Beiträge von Vermieter

    Hallo Lamaza.

    Wenn Sie rechtlich vorgehen möchten sollten Sie einen Anwalt bemühen.
    Was aber in der Situation imho nicht notwendig ist.

    Ein Schlüsselverlust kommt vor, allerdings muss man sich auch selbst kümmern, einen Termin ausmachen wann der Schließzylinder getauscht werden kann.
    Die Kosten dafür trägt keine Gebäudeversicherung. Imho auch keine Haftpflicht, für sowas gibt es die klassische Schlüsselversicherung.

    Wenn nur der Schließzylinder getauscht werden muss, schätze ich mal vorsichtig die Kosten zwischen 100 und 500 Euro. Hier bietet sich für einen normal handwerklich Begabten noch die Möglichkeit den Austausch selbst vorzunehmen. Sprechen Sie mit der Verwaltung, diese sollen einen passenden Zylinder besorgen und Sie holen ihn ab und bauen ihn selbst ein. Spart locker einen Hunderter.

    Das Klettern über die Hofmauer und oder bei anderen Mietern klingeln ist kein Zustand und die Beanstandung gerechtfertigt. Kümmern Sie sich um neue Schlüssel dann ist diese Problematik ja schonmal erledigt.
    Was mich wundert, man erhält ja im Regelfall nicht nur einen Schlüssel, haben Sie alle verloren?

    Zum Thema Rauchbelästigung. Als Raucher fehlt einem die Wahrnehmung. Dass man Räucherungen auf garkeinen Fall riecht halte ich für ausgeschlossen. Wenn ich Samstagmittag durchs Haus gehe kann ich Ihnen sagen was auf jeder Etage gekocht wird und wo die Raucher wohnen.

    Vorallem die Unsitte mit brennender Zigarette durchs Treppenhaus zu laufen oder dort noch schnell eine zu rauchen sollten Sie und ihr Freund vermeiden.

    Wie Sie selbst einräumen könnte ja an einigen Vorwürfen etwas dran sein.

    Als konfrontierter Mieter würde ich mit der Hausverwaltung telefonieren und einen Termin vereinbaren um die Schlüsselgeschichte aus der Welt zu schaffen. Zeigen Sie Engagement und lassen Sie sich dass nicht hinterhertragen, dass macht keine Hausverwaltung, die haben auch so genug zu tun.

    Erklären Sie wie Sie hier erklärt haben, freundlich und sachlich gegenüber dem Vermieter / bzw. der Verwaltung, dass Sie die Wohnung selbst nutzen und nicht untervermietet haben, sofern dies der Wahrheit entspricht.
    Vielleicht ist dass ganze auch schon erledigt, wenn die Schlüsselproblematik geklärt ist, denn nichts ist auffälliger und führt zu berechtigtem Unbehangen wenn "Fremde" auch noch auf diese Art das Gebäude betreten.

    Proaktiv kann man auch auf Mitmieter zugehen, sich und den Freund mal vorstellen, sich entschuldigen falls es in der Vergangenheit zu Belästigungen kam und anbieten dass man eventuelle neue Herausforderungen ja gleich untereinander und ohne Vermieter klären kann und ein paar freundliche Worte im Treppenhaus und wenns nur übers Wetter ist wirken oft Wunder.

    Servus

    ja diese Reaktion verwundert mich nicht wirklich. Leider ändert dass an der rechtlichen Lage, die nicht nur ich sondern auch andere erfahrenere User hier im Forum so einschätzen. Sicherlich hätte ich hier Widerspruch geerntet wenn ich so falsch liege. Dass ich nicht voreingenommen die Vermieterseite vertrete sondern im Gegenteil objektiv urteile und wo die Möglichkeit gegeben ist auch Tipps gebe die dem Vermieter nicht schmecken werden, kann man an meinen Postings zu anderen Themen leicht erkennen. Sonst würde ich mich auch nicht im Mieter sondern im Vermieterforum rumtreiben.

