Beiträge von Vermieter

    >da ich es nicht einsehe Dinge zu zahlen die nach dem Auszug geleistet wurden

    Es kann durchaus passieren, dass Dir noch Leistungen anteilig in Rechnung gestellt werden die in dem Jahr anfallen. z.B. wenn der Schornsteinfeger erst nach deinem Auszug kehrt wird der Jahresbetrag trotzdem anteilig umgelegt.
    Also die Frage kann man nur beantworten wenn Du die genaue Art der umgelegten Position benennst.

    Zum Thema Zählerstand.
    Im Wohnzimmer geht es wohl um Heizkostenzähler. Beachte hier bitte, dass die abgelesene Zahl noch mit verschiedenen Faktoren multipliziert wird und dann in die Endabrechnung einfliesst und da es ziemlich genau das Doppelte ist, liegt die Vermutung nahe, dass der Faktor um die 2,x liegt. Somit kann der Wert durchaus stimmen.
    In meinem Wohnzimmer wird der Wert z.B. mit 2,701 multipliziert

    Multiplikator = (Kc * Watt) / 168000

    Die Bestimmung des Bewertungsfaktors findet im Rahmen der Montage des Heizkostenverteilers statt. Dazu wird der Hersteller und Typ des Heizkörpers − soweit möglich − bestimmt und ein Aufmaß genommen. Das führt zur Heizkörperleistung als erstem Teil des Bewertungsfaktors. Anschließend wird der Faktor noch durch den sogenannten Kc-Wert korrigiert, welcher den Wärmeübergang zwischen Heizmedium, letztlich dem Heizkörper, und Heizkostenverteiler beschreibt. Die Heizkörperbewertung setzt die Kenntnis genauer Daten über den eingesetzten Heizkostenverteiler und den Heizkörper voraus, die in umfangreichen Mess- und Versuchsreihen gewonnen werden.

    aus Wikipedia

    >Es wurden außerdem Leistungen berechnet die vor 2 Wochen erst geleistet wurden

    2 Wochen wovor und welche Leistungen?

    Dies kann auch passen, wenn es sich z.B. um die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung handelt, auch diese sind dann anteilig für die 5 Monate in 2011 zu bezahlen, auch wenn sie erst in 2012 anfallen.

    60 Euro im Monat = 720 Euro im Jahr
    720 Euro 11 % = 6545 anteilig
    je nach Umlageschlüssel (z.B. qm)
    im einfachsten Fall alle Wohnungen gleiche Größe
    müssten die Modernisierungskosten mindestens
    3 x 6545 Euro ca 20000 Euro betragen haben
    Unabhängig ob der Vermieter dies von den anderen Parteien einfordert, kann er es auch einfach nur von einer Partei nehmen, aber eben auch nur anteilig und den Rest muss er selbst tragen.

    Hätten dagegen die Gesamtkosten nur bei ca. 6500 Euro gelegen, wäre die Mieterhöhung so nicht rechtens.

    ist dass Rechtens was Sie veranstalten?
    Nein.

    ist die fristlose Kündigung rechtens?
    noch nicht. Nach dem 3. Werktag im September wäre sie aber möglich.

    Die Vermieterin kommt Ihnen schon entgegen und Sie halten sich nicht an die Vereinbarungen. Darüber sollten Sie sich mal Gedanken machen.

    Zur eigentlichen Problematik

    Die fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn zu zwei aufeinanderfolgenden Terminen die Miete nicht gezahlt wird oder die Mietschulden 2 Monatsmieten übersteigen.
    Dies wäre in dem Fall noch nicht gegeben.
    Somit wäre die fristlose Kündigung nicht wirksam.

    Zahlen Sie ab jetzt Ihre Miete wie abgesprochen und auch die Kaution. Vielleicht ist dann noch was zu retten.
    War kein guter Einstand würde ich mal sagen.

    und tschüß ...

    Mainschwimmer hat dir 100 % die korrekte Antwort gegeben.
    Wende Dich an das örtliche Bauamt. Denn Bestimmungen werden örtlich variieren.
    Der BGH hat damit nichts zu tun, da bist Du auf dem falschen Pfad.

    Statt die Antwort zu akzeptieren und Dich ans Bauamt zu wenden, fängst Du an Unsinn zu labern.

    Das kommt in letzter Zeit immer häufiger vor, daher kann ich Mainschwimmers Reaktion durchaus verstehen und ehrlich gesagt ist die noch im Rahmen wenn ich schaue wieviel Quatsch Du hier schon abgeseilt hast.

    >1. Darf ich die Wohnung überhaupt übergeben?

    Ja. Lassen Sie sich bevollmächtigen.

    >2. Was tun, wenn der VM per Email und telefonisch nicht antwortet?

    Einwurfeinschreiben. Frist setzen.
    Wenn Vermieter nachweislich die Übergabe verweigert, machen Sie mit Zeugen Fotos der Wohnung und schicken Sie die Schlüssel per Einwurfeinschreiben zu.

    Ansonsten

    Nehmen Sie zur Übergabe Zeugen mit.

    Eine normale Abnutzung kann der Vermieter nicht in Rechnung stellen, diese ist bereits mit der Miete abgegolten.
    Alles andere wäre im Einzelfall zu prüfen.

