Miete und viele Ungereimtheiten mit fristlose Kündigung

  • Hallo an allen,

    ich hoffe erst mal, das ich hier soweit vom Therad richtig gelandet bin. Das Sonstige habe ich ausgewählt, weil viele Faktoren zusammen hängen.

    Ich helfe einen 20 Jährigen Jungen, der ganz dolle in der Klemme steckt.

    Folgendes ist abgelaufen.

    Zum 01. Febr. 2011 habe seine Mutter einen Mietvertrag unterschrieben, wo er als Sohn mit eingetragen worden ist. Beide zogen auch folglich zum 01. Februar 2011 ein.
    Im Mietvertrag steht folgendes unter Invidiuelle Vereinbarungen (die Satzführung habe ich 1:1 abgeschrieben):

    Zitat

    Im Frühjahr 2011 werden 3 Vl. Schlafzimmerfenster Renoviert o. evt. ganz Neu installiert.
    Küche bek neuen Wasserhahn + Bad das fehlende Rädchen. Küche bek, 1 Elektro-Herd.
    Außerdem soll die Heizungsfirma die die Anlage gemacht hat, das Kaputte Rädchen bzw. den Heizkörper wieder in Betrieb setzen.
    Ansonsten folgt ein Einbau v. einem Kaminofen.

    Soweit so gut ... bis dahin, sprich, Dezember 2011 haben die immer die Mieten bezahlt. Nach dem bis dahin aber auch von der Seite der Vermieterin nichts passierte, weder die Reperaturarbeiten durchführte, gar an die Vereinbarungen hielte, beschlossen sich die Mieter, die Miete ganz einzustellen. Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies je Schriftlich angekündigt war. Der Junge hat gar keine Ahnung, auch gar keine Unterlagen.
    Zu dem ist die Mutter mitte Januar 2012 ausgezogen, ohne je eine Kündigung an die Vermieterin zu hinterlassen.

    Der Junge glaubte an die Wörter der Mutter, das er nichts bezahlen bräuchte und das mit der Vermieterin alles so vereinbart wurde.

    Nun kam aber für den "gläubigen" Jungen gestern das Schrecken im Hause. Es lag ein Umschlag (ohne Poststempel) mit einer fristlosen Kündigung der Wohnung. Ausgeschrieben an die Mutter und dem Jungen. Geschrieben wurde am 27. April 2012, lag aber gestern am 08.05.2012 im Briefkasten. Desweiteren flatterte eine Mahnung von der Stromgesellschaft auf dem Namen des Jungen.

    Gestern war ich mit Ihm auch gleich erst mal zur Stromgesellschaft hin gegangen, weil ich bei seinem Besuch und ablesen aller 5 Stromzähler ungereimtheiten festgestellt hatte.
    Bei einem Stromzähler war eindeutig sehr schnell der Stromzähler gelaufen. Bei den anderen 3 war regulärer Stillstand zu verzeichnen und bei dem letzten bewegter es sich im normalen Bereich. Ich schrieb die Nummern plus den Stand auf.
    Nach dem Besuch bei der Stromgesellschaft, waren der Junge und ich erst mal richtig geschockt.
    1. Die Vermieterin habe Ihren Strom zum Feb. 2011 auf Ihrer Wohnung komplett abgemeldet. Sie wohnt allerdings im 1. Stock und benutzt die Kellerwohnung sowie Ihre Werkstatt.
    2. Die Mutter des Jungen meldete den Strom einfach mitte Januar 2012 auf seinen Namen an.
    3. hatte angeblich der Junge seit Januar 2012 bis gestern 9.000 Kilowattstunden verbraucht gehabt.
    Die Stromgesellschaft beschloss erst mal einen Mahnstopp zu verrichten und beauftragte eine Prüfung aller Zähler mit dem Verdacht, das irgendwo Strom gezogen wird.
    Soweit so gut.

    Nun muss ich es mit der Kündigung für den Jungen abklären können. Wie können wir da vor gehen? Denn es sind wirklich marode Zustände in der Wohnung. Undichte Fenster. 3 von 4 Heizungen sind tot. Alle Außenwände sind regelrecht feucht.
    Er will nicht unbedingt aussziehen. Er würde sogar die Wohnung selbst renovieren, wenn da eine Einigung erzielt werden kann.
    Was muss ich beachten, wie kann ich die Vermieterin umstimmen etc.? Hat jemand nen guten Rat, bzw. kennt jemand die §§?
    Ich will ihn gerne helfen, so gut es geht, aber auch nichts falsches machen. Nen Anwalt kann er sich nicht leisten.

    Um Antworten bin ich dankbar. Fragen beantworte ich gerne Zeitnah.

    LG Nyssa

  • Zitat

    Nun muss ich es mit der Kündigung für den Jungen abklären können.


    Dass wird schwierig.