    Dass Sie ein Mietnomade sind habe weder ich noch jemand sonst hier behauptet. Nur dass Sie mietrechtlich mit ihren Ansichten einfach falsch liegen. Dass ist ja nicht weiter schlimm, denn mit dem komplexen Thema kann sich nicht jeder auskennen. Dafür gibt es schließlich Profis.
    In meiner voreingenommen Art empfehle ich Ihnen, lassen Sie sich BITTE fachkundig beraten.
    Bedenken Sie welchen Vorteil ich davon habe Ihnen etwas Falsches zu schreiben und dann habe ich noch alle anderen User hier bestochen meiner Meinung zu sein?
    Dass die Sachlage klar ist stimmt, nur dass Sie sie verzerrt sehen auch.
    Mein Nachfragen hat schon darauf gezielt zu erfahren ob Ihre Ansprüche vielleicht doch gerechtfertigt sind.
    Ich weiss dass Ihre Frage war, was Sie noch tun können wenn die Vermieterin nicht auf die Mietminderung reagiert. Nur wenn die Basis Ihrer Annahme nicht stimmt und auch die Mietminderung nicht gerechtfertigt ist wird jeder weitere Schritt Sie weiter in die Sch... reiten. Die Verwantwortung kann ich nicht übernehmen.

    Lassen Sie sich die Erläuterungen nochmal durch den Kopf gehen. Lassen Sie sich fachkundig beraten. Keiner hier will Sie verarschen. Ich wünsche Ihnen alles Gute

    Zitat


    ich bin mit meiner Partnerin vor drei Monaten aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Anfang der Woche wurde die Wohnungsabgabe (incl. Übergabeprotokoll) vorgenommen. Gestern erhielt ich ein Schreiben der Vermietergesellschaft, dass aufgrund der festgestellten Mängel an der Wohnung (positive Vertragsverletzung) Schadensersatz nach §§ 280, 281 BGB gegen uns erhoben wird.

    Wird neben der im Übergabeprotokoll angegebenen Mängel also Streichen und Laminat noch weitere Mängel in Rechnung gestellt, wenn ja welche und waren diese beim Auszug offen sichtbar (also nicht versteckt)?

    Wie lautet die genaue Formulierung im Mietvertrag zum Thema Schönheitsreparaturen und Renovierung beim Auszug?
    Haben Sie die Wohnung renoviert oder unrenoviert übernommen. Was steht dazu im Protokoll beim Einzug?


    Zitat


    1. Ich habe das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben; in diesem steht, die Wohnung komplett zu unseren Lasten gestrichen werden muss. Des Weiteren, dass das Laminat erneuert werden muss. Ich habe beide Punkte nicht gelesen und wurde auch nicht darauf hingewiesen. Leider habe ich dennoch unterschrieben.


    dass ist ganz schlecht, man unterschreibt nie etwas ohne es zu lesen. Vorallem soetwas Wichtiges. Hatten Sie Zeugen bei der Übergabe dabei?

    Sind die Mängel denn tatächlich vorhanden und nachvollziehbar und ist beim Laminat ggf. eine übermässige Abnutzung durch Sie erfolgt?
    Eine normale Nutzung ist mit dem Mietpreis abgegolten und berechtigt nicht zu Schadensersatz. Nach zwei Jahren neues Laminat ist nicht ohne sichtbare Schäden zu rechtfertigen.
    Wichtig daher Zeugen mitnehmen bei der Übergabe, Fotos machen vom Zustand der Wohnung. Der Vermieter sollte Ihnen auch anbieten die festgestellten Mängel noch selbst und oder auf eigene Kosten zu beheben.

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    1. Können die an uns gestellten Forderungen die Mietkaution übersteigen? Hier gilt § 551 BGB, oder?


    Ja sicher, dass ist möglich. Sie haften für ggf. angerichtete Schäden. Diese muss der Vermieter dann aber ggf. einklagen.
    Der Vermieter kann unbestrittene Forderungen aus der Kaution befriedigen. Darüber hinausgehende Forderungen muss er jedoch einklagen.
    Tut er dass nicht weil "zufällig" die Kaution gerade ausreicht, müssen sie bei Gericht klagen und die Herausgabe der ungerechtfertigten Restsumme verlangen.

    Es liegt dann am Vermieter die Rechtmäßigkeit der Forderung nachzuweisen.

