Hallo,
ich suche ein Urteil zur Mindesthöhe von Räumen die bewohnt werden sollen.
Beispiel:
ein Bekannter hatte im elterlichen Eigenheim eine Kellerwohnung. Diese musste bereits in den 70er Jahren eine bestimmte Höhe haben um als bewohnbar zu gelten.
Ohne diese geforderte Höhe hat der Keller nicht als Wohnraum gegolten. Ich meine es war so um die 2,20 mtr. Mindesthöhe um einen "bewohnbaren" Raum zu erhalten.
Was ich suche ist ein entsprechendes Gesetz welches dies regelt.
Ach ja, eine Suche beim BGH hat nichts ergeben. Kann aber auch sein das ich die falschen Suchbegriffe eingegeben habe.
Würde mich über Antworten freuen und bedanke mich bereits im Vorfeld.