angezeigte Mietmängel lösen Eigenbedarfskündigung aus

  • Hallo,

    wir sind vor 10 Monaten in ein gemietetes Haus eingezogen. Nach dem Einzug habe ich den Vermieter mündlich auf einige Mängel hingewiesen. Ein Schriftstück habe ich vermieden um den Frieden zwischen Vermieter und Mieter zu bewahren.

    Er hat bis heute leider nur jaja gesagt und sonst ist nichts passiert. Jetzt habe ich Ihm das ganze schriftlich Einschreiben/Rückschein gesendet und habe die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Zum Beispiel ist seit unserem Einzug die Duschkabine kaputt, wir haben jedesmal eine Überschwemmung im Bad. 2 Türen zum Aussenbereich sind total undicht das es reinregnet un im Winter 2 cm Eis von innen war. Durch die Bauweise des Hauses, es ist bereits älter, haben wir im Hausflur welcher untere Etage mit der oberen verbindet Temperaturen gerade über der Frostgrenze gehabt. Die Zimmer mussten entsprechend höher geheizt werden.

    Zudem haben wir in der Küche und Wohnzimmer vor Weihnachten Laminat ausgelegt. Am 22. 3. haben wir einen Wasserschaden durch kaputte Heizkörper gehabt, der das Laminat zerstört hat. Weiterhin haben wir das Haus mit Teich gemietet und der ist über den Winter kaputtgegangen. Anstatt ihn zu reparieren hat er ihn nur halb mit Feinsandzugeschüttet. Als Kommentar gab er an er hätte die Unfallquelle beseitigt. Jedoch stört mich der Anblich von der Baustelle.

    Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.

    Nun meine Fragen:

    1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?

    Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.

    Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will? Da diese aber gerade mal ein paar Tage nach meiner Mängelrüge gekommen ist, halte ich diese für eine reine Rachekündigung. Daher hab ich der Kündigung widersprochen. Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen. Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.

    Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.

    Schon mal danke für die Antworten.

  • 1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?

    Der Zustand war bereits bei Einzug, richtig? Da heißt es dann gemietet wie gesehen.

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Wie soll das berechnet werden? Weitere Antwort siehe zu 1.

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?

    Nein!

    Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Wenn der Wohnwert durch den zugekippten Teich gesunken ist, wäre eine Mietminderung evtl. möglich. Über die Höhe bitte Google oder den netten Anwalt für Mietrecht befragen.

    Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.

    Wer wissentlich in eine Bruchbude einzieht, muss mit Mängeln leben.

    Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?

    Angeblich ist Putin ein Agent des CIA. Beweise dafür existieren nicht.

    Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen.

    Hier ist ein Forum und nicht ein Treffen der Wahrsager vom Blocksberg.

    Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.

    Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.

    Und was soll uns das jetzt sagen, dass er nicht in einem Zelt lebt?

    Schon mal danke für die Antworten.

  • 1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?

    Der Zustand war bereits bei Einzug, richtig? Da heißt es dann gemietet wie gesehen.

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Wie soll das berechnet werden? Weitere Antwort siehe zu 1.

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat?

    Nein!

    Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Wenn der Wohnwert durch den zugekippten Teich gesunken ist, wäre eine Mietminderung evtl. möglich. Über die Höhe bitte Google oder den netten Anwalt für Mietrecht befragen.

    Wie sieht es mit Mietminderungen in den anderen Fällen aus.

    Wer wissentlich in eine Bruchbude einzieht, muss mit Mängeln leben.

    Wegen der Kündigung: Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?

    Angeblich ist Putin ein Agent des CIA. Beweise dafür existieren nicht.

    Habe ich eine Chance die Eigenbedarfskündigung platzen zu lassen.

    Hier ist ein Forum und nicht ein Treffen der Wahrsager vom Blocksberg.

    Mir würde es auch schon reichen länger Zeit zu haben für ein neues Objekt zu finden. Muß ich sogar das erstbeste nehmen. Wir wollen z.B. keine Wohnung mehr sondern ein Haus.

    Ach ja, der Vermieter hat eine Wohnung im Elterlichen Eigentum mit abschließbarer Wohnungs Tür.

    Und was soll uns das jetzt sagen, dass er nicht in einem Zelt lebt?

    Schon mal danke für die Antworten.


    Was ich an solchen Foren hasse ist das Leute wie du hie Ihren Senf dazu geben dürfen. Das die Dusche undicht ist siehst du bei der Begehung natürlich. Spinner !!!

  • Zitat


    Nach dem Einzug habe ich den Vermieter mündlich auf einige Mängel hingewiesen. Ein Schriftstück habe ich vermieden um den Frieden zwischen Vermieter und Mieter zu bewahren.

    BGB § 536 b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536 a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

    Sie hätten sich die Mängel beim Einzug vorbehalten(schriftlich) müssen. Alles andere ist eben nur Schall und Rauch.