    Welche Bürgschaft hat denn der Vater genau abgegeben?
    Die Sicherheit ist nach § 551 BGB auf 3 Monatskaltmieten beschränkt.
    Eine zusätzliche Bürgschaft verstößt gegen den § 551 BGB. Die Kaution wäre dann bei Mietabschluss bereits zurückforderbar/zu verweigern gewesen. Sprich entweder Kaution oder Bürgschaft. Die Bürgschaft ist auf die gesetzliche Kautionshöhe beschränkt und da Sie eine Kaution gezahlt haben ist der Bürge hier aus dem Schneider. Siehe Ausnahme weiter unten.

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    2. Ist es zulässig, dass die Forderungen auch an den Bürgen gestellt werden?


    um wieviel übersteigen die Forderungen denn die Kaution? Imho wie oben ausgeführt Nein.
    Entweder Kaution oder Bürge.
    Etwas anderes wäre es wenn der Vater mit im Mietvertrag vollschuldnerisch haften würde. Dazu muss er aber auch als "Mieter" im MV sein.

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    3. Wie kann ich rechtlich geltend machen, dass mir die zurückgezogene Bürgschaft mündlich versichert wurde.


    Mit Verweis auf die Unzulässigkeit und Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen spielt die Bürgschaft wie gesagt imho keine Rolle mehr.
    Es besteht kein Anspruch des Vermieters gegenüber dem Bürgen als Kautionsbürge. Als Mitmieter schon.

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    4. Sollte ich mir rechtlichen Beistand suchen?

    Würde ich Ihnen empfehlen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass Sie über den Tisch gezogen werden sollen.
    Ohne die genaueren Umstände wie Mietvertrag, Klauseln, Beschreibung der Schäden usw. zu kennen, kann man die Situation nur schwer einschätzen. Dies kann ein Anwalt der dann die Details vorliegen hat sicherlich besser.

    Aber ich sehe hier einige Anhaltspunkte die für Sie sprechen und in denen der Vermieter Fehler gemacht hat.

    Ganz ehrlich, ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen.
    Ein Kündigungsgrund für den Vermieter ist dies nicht und auch kein Grund zur Mietminderung. Damit haben Sie auch nicht wirklich etwas zu tun, dies ist zwischen dem überempfindlichen Mieter und dem Vermieter zu klären.

    Lassen Sie sich nicht provozieren, sprechen Sie sachlich und ohne Aggression. Erst wenn was vom Vermieter kommt weitersehen.

    Das mit dem Eingriff in Ihre Persönlichkeitsrechte ist ehrlich gesagt Unfug.

    Verbitten Sie sich vom Nachbarn angesprochen zu werden, Sie nutzen Ihre Wohnung völlig normal und im Rahmen Ihres Mietvertrages.
    Wenn er so ein übertriebenes Ruhebedürfnis hat, soll er sich eine Wohnung in einem Haus ohne Dielenböden mieten oder am Besten ein Haus am Waldrand für sich ganz alleine.

    Meine unbedeutende und nicht rechtsberatende Meinung:

    >Im Mietvertrag ist der Garten nicht angegeben.

    Davon unabhängig, solange der Zaun keine Gefahr darstellt im Sinne der Verkehrssicherungspflicht ist der Vermieter hier nicht zur Erneuerung verpflichtet. Selbst wenn vom Zaun eine Gefahr ausgehen sollte, ist er auch nur zur Behebung der Gefahr durch z.B. Entfernen des Zauns oder der Gefahrenstelle verpflichtet.

    Meine Empfehlung:

    Sie wollen einen Zaun von dem eigentlich nur Sie profitieren?

    Sonne, Wochenende, Baumarkt ... go ...

    Ich lehne es ab über ungelegte Eier Vermutungen anzustellen.

    Entweder konkretes oder kauf Dir eine Glaskugel. Daß macht genauso Sinn.

    Und etwas zu tun was strafrechtliche Konsequenzen hat, davon rate ich dringend ab.

    Ich halte den Hinweis auf das Ladenlokal und die Öffnungszeiten im Mietvertrag nicht für eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache.