    Zitat

    Soweit so gut ... bis dahin, sprich, Dezember 2011 haben die immer die Mieten bezahlt. Nach dem bis dahin aber auch von der Seite der Vermieterin nichts passierte, weder die Reperaturarbeiten durchführte, gar an die Vereinbarungen hielte, beschlossen sich die Mieter, die Miete ganz einzustellen. Nun weiß ich allerdings nicht, ob dies je Schriftlich angekündigt war.


    spielt auch keine Rolle, die Entscheidung die Miete nicht mehr zu bezahlen kann auch angekündigt nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden, es sei denn die Wohnung ist unbewohnbar.

    Zitat


    Der Junge hat gar keine Ahnung, auch gar keine Unterlagen.
    Zu dem ist die Mutter mitte Januar 2012 ausgezogen, ohne je eine Kündigung an die Vermieterin zu hinterlassen.


    Pech .. spricht nicht für die Mutter aber was hat der Vermieter damit zu tun.

    Zitat


    Der Junge glaubte an die Wörter der Mutter, das er nichts bezahlen bräuchte und das mit der Vermieterin alles so vereinbart wurde.


    hüstel

    Zitat


    Nun kam aber für den "gläubigen" Jungen gestern das Schrecken im Hause.


    mit 20 sollte es einem aber schon klar sein, dass man Miete zahlen muss?

    Zitat


    Es lag ein Umschlag (ohne Poststempel) mit einer fristlosen Kündigung der Wohnung.
    Ausgeschrieben an die Mutter und dem Jungen. Geschrieben wurde am 27. April 2012, lag aber gestern am 08.05.2012 im Briefkasten

    Poststempel spielt keine Rolle. Zustellung unter Zeugen bzw. Zustellung reichen völlig aus.
    Für die fristlose spielt auch das Datum des Schreibens keine Rolle. Vielleicht lag es ja auch schon seit 27. April im Briefkasten.

    Die Kündigung muss an alle Mieter gerichtet sein. Somit hat dass seine Richtigkeit.

    Zitat

    Wie können wir da vor gehen? Denn es sind wirklich marode Zustände in der Wohnung. Undichte Fenster. 3 von 4 Heizungen sind tot. Alle Außenwände sind regelrecht feucht.


    Die Zustände spielen hier erstmal keine Rolle.
    Es bestehen Mietschulden, welche nicht durch irgendwelche Mängel zu begründen sind. Schon garnicht rechtlich.

    Zitat

    Er will nicht unbedingt aussziehen.


    Ahja .. so schlimm kann es ja dann auch nicht sein. Ich befürchte aber dass wird schwierig.

    Zitat

    er würde sogar die Wohnung selbst renovieren, wenn da eine Einigung erzielt werden kann.


    also Ausgleich der Mietschulden + er beseitigt die Mängel selbst
    oder nur die Mängel beseitigen .. würde ich mich als Vermieter nicht drauf einlassen

    Zitat

    Was muss ich beachten, wie kann ich die Vermieterin umstimmen etc.? Hat jemand nen guten Rat, bzw. kennt jemand die §§?

    §§ ? -> wie wärs mit § 535 BGB Abs. 2

    wie wäre es mit Miete zahlen? Zumindest mal die aktuelle und über den Rest kann man ggf. reden,
    man kann ja die Situation erklären, aber wenn Sie mit Mängeln anrücken aber seit einem halben Jahr keine Miete mehr zahlen, dann wird die Überzeugungsarbeit schwer

    Zitat


    Ich will ihn gerne helfen, so gut es geht, aber auch nichts falsches machen. Nen Anwalt kann er sich nicht leisten.


    da ist schon sehr viel bisher falsch gemacht worden.

    Was genau erwarten Sie jetzt? Es wird seit 11/2011 keine Miete bezahlt, damit ist die fristlose Kündigung schon Januar 2012 berechtigt.

    Das einzige was er machen könnte um die fristlose Kündigung abzuwenden, wäre die ausstehenden Mietrückstände komplett auszugleichen, dass geht aber nur einmal innerhalb von 2 Jahren.
    Dann wäre aber auch zu prüfen ob neben der fristlosen auch noch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde, dann muss er auch bei Ausgleich der Mietschulden raus.

    ansonsten bleibt noch ausziehen, sonst entstehen noch weitere Kosten.
    Wenn er im Mietvertrag mit seine Mutter steht haften beide für die Miete

    Leider kann ich Ihnen da nicht viel Hoffnung machen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (9. Mai 2012 um 16:22) aus folgendem Grund: sorry noch was ergänzt

  • Ich will ja nicht sehr viel Sagen. Aber den Text haben Sie sich scheinbar nicht richtig durchgelesen.

    Miete wurde sein Januar 2012 nicht bezahlt. Nicht 11/2011!!! Inwzischen liegt sogar ein Schriftstück seitens der Mutter vor, das sie die Minderung per Einschreiben sogar angekündigt hat und dieser nicht wiedersprochen wurde.

