Hallo im Forum,
ich habe eine Frage zu meinen Garagenmietvertrag. Dieser wurde separat, also einzelnen zu meinen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen.
Dort heißt es unter
§1 Mietegegenstand
1.2. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass dieses Mietverhältnis gegenüber dem zwischen den Parteien bestehenden Wohnraummietverhältnisses nicht rechtlich selbständig sein soll und nicht unabhängig von dem Wohnraummietverhältnis gekündigt werden kann.
Was heißt dieser Passus nun konkret, im Bezug einer Kündigung nur dieses Garagenmietvertrages.
Kann ich diesen einzelnen kündigen oder geht das nur in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Wohnung.
Damit nicht unnötige Fragen entstehen:
Bin in einer Bedarfsgemeinschaft, ALG II. Nun will Amt diese Kosten nicht mehr übernehmen bzw. diese Kosten nicht mehr in der Bedarfsrechnung mit einbeziehen.. Amt würde wohl nur bezahlen, wenn eine Kündigung einzeln nicht möglich wäre. Deshalb meine Frage.
Achso, unter § 2 Kündigung steht nur:
Das Mietverhältnis beginnt am .... und läuft auf unbestimmte Zeit.
Eine Kündigungsfrist steht dort nicht.