    Im Objekt ist ein Ladenlokal welches in den Abendstunden auch geöffnet ist. Dies war beim Einzug bekannt. Ob die jetzt bis 20 22 oder 24 Uhr geöffnet haben, stellt imho für mich kein Grund für eine Mietminderung dar. Hier wäre erst nachzuweisen, dass sich dadurch negative Einflüsse auf die Mietsache ergeben. Da helfen keine Befürchtungen im Vorfeld sondern nur handfeste Beweise. Ggf. muss der Vermieter für ausreichende Abluftmöglichkeiten sorgen. Diese sind für einen Dönerladen sicherlich wichtiger, als für Subway.
    Anders wäre es z.B. wenn dort vorher eine Versicherungsagentur gewesen wäre und dann erst ein Restaurant einziehen würde. Da es aber bereits ein solches beim Einzug vorhanden war, sehe ich keinen großen Spielraum.

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    Wie sind da meine Rechte als Mieter?
    Können wir da eine Mietminderung fordern? Wenn ja, wie hoch sollte diese ausfallen?

    fragen Sie einen Anwalt. Hier sind zu viele Dinge zu beachten. Auch möchten und können wir hier keine Rechtsberatung geben.

    Sie haben aber immer das Recht bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats ordentlich zu kündigen. Es sei denn Sie haben einen Kündigungsverzicht im Mietvertrag unterschrieben.

    Knackpunkt ist hier imho ob der Vermieter beweisen kann, dass es ein freiformulierter Einzelvertrag ist.
    Gibt es noch mehr Mieter, handelt es sich um eine Verwaltung?
    Ich würde einfach mal andere Mieter ansprechen und anfragen, ob sie das gleiche im Mietvertrag stehen haben.
    Eine solche Klausel wird automatisch zur AGB wenn alleine die mehrfache Verwendung beabsichtigt ist oder sie mindestens 3 mal verwendet wurde. An eine AGB werden dann viel höhere Anforderungen gestellt als an eine Individualvereinbarung.
    Somit wäre diese dann wegen unangemessene Benachteiligung des Mieters nichtig. Also wenn ihr 2 Mieter findet welche die gleiche Formulierung im Vertrag haben, kann sich der Vermieter den Einzelvertrag schonmal in die Haare schmieren.

    Renovierung nur durch Fachbetrieb - unzulässige Klausel? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    http://meinews.niuz.biz/zul-t327822.html?

    Ich befürchte aber, dass hier wirklich bei einem nicht einsichtigen Vermieter nur ein Anwalt hilft. Zu Prüfen wäre vorher, inwieweit der Kostenaufwand für das Streichen die Anwaltskosten ggf. ausgleicht.

    Imho kann der Vermieter euch nicht verweigern, die Wohnung selbst ordentlich und fachgerecht zu streichen. Leider muss ich aus Erfahrung sagen, dass da die Meinungen zu fachgerecht sehr auseinandergehen, wer die Lichtschalter, Fußleisten und Steckdosen mitstreicht, was ich leider schon erlebt habe, sollte es wirklich lieber einem Fachbetrieb überlassen.

    Hallo Over50

    man sollte ja bei steigendem Alter auch von geistiger Reife ausgehen. Aber dazu muss natürlich auch eine gewisse Basis da sein, welche sich entwickeln kann. Vielleicht ist mit Over50 aber auch nicht das Alter gemeint sondern ein gewisser Quotient aber da kann ich nur Vermutungen anstellen.

    Zum Thema Vermieter muß ich Ihnen Recht geben, wir stehen alle auf der Dunklen Seite der Macht, sind Angehörige eines Geheimbundes, dessen Ziel die gnadenlose Ausbeutung und Knechtung der uns ausgelieferten und schutzlosen Mieter ist. Daher haben wir auch dieses Forum übernommen um der Hoffnung solch geknechteter und ungerecht behandelter Mieter wie Ihnen noch den Todesstoß zu versetzen.

    Daher habe ich auch sicherlich nicht die Kompetenz ihre Frage aus neutralem Gesichtswinkel zu beurteilen und zu beantworten.

    Es ist immer wieder erschreckend wie Poster hier nachdem sie nicht die Antwort bekommen haben die sie sich erhofft haben frech und pampig werden. Leider kommt dies immer häufiger vor.

    Aber dazu werde ich Ihnen jetzt noch mehr Gelegenheit geben. Die Anwort wird Ihnen nicht gefallen.

