ZitatDen Vertrag habe ich so fertig bekommen, ausgehandelt wurde da nichts
beantwortet die Frage doch eigentlich selbst. Formularvertrag.
Formularverträge sind Vertragswerke, die von einem Vertragspartner einseitig gestellt werden
ZitatDen Vertrag habe ich so fertig bekommen, ausgehandelt wurde da nichts
beantwortet die Frage doch eigentlich selbst. Formularvertrag.
Formularverträge sind Vertragswerke, die von einem Vertragspartner einseitig gestellt werden
Ich schließe mich da Mainschwimmers Meinung an.
Zur Verdeutlichung:
Mietvertrag - Unwirksame Renovierungsklauseln - Special - Stiftung Warentest
siehe dort
"Ebenso unwirksam ist eine Klausel, die vorsieht, dass der Mieter die Außenfenster streichen soll. Außen müssen Mieter nie etwas machen"
sehe ich genauso
Wie lange haben Sie dort schon gewohnt und wie oft gab es eine Nebenkostenabrechnung die Sie beglichen haben?
Schaun wir doch mal in die Glaskugel... :O)
Vor Gericht und auf hoher See ...
Hat er die Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung schriftlich formuliert? Können Sie irgendwas schriftlich beweisen?
Sonst sieht es so aus, dass erst im Nachhinein, wenn sich dann beweisbar herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war, sich ggf. Schadensersatzansprüche ergeben. (Umzugskosten / höhere Miete auf einige Zeit)
Natürlich kann man versuchen die Kündigung möglichst lange hinauszuzögern, dafür sollte man einen Anwalt aufsuchen, was ich in dem Fall sowieso empfehlen würde, damit alles richtig gemacht wird um ggf. später den vorgeschobenen Eigenbedarf beweisen zu können.
Aber vielleicht möchte der Eigentümer ja wirklich einziehen und Ihr tut ihm Unrecht.
Da hoffe ich mal dass Sie Kolinum richtig verstanden haben. ![]()
In Zeiten von DVB-T ist dass mit der Grundversorgung so eine Sache.
Ich sehe keine Verpflichtung des Vermieters.
Warum wechseln Sie nicht einfach zu einem anderen Kabelanbieter oder nutzen DVB-T? Zudem ist die Installation von Satelittenschüsseln eine bauliche Änderung, der ich als Vermieter keine Zustimmung geben muss.
Sie hatten Kabel, was spricht dagegen weiter Kabel zu nutzen, wenns auch ggf. teurer ist oder von einem anderen Anbieter kommt.
Bin zwar kein Versicherungsfachmann aber soweit ich dies richtig verstanden habe:
Meine Waschmaschine wird undicht und richtet Schaden in der Wohnung unter mir an...
Meine Haftpflicht tritt ein für Trocknung, Renovierung Bad .. Fliesen usw.
Aber nicht für Schäden an nicht fester Einrichtung, also wenn der Laptop drunter stand und nass wurde, dass zahlt nicht die Haftpflicht. Wenn man selbst keine Hausrat hat bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Hatte ich zuerst auch nicht geglaubt scheint aber so zu sein.
Die Gebäudeversicherung tritt nur ein wenn der Wasserschaden durch bestimmungswidrigen Austritt z.B. aus einer gebrochenen Wasserleitung entstanden ist.
Verbessert mich wenn ich falsch liege.
Die Haftpflicht scheint sich hier aus der Verantwortung stehlen zu wollen.
Ich empfehle hier dringend die Einschaltung eines Anwalts.
Zitathaben damals dummerweise einen Zusatz unterschrieben das bei Auszug die vier Appartment wieder hergerichtet werden müssen.
auch wenn ich dass mit den Appartments nicht ganz verstehe, aber es kommt drauf an was im Mietvertrag steht und wenn Sie bei der Übernahme kein Protokoll mit den vorhandenen Schäden gemacht haben ist es jetzt etwas spät. Wer nutzt denn die 4 Appartments?
