Habe mal eine kurze Frage und weiss eigentlich schon die Antwort, bin mir aber nicht sicher, ob sich in letzter Zeit dazu was geändert hat.
Also BK Abrechnung erhalten, Nachzahlung, dann Widerspruch.
Nach ca. 4 Wochen Zwischenmitteilung, vom Verwalter, das VM sich zu gegebener Zeit dazu äußern wird.
Jetzt zu meiner Frage:
Hat sich an der 12 Monatsfrist etwas geändert? D.h. also, sollte sich der VM innerhalb dieser 12 Monate nicht äußern bzw. eine geänderte Abrechnung erstellen, brauchen wir keine Nachzahlung mehr tätigen? Der VM äußert sich bisher leider nicht.
Für eine Info dazu wäre ich dankbar.