    Prüfen Sie den Mietvertrag auch mal auf starre Schönheitsreparaturfristen.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
    Sie müssen nur die Unterschrift der/des Mieters auf der Kündigung haben und das Kündigungsschreiben muss Ihnen übergeben oder zugestellt werden.
    Sie sollten also die Kündigung in Händen halten. Ggf. den Eingang mit Datum darauf vermerken.
    Der Mieter muss im Streitfall beweisen, wann die Kündigung bei Ihnen eingegangen ist.
    Weder Fax noch mündliche Informationen reichen hier aus.
    Ich sehe hier keine Nachteile für Sie durch eine fehlende Unterschrift.

    Dem Mieter würde ich aber einfach noch formlos schreiben,
    ihre Kündigung ist am ... eingegangen. Nach gesetzlicher Frist ist damit die Kündigung zum 30.11.2012 wirksam. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Übergabe damit Ihnen ausreichend Zeit bleibt ggf. noch Schäden in der Wohnung zu beheben.. blabla
    davon eine Kopie aufbewahren...

    Einen Nachmieter können Sie, müssen Sie aber nicht akzeptieren.
    Was natürlich passieren könnte, wäre dass der Mieter noch die Kaution abwohnt, aber dass wäre dann ein anderes Thema.

    Berny

    Zitat

    Natürlich sind diese beim Auszug wieder ordentlich zu verschliessen.

    Mieterhilfe ist da anderer Meinung. Angeblich sind sogar Löcher in Fliesen ohne Zustimmung des Vermieters ok, obwohl die meisten Urteile da andere Sprache sprechen. Und Dübellöcher müssten garnicht geschlossen werden, selbst wenn es explizit im MV steht. Die biegen sich dass Recht gerne wie es der Mandant hören möchte. :)

    Nabend ...

    Es gilt der Tag der schriftlichen Kündigung die beim Vermieter eingeht.

    Für den Mieter gilt im Regelfall immer die 3 monatige Kündigungsfrist für die ordentliche fristgerechte Kündigung.
    Mündlich Äußerungen des Mieters spielen dabei keine Rolle, die Kündigung bedarf der Schriftform und muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingegangen sein und gilt dann für Ende des übernächsten Monats.
    Sie muss von allen Mietern unterschrieben und an alle Vermieter gerichtet sein. Gegenzeichnen hätten Sie nicht müssen.
    Hätte ich auch nicht getan, haben Sie eine Kopie gemacht oder eine Durchschrift behalten?
    Eine am 10.8.2012 eingegangene Kündigung wäre gesetzlich frühestens zum 30.11.2012 möglich, dass sehen Sie korrekt.

    stehen die Möbel im Mietvertrag?

    ist das Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschrieben und steht da nix von fehlenden Möbeln?

    Gibt es Vereinbarungen z.B. zwischen Nachmieter und Euch bezüglich der Möbel, kann der Nachmieter ggf. als Zeuge benannt werden?

    Das natürlich eine fiese Geschichte, hier empfiehlt sich ggf. ein Anwalt um diese unberechtigten Forderungen abzulehnen. Kostet aber natürlich Geld.

    Habt ihr schon die Kaution zurückerhalten? Dann wirds nämlich schwierig für den Vermieter ans Geld zu kommen weil er klagen muss.

    vielleicht kannst du mal die Seite einscannen mit den Werten, so kann man da wenig zu sagen .. die Techemabrechnung ist eigentlich sehr übersichtlich.

    Für "Seriennummern" oder "Zählernummern" halte ich diese Nummern nicht. Eher "alter Stand" neuer "Stand" aber dass sollte aus der Übersicht ersichtlich sein. Wenn es zwei Röhrchen Zähler sind, empfiehlt sich mal die Werte der alten Röhrchen zu prüfen, dann ergibt sich die Zuordnung, normal wird beim ersten Raum links angefangen und dann im Uhrzeigersinn weiter, wenn ich mich dunkel richtig erinnere.

    Eine Erfassung der Heizkosten ist bei einem Zweifamilienhaus übrigens nicht zwingend erforderlich. Kostet natürlich Geld, gibt aber auch eine gewisse Sicherheit, dass man nicht das übermässige Heizen einer Partei mitbezahlt. Sonst kann man auch nach qm abrechnen und sich die Kosten ggf. sparen. Ob dass auch gilt, wenn bereits ermittelt wurde, habe ich jetzt nicht nachgeschlagen, aber es ist sicherlich das Einverständnis von Mieter und Vermieter notwendig, darauf dann zu verzichten. Und Vertragslaufzeit spielt natuerlich auch eine Rolle.

    Sorry aber dass Sie nicht im Recht sind, sind sich hier eigentlich alle einig, aber wenn Sie es nicht einsehen wollen, kann man Ihnen nicht helfen. Verwechseln Sie nicht Kulanz mit "Sie haben Recht"
    Weiterhin viel Spass in Ihrer rosaroten Scheinwelt.

    Wenn er nur schreibt aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen...

    ja wie jetzt und wie sind die Gründe?

    es müssen schon handfeste Gründe sein und da gibt es nur eine geringe Auswahl die das Gesetz zulässt.
    Solange Ihr eure Miete pünktlich und vollständig zahlt und keine massiven Vertragsverletzungen begeht, kann der Vermieter Euch da garnichts.

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