Sollte der Eigenbedarf nur vorgeschoben sein und dem besseren Verkaufserlös geschuldet sein, birgt diese Trickserei das Risiko von Schadensersatzansprüchen.
Aber wenn sie eh ausziehen wollen, sprechen Sie den Vermieter doch einfach mal auf einen Aufhebungsvertrag an. Sie können da vieles regeln z.B. auch z.B. dass sie flexibel vorher ausziehen können wenn sie eine andere Wohnung gefunden haben. Für den Vermieter wäre dass ja von Vorteil.
Aber wichtig ist immer schriftlich fixieren.
Genüßlich Popcorn knabber ... ich hab mir eine Antwort verkniffen, die hätte ihm nämlich genauso wenig gefallen.
Ich kann hier Mainschwimmer nur vollumfanglich recht geben.
Beleidigungen sind hier übrigens garnicht gerne gesehen, vorallem wenn sie unqualifiziert und ungerechtfertigt gegenüber dem Inventar hier gegeben werden nur weil man die Wahrheit nicht verträgt.
Lassen Sie es sich doch dann besser von einem Anwalt erzählen, die bekommen dann wenigstens Schmerzensgeld für Ihre verquerten Annahmen.
Sofern kein Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart wurde, was bei 11 Jahren eh vorbei wäre, da maximal auf 4 Jahre erlaubt, beträgt die Kündigungsfrist durch den MIETER immer 3 Monate. Nur die Kündigungsfrist des VERMIETERs bei ordentlicher Kündigung zum Bsp. wegen Eigenbedarf verlängert sich je nach Wohndauer.
Da Sie ihren Kündigungswunsch noch innerhalb der ersten 3 Werktage des Mai geäußert haben und sich der Termin aus den gesetzlichen Vorschriften von Ende des übernächsten Monats ergibt würde ich so argumentieren, dass die Kündigung zum 31.7. wirksam wird auch wenn Sie sich mit dem Datum vertan haben. Die Willenserklärung liegt ja vor. Eigentlich hätten Sie garkein Datum angeben müssen sondern einfach auf die gesetzliche Kündigungsfrist verweisen können.
Sprechen Sie mit dem Vermieter, die 6 Monate die er im Kopf hat sind Unfug und "annehmen" muss er die Kündigung nicht.
Stellplätze sind imho auch kein Bestandteil der "Nebenkosten" sondern Mietsache die ggf. im Wohnungsmietvertrag vereinbart worden sein muss oder in vielen Fällen auch separat mit eigenem Vertrag gemietet wird.
Nebenkosten geht garnicht.
sorry wenn ich nochmal nachhake ..
jenachdem wie der Keller im MV steht geht garnix daher wäre dass schon wichtig
glaube ich Ihnen, gegen eine Schüssel auf dem Balkon wie beschrieben ist im Regelfall auch nichts zu sagen, wieso der Vermieter aufeinmal mit Haftungsfragen kommt, vermutlich hat er irgendwo gelesen, dass der Vermieter bzw. die Versicherung für eventuelles runterfallen haftet.
Was eher unwahrscheinlich ist bei der Art der Anbringung.
Ich würde mich auf Gewohnheitsrecht berufen und was Schriftliches von der Versicherung verlangen. Ggf. das erhöhte Risiko absichern lassen.
Mal genau erklären lassen, wo nach 7 Jahren jetzt genau das Problem ist und ansonsten einfach mal mit der Versicherung sprechen.
dass nimmt langsam überhand mit den Menschen die nur hören was sie hören möchten.
Zitat
Ich will ja nicht sehr viel Sagen. Aber den Text haben Sie sich scheinbar nicht richtig durchgelesen.
ja fällt schwer diesen zu lesen und ich bereue es bereits es getan zu haben.