    Hier also die neutrale Einschätzung der Gesamtsituation:

    Die Eigentümerin kommt Ihnen entgegen und bietet unter gewissen Bedingungen (Förderung) eine Modernisierung der Fenster an. Dies ist schonmal positiv zu werten, denn verpflichtet wäre sie dazu nicht.

    Modernisierung der Wohnung - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

    Verpflichtet wäre sie nur zur Instandsetzung, also Wiederherstellung des Zustands der Fenster, welche dem technischen Standart der Zeit entspricht in der das Haus gebaut oder letztmalig grundlegend saniert wurde.
    Es macht aber wenig Sinn diese Reparaturen durchzuführen, wenn eine Modernisierung absehbar ist.

    Nun geht es Ihnen mit der Sanierung nicht schnell genug. Das ist erstmal Ihr Problem und eine Mietminderung ist hier imho nicht berechtigt, vorallem wenn sie diese mit einer nicht zeitnah durchgeführten Modernisierung begründen.
    Auch ist die Bahnlinie und der altersbedingte Zustand der Fenster kein Mietmangel, denn die Bahnlinie hat sich mit Sicherheit nicht erst nach Ihrem Einzug materialisiert.

    Wenn die Mietkürzung also auf 2 Monatskaltmieten angestiegen ist, riskieren Sie imho die fristlose Kündigung.

    Da Sie aber auf Mieterseite keinen wirklich kompetenten Verwalter/Vermieter haben, der Ihnen rechtzeitig Ihre Grenzen aufzeigt könnten Sie ggf. mit ihrem dreisten Versuch durchkommen. Seien Sie aber gewarnt, sollte sich ein kompetenter Anwalt auf Vermieterseite einschalten könnten Sie ruckzuck auf dem Bauch landen.

    Damit Ihnen dass nicht passiert, helfen ich Ihnen hier im Mieterforum aber auch gerne weiter und zeigen Ihnen die Aspekte auf, die an Ihrer Vorgehensweise problematisch sind. Was Sie von mir nicht erwarten können sind Tipps wie Sie ihre Vermieterin am besten austricksen und über den Tisch ziehen können, sodass sie die Reibungsenergie noch als Nestwärme empfindet. Ich mein da war Ihr Ansatz bisher ja auch ohne Tipps schon ganz gewagt.

    Neben dem Problem dass keine Pflicht zur Modernisierung besteht, hat sich der Gesetzgeber auch noch was ganz gemeines ausgedacht. Wenn der Vermieter nämlich eine Modernisierung wie z.B. den Austausch der Fenster gegen bessere also Schallschutz, Mehrfachverglasung usw. vornimmt, kann er die Miete erhöhen und zwar um 11% der Kosten. Damit dauert es zwar immernoch 10 Jahre bis sich das Ganze amortisiert hat, aber da der Vorteil ja eindeutig beim Mieter liegt, sollte sich dieser ja schon daran beteiligen.

    Da 2800 Euro für Sie ja kein Problem darstellt, wird die Mieterhöhung um 308 Euro pro Jahr für Sie auch keine Herausforderung darstellen.
    Sprechen Sie Ihre Vermieterin doch einfach mit diesem Vorschlag an. Das sind gerade mal 25 Euro im Monat.

    Und wenn Sie dachten dass war der unangenehme Teil, dann wirds jetzt erst richtig spannend.

    Schauen Sie doch einfach mal in Ihren Mietvertrag was da so unter Schönheitsreparaturen steht. Da steht im Regelfall etwas von Fenster innen. Wenn Ihnen also das Fenster wegmodert, würde ich Sie als Verwalter fragen, wann Sie nachweisslich für einen Schutzanstrich innen gesorgt haben. Wenn das Vermodern durch einen fehlenden Anstrich ihrerseits mitverursacht wurde, wären Sie schadensersatzpflichtig. Was die Fenster für die Vermieterin natürlich noch günstiger machen würde.

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    Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung.
    Wobei damals schon 2 Fenster leicht verzogen/undicht waren.
    Nun ist eines der Schallschutzfenster noch mehr verzogen und kippt beim stellen aus der Angel. Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt. Also der Zustand der Holzfenster war vor 12 Jahren noch einigermaßen in Ordung. .... Auch das Holz der Fenster ist mittlerweile total vermodert/verharzt.

