Frage zu Garagenmietvertrag

  • Hallo im Forum,

    ich habe eine Frage zu meinen Garagenmietvertrag. Dieser wurde separat, also einzelnen zu meinen Wohnungsmietvertrag abgeschlossen.

    Dort heißt es unter

    §1 Mietegegenstand
    1.2. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass dieses Mietverhältnis gegenüber dem zwischen den Parteien bestehenden Wohnraummietverhältnisses nicht rechtlich selbständig sein soll und nicht unabhängig von dem Wohnraummietverhältnis gekündigt werden kann.

    Was heißt dieser Passus nun konkret, im Bezug einer Kündigung nur dieses Garagenmietvertrages.

    Kann ich diesen einzelnen kündigen oder geht das nur in Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Wohnung.

    Damit nicht unnötige Fragen entstehen:

    Bin in einer Bedarfsgemeinschaft, ALG II. Nun will Amt diese Kosten nicht mehr übernehmen bzw. diese Kosten nicht mehr in der Bedarfsrechnung mit einbeziehen.. Amt würde wohl nur bezahlen, wenn eine Kündigung einzeln nicht möglich wäre. Deshalb meine Frage.

    Achso, unter § 2 Kündigung steht nur:

    Das Mietverhältnis beginnt am .... und läuft auf unbestimmte Zeit.

    Eine Kündigungsfrist steht dort nicht.

  • Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Du kannst die Garage nur gemeinsam mit der Wohnung und auch die Wohnung nur gemeinsam mit der Garage kündigen.

    Aber vielleicht kannst du die Garage ja untervermieten?

  • sorry Mainschwimmer :)

    Aber ich wollte nun mal sicher, gehen ob ich diesen Passus wirklich richtig verstehe. Vielleicht war ich nur ein wenig wütend wegen des Schreibens von meinen Amt und habe den Inhalt nicht gleich verstanden. :( Aber nun bin ich schlauer und kann mich auch auf diesen Passus berufen.

    Trotzdem DANKE für die Antwort.

    Gruß
    Andy

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