    Wie wärs mit § 535 BGB Abs. 1

    Zitat

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    Dies wurde auf Grund mangels Heizung während der Wintermonate nicht eingehalten, weder noch die Reperatur der Heizung durchgeführt, was im Mietvertrag festgehalten wurde.

    Inzwischen ist sogar herrausgekommen, das unter Zeugen letzte Woche mit dem Vermieter gesprochen wurde und man ihm zugesichter hat, das er nicht aus der Wohnung ausziehen muss und Ihm zugesichert hat, die Umstände der Wohnung nun endlich zu beheben.
    Der Briefumschlag lag am 07. Mai unter Zeugen nicht im Briefkasten.

    Auch ist inzwischen klarer, das sogar das Gesundheitamt dem Vermieter unter Androhung der Strafe die Beseitigung der Freuchtraumwäne innerhalb eines Monats zu beheben ist. Brief liegt auch hier vor mir.

    Es gibt Rechte und Pflichten eines Mieters, aber genauso die des Vermieters.

  • Zitat

    Miete wurde sein Januar 2012 nicht bezahlt. Nicht 11/2011!!!

    Das ist doch jetzt Haarspalterei. Ob November 2011 oder Januar 2012. Die bisher aufgelaufenen Mietschulden berechtigen zur fristlosen Kündigung.

    Zitat

    Inwzischen liegt sogar ein Schriftstück seitens der Mutter vor, das sie die Minderung per Einschreiben sogar angekündigt hat und dieser nicht wiedersprochen wurde.

    Eine Minderung der Miete in gewissen Grenzen wäre zu vertreten, aber gleich die komplette Zahlung einzustellen ist wohl mehr als dreist. Und warum soll der Vermieter widersprechen, wenn das Gesetz auf seiner Seite ist und die Mieterin den Rausschmiss aus der Wohnung provoziert.

    Zitat

    Auch ist inzwischen klarer, das sogar das Gesundheitamt dem Vermieter unter Androhung der Strafe die Beseitigung der Freuchtraumwäne innerhalb eines Monats zu beheben ist. Brief liegt auch hier vor mir.

    Das berechtigt bestenfalls dem Mieter diese Bruchbude fristlos zu kündigen, aber nicht die Zahlung der Miete einzustellen.

  • dass nimmt langsam überhand mit den Menschen die nur hören was sie hören möchten.

    Zitat


    Ich will ja nicht sehr viel Sagen. Aber den Text haben Sie sich scheinbar nicht richtig durchgelesen.


    ja fällt schwer diesen zu lesen und ich bereue es bereits es getan zu haben.

    Zitat

    Miete wurde sein Januar 2012 nicht bezahlt. Nicht 11/2011!!! Inwzischen liegt sogar ein Schriftstück seitens der Mutter vor, das sie die Minderung per Einschreiben sogar angekündigt hat und dieser nicht wiedersprochen wurde.

    WAYNE

    Nun ob Ende 11/2011 oder Anfang 12/2011 oder 01/2012 spielt für die 2 Monate Mietschulden keine Rolle.

    es sind 2 Kaltmieten im Rückstand -> fristlose Kündigung

    Zitat


    Dies wurde auf Grund mangels Heizung während der Wintermonate nicht eingehalten, weder noch die Reperatur der Heizung durchgeführt, was im Mietvertrag festgehalten wurde.

    und er wohnt da alleine und bei allen anderen Mietern funktionierte die Heizung auch nicht.
    Ja solche Mieter habe ich auch schon erlebt. Dies ist sicherlich beweisbar dokumentiert.

    Zitat


    Inzwischen ist sogar herrausgekommen, das unter Zeugen letzte Woche mit dem Vermieter gesprochen wurde und man ihm zugesichter hat, das er nicht aus der Wohnung ausziehen muss und Ihm zugesichert hat, die Umstände der Wohnung nun endlich zu beheben.


    soso ... hat er dass .. dann macht die Kündigung ja irgendwie Sinn. :)

    Zitat


    Der Briefumschlag lag am 07. Mai unter Zeugen nicht im Briefkasten.


    aber am 8. Mai ... ändert nix ...

    Zitat


    Auch ist inzwischen klarer, das sogar das Gesundheitamt dem Vermieter unter Androhung der Strafe die Beseitigung der Freuchtraumwäne innerhalb eines Monats zu beheben ist. Brief liegt auch hier vor mir.


    siehe Posting von Mainschwimmer ... fristlose Kündigung ja .. 100% Mietminderung nein ..
    und so schlimm kanns nicht gewesen sein wenn man weiterhin da wohnen möchte ..

    vorher schlau machen

    Zitat

    Es gibt Rechte und Pflichten eines Mieters, aber genauso die des Vermieters.


    dass ja jetzt was ganz Neues.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Naivität und oder Ignoranz können teuer werden sag ich dazu.

    Aber Sie wissen es besser und akzeptieren keine Meinung, also warum soll ich da noch Zeit investieren.

    Alles Gute. Sie haben Recht und ich meine Ruhe.^^

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (9. Mai 2012 um 18:19)

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