BK Abrechnung - Widerspruch

  • Habe mal eine kurze Frage und weiss eigentlich schon die Antwort, bin mir aber nicht sicher, ob sich in letzter Zeit dazu was geändert hat.

    Also BK Abrechnung erhalten, Nachzahlung, dann Widerspruch.

    Nach ca. 4 Wochen Zwischenmitteilung, vom Verwalter, das VM sich zu gegebener Zeit dazu äußern wird.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Hat sich an der 12 Monatsfrist etwas geändert? D.h. also, sollte sich der VM innerhalb dieser 12 Monate nicht äußern bzw. eine geänderte Abrechnung erstellen, brauchen wir keine Nachzahlung mehr tätigen? Der VM äußert sich bisher leider nicht.

    Für eine Info dazu wäre ich dankbar.

  • Die Herleitung sehe ich so nicht.

    Die Abrechnung muss 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen, dass heißt für 2011 bis Ende 2012.
    Auch Korrekturen sind bis Ende 2012 noch möglich. Sowohl zum Nachteil als auch zum Vorteil des Mieters. Selbst wenn z.B. der Mieter die Rückerstattung schon erhalten hat.

    Liegt wirklich ein Fehler vor, sollte der Vermieter die Abrechnung bis Ende 2012 korrigieren, vorausgesetzt er hat die Verspätung zu verantworten ist sonst tatsächlich eine Nachzahlung verfallen.
    Liegt kein formaler Fehler vor, sondern nur ein rechnerischer, z.B. eine Kleinigkeit bei der Gesamtsummer oder ähnliches, ist die Korrektur imho auch noch nach der Frist möglich.

    "Zur Fristwahrung genügt eine formell ordnungsgemäße Abrechnung; materielle Fehler wie ein Additionsfehler sind unerheblich und können auch später noch berichtigt werden."

    Fristen bei Nebenkostenabrechnungen

    Grundsätzlich hat der Mieter ja auch eine 12 Monatsfrist aber "nach Erhalt" der Abrechnung um diese zu reklamieren.

    Schwieriges Thema. Der Einspruch alleine reicht nicht um die fristgerechte Abrechnung anzugreifen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (29. Mai 2012 um 12:56)

  • Hallo Vermieter,

    danke für die Antwort. :)

    Also, leider habe ich das Jahr nicht angegeben. :(

    Es geht also um das Abrechnungsjahr 2010, zugegangen Ende Dezember 2011. Dann am 29.12.2011 Widerspruch mit Fristsetzung eingelegt.

    Am 23.01.2012 eine Antwort auf unsere Fragen erhalten worauf zumindest ein Posten geändert wurde, wenn man von geändert sprechen kann.

    Soll heißen: keine Änderung der BK Abrechnung bzw. keine Neurerstellung dieser, sonderen nur Reduzierung der Nachzahlung.

    Damit wäre ich auch fast einverstanden gewesen, allerdings stört noch ein Punkt, wobei es um Kosten geht, die nur entstanden sind weil sich eine andere Mietpartei nicht an Regeln hält.

    Erklärung: Jeder Mieter ist verpflichtet seine zugewiesene Restmülltonne am Entsorgungstag selbst rauszustellen. Leider machen das einige wenige Mieter nicht. Deshalb wurde der Hausmeister beauftragt diese rauzustellen. Diese Kosten wurden jetzt auch auf meine bzw. andere Mieter umgelegt, die ihre Tonne ebenfalls selbst rausstellen. Die Tonnen der anden Mieter sind bzw. waren verschlossen und wurden von den Mietern auch danach selbst rausgestellt.

    Gleichzeitig wurde mitgeteilt, das VM zu gegebener Zeit auf Widerspruch eingeht.

    Was soll ich jetzt davon halten :confused:

    Einerseits wird meine Nachzahlung reduziert (auch von anderen Mietern), aber nicht so, wie ich es mir vorgestellt hatte und andererseits wird mitgeteilt das man später auf Widerspruch eingeht.

    Also, sollte ich jetzt auf dieses Angebot einehen? Könnte der VM dann trotzdem die Abrechnung bis Ende 2012 wieder ändern und sich so von dem gegebenen Nachlass eventuell wieder etwas zurückholen? Sollte ich lieber auf eine Antwort warten bzw. eventuelle korrigiere Abrechnung? Bis wann muss VM nun Antworten bis 29.12.2012? Wirklich schwieriges Thema.