ZitatMiete wurde sein Januar 2012 nicht bezahlt. Nicht 11/2011!!! Inwzischen liegt sogar ein Schriftstück seitens der Mutter vor, das sie die Minderung per Einschreiben sogar angekündigt hat und dieser nicht wiedersprochen wurde.
WAYNE
Nun ob Ende 11/2011 oder Anfang 12/2011 oder 01/2012 spielt für die 2 Monate Mietschulden keine Rolle.
es sind 2 Kaltmieten im Rückstand -> fristlose Kündigung
Zitat
Dies wurde auf Grund mangels Heizung während der Wintermonate nicht eingehalten, weder noch die Reperatur der Heizung durchgeführt, was im Mietvertrag festgehalten wurde.
und er wohnt da alleine und bei allen anderen Mietern funktionierte die Heizung auch nicht.
Ja solche Mieter habe ich auch schon erlebt. Dies ist sicherlich beweisbar dokumentiert.
Zitat
Inzwischen ist sogar herrausgekommen, das unter Zeugen letzte Woche mit dem Vermieter gesprochen wurde und man ihm zugesichter hat, das er nicht aus der Wohnung ausziehen muss und Ihm zugesichert hat, die Umstände der Wohnung nun endlich zu beheben.
soso ... hat er dass .. dann macht die Kündigung ja irgendwie Sinn. ![]()
Zitat
Der Briefumschlag lag am 07. Mai unter Zeugen nicht im Briefkasten.
aber am 8. Mai ... ändert nix ...
Zitat
Auch ist inzwischen klarer, das sogar das Gesundheitamt dem Vermieter unter Androhung der Strafe die Beseitigung der Freuchtraumwäne innerhalb eines Monats zu beheben ist. Brief liegt auch hier vor mir.
siehe Posting von Mainschwimmer ... fristlose Kündigung ja .. 100% Mietminderung nein ..
und so schlimm kanns nicht gewesen sein wenn man weiterhin da wohnen möchte ..
vorher schlau machen
ZitatEs gibt Rechte und Pflichten eines Mieters, aber genauso die des Vermieters.
dass ja jetzt was ganz Neues.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Naivität und oder Ignoranz können teuer werden sag ich dazu.
Aber Sie wissen es besser und akzeptieren keine Meinung, also warum soll ich da noch Zeit investieren.
Alles Gute. Sie haben Recht und ich meine Ruhe.^^
Naja wenn dann eher bei Sturm. Hier wäre zu klären ob nicht die Möglichkeit besteht die Schüssel separat zu versichern oder gegen geringen Aufpreis in die bestehende Versicherung aufzunehmen.
Nach 7 Jahren halte ich diesen Einwand auch für fragwürdig.
ZitatNun muss ich es mit der Kündigung für den Jungen abklären können.
Dass wird schwierig.
ZitatSoweit so gut ... bis dahin, sprich, Dezember 2011 haben die immer die Mieten bezahlt. Nach dem bis dahin aber auch von der Seite der Vermieterin nichts passierte, weder die Reperaturarbeiten durchführte, gar an die Vereinbarungen hielte, beschlossen sich die Mieter, die Miete ganz einzustellen. Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies je Schriftlich angekündigt war.
spielt auch keine Rolle, die Entscheidung die Miete nicht mehr zu bezahlen kann auch angekündigt nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, es sei denn die Wohnung ist unbewohnbar.
Zitat
Der Junge hat gar keine Ahnung, auch gar keine Unterlagen.
Zu dem ist die Mutter mitte Januar 2012 ausgezogen, ohne je eine Kündigung an die Vermieterin zu hinterlassen.
Pech .. spricht nicht für die Mutter aber was hat der Vermieter damit zu tun.
Zitat
Der Junge glaubte an die Wörter der Mutter, das er nichts bezahlen bräuchte und das mit der Vermieterin alles so vereinbart wurde.
hüstel
Zitat
Nun kam aber für den "gläubigen" Jungen gestern das Schrecken im Hause.
mit 20 sollte es einem aber schon klar sein, dass man Miete zahlen muss?