    Fällt Ihnen da was auf? Zuschauen beim Vermodern sollten Sie eigentlich nicht. Hier könnte man eine Vertragsverletzung Ihrerseits vermuten. Da ich die genaue Situation nicht kenne bleibe ich auch beim vermuten, ich unterstelle Ihnen hier sicherlich nichts.

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    Fakt ist, dass die Vermieterin die Fenstersanierung bereits bewilligt hat.

    Fakt ist, dass sie dies an Bedingungen geknüpft und zeitlich terminiert hat. Daher können Sie daraus keine Pflicht ableiten, dies jetzt nach Ihren Wünschen durchzuführen.

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    Wenn man sich ne Eigentumswohnung leisten kann, dann sollte man auch für Instandsetzung aufkommen können!

    Hier handelt es sich nicht um eine Instandsetzung und dass Vermieter unbedingt Geld haben müssen ist ein weit verbreiteter Mieterirrtum. Schnell kostet eine solche Eigentumswohnung mehr als sie an Miete einbring.

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    2000/2800 EUR für neue Fenster sind wohl kein Weltuntergang!


    also für mich sind 2000 / 2800 Euro schon eine Menge Geld. Wenn es für Sie kein Geld ist treten Sie doch einfach in Vorlage.

    Leihen Sie der armen Frau doch das Geld und vereinbaren Sie dafür z.B. einen Mietnachlass, bis die Summe abbezahlt ist.
    3000 Euro / 48 Monate / für die Zeit die Miete um 80 Euro senken .. vielleicht nimmt sie dass ja dankend an und Sie bekommen Ihre neuen Fenster zeitnah.

    Ja ich sehe Sie jetzt förmlich vor dem Computer sitzen mit sabbernden Leftzen, aber ich erinnere Sie daran .. für SIE sind 2800 Euro keine Welt. Für eine Rentnerin schon und für mich als Normalverdiener auch.

    Also nichts für ungut und wir helfen gerne hier im Forum, leider können wir aber nicht garantieren, dass es die gewünschte Antwort wird, denn es gibt noch sowas wie Recht und Gesetz und daran sind Mieter genauso wie Vermieter gebunden.

    Aber fragen Sie doch einfach einen Anwalt ihres Vertrauens. Der erzählt Ihnen vielleicht was Sie hören möchten, dafür wird er dann ja auch bezahlt. Ob Sie dann damit bei Gericht wirklich durchkommen liegt in Gottes Hand, sein Honorar ist ihm zumindest sicher.

    Kleiner Tipp

    einfach mal die einzelnen Positionen der Abrechnung nebeneinanderstellen und die Änderung vergleichen. Meist ergibt sich daraus dann schon der Grund für höhere Kosten. Leider ist es so, dass Energiekosten und auch Müllgebühren und Wasser/Abwasserkosten im Regelfall jedes Jahr erhöht werden.

    Hallo Melanie.

    Meine unbescheidene Meinung aka keine Rechtsberatung, denn eine solche gibts nur beim Anwalt:

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    Ja, ausziehen werden wir ja irgendwann. Aber immoment geht das nicht, ich will auch ausziehen, wann ich das für richtig halte. vielleicht bleib ich auch wohnen und warte bis Die gehen. Aber bis dahin will ich keine Treppenhausreinigung in den Nebenkosten bezahlen bzw. will die Miete entsprechend kürzen. Das diese Leute kein Anwalt zum schweigen bringt, ist mir klar. Aber den Dreck, den sie hinterlassen kann man definitiv beseitigen, dafür zahl ich ja auch Reinigung.

    Vermieter schriftlich auf Mängel hinweisen, Frist setzen. Beweise sammelen. Zum Thema Mietminderung schlau machen. Mit sowas sollte man immer vorsichtig umgehen, da es nach hinten losgehen kann.

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    Das der Reinigungsaufwand, durch die vom Vermieter ausgewählten Mietern, erheblich größer geworden ist, dafür kann ich ja nichts.


    Wird denn ein höherer Reinigungsaufwand zum Vorjahr in Rechnung gestellt?

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    Außerdem müsste das Abstellen des Lärms doch nicht mein Problem sein. Der Vermieter hat ja dafür zu Sorgen den Wohnraum vertragsgemäß zu halten. Wenn er das nicht schafft, sinkt aus meiner Sicht der Wert der Mietsache. Oder?