    Trotzdem schon mal DANKE für eine nochmalige Antwort.

  • Zitat

    Es geht also um das Abrechnungsjahr 2010, zugegangen Ende Dezember 2011.

    also gerade noch so in der Frist.

    Zitat

    Dann am 29.12.2011 Widerspruch mit Fristsetzung eingelegt.

    Am 23.01.2012 eine Antwort auf unsere Fragen erhalten worauf zumindest ein Posten geändert wurde, wenn man von geändert sprechen kann.

    Ist im annehmbaren Rahmen, Jahreswechsel ist auch gerne Urlaubszeit.

    Zitat


    Soll heißen: keine Änderung der BK Abrechnung bzw. keine Neurerstellung dieser, sonderen nur Reduzierung der Nachzahlung.

    Ja dann wurde der strittige Posten quasi entfernt, was will man mehr.

    Zitat


    Damit wäre ich auch fast einverstanden gewesen, allerdings stört noch ein Punkt, wobei es um Kosten geht, die nur entstanden sind weil sich eine andere Mietpartei nicht an Regeln hält.

    Erklärung: Jeder Mieter ist verpflichtet seine zugewiesene Restmülltonne am Entsorgungstag selbst rauszustellen. Leider machen das einige wenige Mieter nicht. Deshalb wurde der Hausmeister beauftragt diese rauzustellen. Diese Kosten wurden jetzt auch auf meine bzw. andere Mieter umgelegt, die ihre Tonne ebenfalls selbst rausstellen. Die Tonnen der anden Mieter sind bzw. waren verschlossen und wurden von den Mietern auch danach selbst rausgestellt.

    Leidiges Thema, aber leider alltäglich. z.B. bei der Hausreinigung, wenn sich wenige nicht daran halten müssen im Endeffekt alle dafür zahlen. Nicht sehr gerecht aber gängige Praxis.
    Allerdings wenn jeder eine eigene Mülltonne hat mit Schloss und nur zu bequem ist sie rauszustellen, wird sie halt nicht geleert, warum muss dass der Hausmeister machen. Sehe ich keinen Sinn darin. Spätestens wenn die Mülltonne voll ist, wird der Mieter merken, dass sie sich nicht von alleine leert.

    Etwas anderes wäre es, wenn alle für alle Mülltonnen Schlüssel hätten ... dann macht es schon Sinn dass auch alle rausgestellt werden müssen. Daher wie weiter unten auch ausgeführt kommt es auf Details an.

    Zitat

    Gleichzeitig wurde mitgeteilt, das VM zu gegebener Zeit auf Widerspruch eingeht.

    Was soll ich jetzt davon halten

    Was soll ich davon halten? :) Fragen Sie Ihren Vermieter was Sie davon halten sollen bzw. was er damit meint.

    Zitat

    Also, sollte ich jetzt auf dieses Angebot einehen? Könnte der VM dann trotzdem die Abrechnung bis Ende 2012 wieder ändern und sich so von dem gegebenen Nachlass eventuell wieder etwas zurückholen? Sollte ich lieber auf eine Antwort warten bzw. eventuelle korrigiere Abrechnung? Bis wann muss VM nun Antworten bis 29.12.2012? Wirklich schwieriges Thema.

    Also zu Ihrem ungunsten kann imho der Vermieter die Abrechnung nicht mehr ändern. Ich würde die Reduzierung akzeptieren und unter Vorbehalt den reduzierten Betrag nachzahlen. Ist eh schon überfällig. Normal innerhalb von 30 Tage nach Zugang der Abrechnung.

    Mit dem Hausmeisterposten würde ich nochmal die Notwendigkeit überprüfen, grundsätzlich können die meisten Kosten des Hausmeisters umgelegt werden, ohne die Situation genauer zu kennen, ist es aber schwierig die Notwendigkeit der durchgeführten Tätigkeit zu interpretieren.

    ggf. ist hier ein Kompromiss sinnvoll, z.B. in Zukunft soll der Hausmeister dies unterlassen, oder dann nur den betroffenen Mietern in Rechnung stellen.
    Ist sehr situationsabhängig und nicht hundertprozentig sicher zu beantworten ob es nun umgelegt werden darf oder nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (30. Mai 2012 um 13:07)

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