Zitat
Es lag ein Umschlag (ohne Poststempel) mit einer fristlosen Kündigung der Wohnung.
Ausgeschrieben an die Mutter und dem Jungen. Geschrieben wurde am 27. April 2012, lag aber gestern am 08.05.2012 im Briefkasten
Poststempel spielt keine Rolle. Zustellung unter Zeugen bzw. Zustellung reichen völlig aus.
Für die fristlose spielt auch das Datum des Schreibens keine Rolle. Vielleicht lag es ja auch schon seit 27. April im Briefkasten.
Die Kündigung muss an alle Mieter gerichtet sein. Somit hat dass seine Richtigkeit.
ZitatWie können wir da vor gehen? Denn es sind wirklich marode Zustände in der Wohnung. Undichte Fenster. 3 von 4 Heizungen sind tot. Alle Außenwände sind regelrecht feucht.
Die Zustände spielen hier erstmal keine Rolle.
Es bestehen Mietschulden, welche nicht durch irgendwelche Mängel zu begründen sind. Schon garnicht rechtlich.
ZitatEr will nicht unbedingt aussziehen.
Ahja .. so schlimm kann es ja dann auch nicht sein. Ich befürchte aber dass wird schwierig.
Zitater würde sogar die Wohnung selbst renovieren, wenn da eine Einigung erzielt werden kann.
also Ausgleich der Mietschulden + er beseitigt die Mängel selbst
oder nur die Mängel beseitigen .. würde ich mich als Vermieter nicht drauf einlassen
ZitatWas muss ich beachten, wie kann ich die Vermieterin umstimmen etc.? Hat jemand nen guten Rat, bzw. kennt jemand die §§?
§§ ? -> wie wärs mit § 535 BGB Abs. 2
wie wäre es mit Miete zahlen? Zumindest mal die aktuelle und über den Rest kann man ggf. reden,
man kann ja die Situation erklären, aber wenn Sie mit Mängeln anrücken aber seit einem halben Jahr keine Miete mehr zahlen, dann wird die Überzeugungsarbeit schwer
Zitat
Ich will ihn gerne helfen, so gut es geht, aber auch nichts falsches machen. Nen Anwalt kann er sich nicht leisten.
da ist schon sehr viel bisher falsch gemacht worden.
Was genau erwarten Sie jetzt? Es wird seit 11/2011 keine Miete bezahlt, damit ist die fristlose Kündigung schon Januar 2012 berechtigt.
Das einzige was er machen könnte um die fristlose Kündigung abzuwenden, wäre die ausstehenden Mietrückstände komplett auszugleichen, dass geht aber nur einmal innerhalb von 2 Jahren.
Dann wäre aber auch zu prüfen ob neben der fristlosen auch noch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde, dann muss er auch bei Ausgleich der Mietschulden raus.
ansonsten bleibt noch ausziehen, sonst entstehen noch weitere Kosten.
Wenn er im Mietvertrag mit seine Mutter steht haften beide für die Miete
Leider kann ich Ihnen da nicht viel Hoffnung machen.
mündlich ist immer schlecht
was sagt denn die Abrechnung ?
ist dort die Vorauszahlung von 260 Euro korrekt angegeben und ggf. der Strom in der Abrechnung mit drin?
über das Geld muss ja abgerechnet worden sein
Vorsicht !!!
ohne rechtliche Bedeutung ist so nicht ganz richtig
wenn ein Vermieter einem Mieter eine solche Bescheinigung wissentlich falsch ausstellt, obwohl Mietschulden bestehen kann er für den Schaden der aufgrund dieser falschen Bescheinigung entstanden ist haften.
naja schriftlich eher ... steht der Keller im Mietvertrag und wenn ja wie formuliert
ist im Übergabeprotokoll vermerkt, dass der Keller nicht geräumt ist und dass der Vermieter / die Verwaltung die Räumung übernimmt
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