat.

    Also BK Abrechnung erhalten, Nachzahlung, dann Widerspruch.

    Nach ca. 4 Wochen Zwischenmitteilung, vom Verwalter, das VM sich zu gegebener Zeit dazu äußern wird.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Hat sich an der 12 Monatsfrist etwas geändert? D.h. also, sollte sich der VM innerhalb dieser 12 Monate nicht äußern bzw. eine geänderte Abrechnung erstellen, brauchen wir keine Nachzahlung mehr tätigen? Der VM äußert sich bisher leider nicht.

    Für eine Info dazu wäre ich dankbar.

    Hallo Kolinum

    das weiss ich auch nicht.

    Ich sage mal so, gelüftet und geheizt wird schon richtig, wir bzw. meine Eltern haben es ja fast in Griff bekommen, außer Flur.

    und

    Ich habe eine Wohnung gleich neben meinen Eltern, Baugleich nur Seitenverkehrt.

    In meiner Wohnung brauche ich im Flur z.B. auch keine Heizung anmachen, kein Schimmel, auch bei -10 C° nicht.

    Eine Tür weiter, Flur meiner Eltern trotz heizen 2,5 ca. 19 C° ist um die Tür herum leichter Schimmel/Feuchtigkeit.

    Treppe runter: ebenfalls 2 Baugleiche Wohnungen. Mieter 1 kein Schimmel, Mieter 2 ebenfalls.

    Also etwas stimmt bei uns wohl doch nicht.

    Hallo,

    folgendes: Meine Eltern haben in Ihrer Wohnung mit Feuchtigkeit zu kämpfen. Die Wohnung ist saniert, Erstbezug war 1998.

    Das Problem mit der Feuchtigkeit tritt nur in der kalten Jahreszeit auf, in Schlafraum, Flur und teilweise im Bad, in Wohnraum und Küche nicht bzw. in der Küche nur in der Kochecke minimal, was aber vom Kochen kommt bzw. kommen kann.

    Nun ist es so, lüften, das wird mind. 3 mal täglich gemacht, natürlich NICHT auf Kippstellung. Die Luftfeuchtigkeit sinkt dann von durchschnittlich 65% auf 50% oder noch weniger.

    Das Problem besteht schon länger, auch bei den Vormietern wie wir jetzt erfahren haben. Es hieß von Seiten des Vermieters, dass es natürlich am Lüften liegt. Aber, das scheint nicht zu stimmen, da man ja regelmäßig lüftet und auch richitg heizt.

    Mittlerweile haben wir das Problem in Griff bekommen, außer Flur, Ausgang zum Hausflur, der nicht beheizt wird. Dort Außenflur, war im jetzigen Winter die tiefste Temperatur bei -1C°, dahinter gleich der Flur der Wohnung.

    Es ist so, das keine bzw. nur geringe minimale Feuchtigkeit auftritt, wenn wir die Temperatur auf min. 20 C° in den besagten Räumen hochstellen, was gerade im Flur und im Schlafraum eigentlich viel zu viel ist. Mitunter kann man bei dieser Temperatur nicht Schlafen.

    Jetzt zu meiner Frage: Es kann doch nicht sein, das man als Mieter Mehrkosten bei den Heizkosten hat nur damit die Wohnung nicht feucht wird. Gerade im Schlafraum oder auch Flur sind doch eigentlich 18 C° völlig ausreichend. Kann ich als Mieter dann einen Mietminderung oder eben einen Nachlass bei den Heizkosten einfordern?

    Für eine Antwort(en) schon mal vielen Dank.

    sorry Mainschwimmer :)

    Aber ich wollte nun mal sicher, gehen ob ich diesen Passus wirklich richtig verstehe. Vielleicht war ich nur ein wenig wütend wegen des Schreibens von meinen Amt und habe den Inhalt nicht gleich verstanden. :( Aber nun bin ich schlauer und kann mich auch auf diesen Passus berufen.

    Trotzdem DANKE für die Antwort.

    Gruß
    Andy

    Hallo im Forum,

    ich habe eine Frage zu meinen Garagenmietvertrag. Dieser wurde separat, also einzelnen zu meinen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen.

    Dort heißt es unter

    §1 Mietegegenstand
    1.2. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass dieses Mietverhältnis gegenüber dem zwischen den Parteien bestehenden Wohnraummietverhältnisses nicht rechtlich selbständig sein soll und nicht unabhängig von dem Wohnraummietverhältnis gekündigt werden kann.

    Was heißt dieser Passus nun konkret, im Bezug einer Kündigung nur dieses Garagenmietvertrages.

    Kann ich diesen einzelnen kündigen oder geht das nur in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Wohnung.

    Damit nicht unnötige Fragen entstehen:

    Bin in einer Bedarfsgemeinschaft, ALG II. Nun will Amt diese Kosten nicht mehr übernehmen bzw. diese Kosten nicht mehr in der Bedarfsrechnung mit einbeziehen.. Amt würde wohl nur bezahlen, wenn eine Kündigung einzeln nicht möglich wäre. Deshalb meine Frage.

    Achso, unter § 2 Kündigung steht nur:

    Das Mietverhältnis beginnt am .... und läuft auf unbestimmte Zeit.

    Eine Kündigungsfrist steht dort nicht.

    Hallo Berny,

    so Gespräch hat stattgefunden.

    Es gibt zwar keine neue Abrechnung, aber ich und einige wenige Mieter auch (ich denke mal die Widerspruch eingelegt haben) müssen jetzt für den beanstandeten Posten Gartenarbeiten statt 424,28 EUR nur den Durchschnitt der letzten Jahre zahlen. Das wären dann bei mir 228 EUR. Es ist zwar noch nicht 100%ig, aber der Verwalter ein RA wird/will das wohl beim VM durchsetzen, damit die Akte geschlossen werden kann.

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