    Polizei rufen. Lärmtagebuch führen. Fotos machen von Verschmutzungen. Dokumentieren. Andere Mieter als Zeugen gewinnen.
    Auch der Vermieter kann nicht einfach dem Mieter kündigen. Er muss erst ggf. mehrfach abmahnen und dann brauch es Beweise.
    Dazu reicht nicht eine einmalige Beschwerde.

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    Kurz und knapp, was ist das beste, was man mir raten kann?
    Ich will bzw. muss hier wohnen bleiben.


    siehe eins weiter oben, ob eine angedrohte Mietminderung hilft ist fraglich.
    Der Vermieter möchte Euch ja loswerden. Eine Mietminderung wird diesen Wunsch sicherlich nicht bremsen.

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    Die Kündigung des Vermieters ist doch unwirkasam?
    es fehlt die Belehrung über das Widerrufsrecht, er gibt keine Gründe an und die eigentliche Aussprache seiner Kündigung befindet sich im letzten Abschnitts der Stellungnahme auf mein Mängelschreiben. Ich hätte es beinahe selbst überlesen.
    Das geht doch so nicht??


    Der einzige und wichtigste Grund warum die Kündigung nicht wirksam ist, ist der fehlende zur Kündigung berechtigende Grund.
    Siehe oben der Link in einer der Antworten warum ein Vermieter kündigen darf.
    Also ist die Kündigung nicht wirksam.
    Der fehlende Widerrufshinweis spielt für die Nichtwirksamkeit keine Rolle, die Konsequenzen daraus würden jetzt zu sehr ins Detail gehen. Es wäre zu Eurem Vorteil bei einer wirksamen Kündigung, aber da es diese ja nicht ist... spielt es keine Rolle.

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    Was hat es auf sich mit dem §545 , auf den er sich bezieht?
    Ist die Kündigung mit diesem Zusatz immer noch genau so unwirksam?


    Gefährliches Halbwissen. Ändert nichts an der Unwirksamkeit. Da geht es darum, dass wenn ihr nach einer rechlich wirksamen Kündigung einfach in der Wohnung wohnen bleiben würdet und der Vermieter 2 Wochen nachdem er festgestellt hat, dass ihr nicht ausgezogen seit, nicht Widerspruch einlegt, die Kündigung obsolet wird und das Mietverhältnis unbefristet weiterbestehen würde.
    Durch den Passus wäre dann der Widerspruch bereits im Vorfeld ausgesprochen.

    Zitat


    Ein Anwalt, dem ich heute am Telefon eine kleine "Beratung" abluchste meinte, ich solle abwarten und nichts tun, wenn was von ihm kommt, soll ich ihn höflich darauf aufmerksam machen, dass ich nie eine wirksame Kündigung bekommen habe und somit weiterhin ein unbefristetes Mietverhältnis besteht.


    da hat er imho nicht ganz unrecht

    Der Abschnitt §8 bezieht sich imho nur auf die Beschaffung des Heizöls.

    Eventuell steht ja noch zur Abrechnung der Heizkosten nach Heizkostenverordnung in einem der anderen §§ etwas.

    Gibt es keine Messgeräte an euren Heizkörpern, bzw. ist kein Unternehmen wie Ista, Techem oder wie sie alle heissen mit der Heizkostenabrechnung betraut?

    Es gibt übrigens auch Aussnahmen unter §11 der Heizkostenverordnung.

    Bedenkt auch, dass eine solche Erfassung natürlich zusätzliche Kosten verursacht 500 bis 1000 Euro im Jahr. Die auf den Mieter umgelegt werden.

    Prüft ob ihr euch mit der Forderung nicht ein Eigentor schießt und danach mit Ölanteil + Erfassung nicht sogar noch mehr bezahlen müsst.

    Aus eigener Erfahrung sind wir mit Vorfinanzierung von Öl für Mieter auch schon aufgefallen und mussten dem Geld hinterher klagen. Dies war jedoch ein besonderer Fall, denn das Haus verfügt für jede Wohnung über eine eigene Heizung und einen eigenen Öltank. Das macht die Heizkostenabrechnung natürlich sehr einfach.

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