    Zitat

    Jetzt habe ich Ihm das ganze schriftlich Einschreiben/Rückschein gesendet und habe die Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Zum Beispiel ist seit unserem Einzug die Duschkabine kaputt, wir haben jedesmal eine Überschwemmung im Bad. 2 Türen zum Aussenbereich sind total undicht das es reinregnet un im Winter 2 cm Eis von innen war.

    Eine schriftliche Mängelanzeige ist immer richtig, jedoch gilt das nur für während der Mietzeit entstandene oder verdeckte Mängel.

    Zitat

    Durch die Bauweise des Hauses, es ist bereits älter, haben wir im Hausflur welcher untere Etage mit der oberen verbindet Temperaturen gerade über der Frostgrenze gehabt. Die Zimmer mussten entsprechend höher geheizt werden.

    Das war aber nun wirklich vorausschaubar und damit müssen Sie leben.

    Zitat


    Am 22. 3. haben wir einen Wasserschaden durch kaputte Heizkörper gehabt, der das Laminat zerstört hat.
    Weiterhin haben wir das Haus mit Teich gemietet und der ist über den Winter kaputtgegangen. Anstatt ihn zu reparieren hat er ihn nur halb mit Feinsandzugeschüttet. Als Kommentar gab er an er hätte die Unfallquelle beseitigt. Jedoch stört mich der Anblich von der Baustelle.


    Hier könnten Sie einen Schadenanspruch anmelden. Die Umstände, welche dazu führten kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.

    Auch das hätten Sie bereits beim Einzug merken müssen.

    Zitat


    1. Darf ich wegen der Dusche die Miete mindern und ab wann (Urteile dazu würden mir auch schon helfen)?


    Wenn die Dusche offensichtlich beim Einzug kaputt war, geht das nicht.

    Zitat

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Sie oben.

    Zitat

    3. Darf ich die Laminatkosten einstweilig einbehalten bis die Versicherung, falls diese überhaupt eingeschaltet wurde, den Schaden reguliert hat? Der Vermieter rührt sich in der Sache erst gar nicht.


    Klären Sie das zuerst mit der Versicherung.

    Zitat

    4. Darf ich die Miete mindern bis der Teich fertig ist und wieviel ist dies im Normalfall.

    Hier sind Sie selbst gefragt und googeln Sie unter Mietminderung zu zahlreichen Urteilen.

    Zitat

    Der Vermieter kündigt nicht weil er hier einziehen sondern angeblich renovieren will?

    An eine Eigenbedarfkündigung sind strenge Maßstäbe gesetzt. Auch hier googeln.

    Zitat

    Daher hab ich der Kündigung widersprochen.

    Für das Erste richtig.

  • Zitat

    Was ich an solchen Foren hasse ist das Leute wie du hie Ihren Senf dazu geben dürfen. Das die Dusche undicht ist siehst du bei der Begehung natürlich. Spinner !!!

    Pass mal schön auf! Wenn du meinst, dass du mich beleidigen kannst, dann ist dein Thread schneller zu als dir lieb ist.

    Eine kaputte Dusche (dein Originaltext) erkennt man, wenn man so intelligent ist und bei der Besichtigung die Sonnenbrille abnimmt.

    Und wer wie du im vorigen Jahr schon einmal mit der Anmietung einer Wohnung auf die Fres*** gefallen ist, sollte bei der nächsten Bleibe etwas vorgewarnt sein.

    Zitat

    Fugen und Türzargen sind teilweise nicht verfugt und wir schauen auf das bloße Mauerwerk.

    Auch das hätte man ohne Sonnenbrille erkennen können!

    Zitat

    2. Darf ich wegen den undichten Türen Heizkosten dem Vermieter anteilig in Rechnung stellen?

    Wer solche Ideen hat, zeigt, dass er besser ins Hotel ziehen sollte. Da kann er solchen Unsinn nicht ausdenken.

    Zitat

    Was ich an solchen Foren hasse ist das Leute wie du hie Ihren Senf dazu geben dürfen.

    Klar, habe meinen Senf bisher über 2.500 x dazu gegeben. Und da waren Beiträge dabei von Leuten, die hatten noch weniger Verstand als du. Und das will etwas heißen.

  • Genüßlich Popcorn knabber ... ich hab mir eine Antwort verkniffen, die hätte ihm nämlich genauso wenig gefallen.

    Ich kann hier Mainschwimmer nur vollumfanglich recht geben.

    Beleidigungen sind hier übrigens garnicht gerne gesehen, vorallem wenn sie unqualifiziert und ungerechtfertigt gegenüber dem Inventar hier gegeben werden nur weil man die Wahrheit nicht verträgt.

    Lassen Sie es sich doch dann besser von einem Anwalt erzählen, die bekommen dann wenigstens Schmerzensgeld für Ihre verquerten Annahmen.

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