>da ich es nicht einsehe Dinge zu zahlen die nach dem Auszug geleistet wurden
Es kann durchaus passieren, dass Dir noch Leistungen anteilig in Rechnung gestellt werden die in dem Jahr anfallen. z.B. wenn der Schornsteinfeger erst nach deinem Auszug kehrt wird der Jahresbetrag trotzdem anteilig umgelegt.
Also die Frage kann man nur beantworten wenn Du die genaue Art der umgelegten Position benennst.
Zum Thema Zählerstand.
Im Wohnzimmer geht es wohl um Heizkostenzähler. Beachte hier bitte, dass die abgelesene Zahl noch mit verschiedenen Faktoren multipliziert wird und dann in die Endabrechnung einfliesst und da es ziemlich genau das Doppelte ist, liegt die Vermutung nahe, dass der Faktor um die 2,x liegt. Somit kann der Wert durchaus stimmen.
In meinem Wohnzimmer wird der Wert z.B. mit 2,701 multipliziert
Multiplikator = (Kc * Watt) / 168000
Die Bestimmung des Bewertungsfaktors findet im Rahmen der Montage des Heizkostenverteilers statt. Dazu wird der Hersteller und Typ des Heizkörpers − soweit möglich − bestimmt und ein Aufmaß genommen. Das führt zur Heizkörperleistung als erstem Teil des Bewertungsfaktors. Anschließend wird der Faktor noch durch den sogenannten Kc-Wert korrigiert, welcher den Wärmeübergang zwischen Heizmedium, letztlich dem Heizkörper, und Heizkostenverteiler beschreibt. Die Heizkörperbewertung setzt die Kenntnis genauer Daten über den eingesetzten Heizkostenverteiler und den Heizkörper voraus, die in umfangreichen Mess- und Versuchsreihen gewonnen werden.
aus Wikipedia
>Es wurden außerdem Leistungen berechnet die vor 2 Wochen erst geleistet wurden
2 Wochen wovor und welche Leistungen?
Dies kann auch passen, wenn es sich z.B. um die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung handelt, auch diese sind dann anteilig für die 5 Monate in 2011 zu bezahlen, auch wenn sie erst in 2012 anfallen.