Faszinierende Rechtsauffassung.
Wenn Sie anfangen Haare zu spalten wegen der Woche in der ggf. der neue Mieter früher eingezogen ist, sollten Sie bedenken, dass der VM dass auch kann.
Anstatt froh zu sein, dass sie so glimpflich aus der Sache rausgekommen sind, fangen sie jetzt an noch Forderungen zu stellen.
Wenn Sie jdarauf bestehen doch noch Mieter zu sein, sollten Sie damit rechnen auch die Miete bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist zu zahlen.
Der VM könnte Sie auch schadensersatzpflichtig machen, muss der neue Mieter, der ja auf Ihren Wunsch die Wohnung übernommen hat für die 2 Monate in denen Sie jetzt doch noch Mieter sein möchten ins Hotel ziehen und seine Möbel auslagern müssen, wird er sich das Geld von Ihnen holen
Dass ist natürlich etwas überspitzte Maximalschlussfolgerung.
Aber man kann nicht einerseits Entgegenkommen verlangen und möglichst nicht zahlen wollen, dann aber argumentieren, ja eigentlich bin ich ja noch 3 Monate Mieter...
Seien Sie froh dass Sie durch Ihr übereiltes Handeln nur mit 1 Monatsmiete davongekommen sind und vergessen Sie den Anwalt, es sei denn sie wollen noch ein paar Hundert Euro hinterherwerfen.
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Nun meine Fragen:
Habe ich das Recht diese 177 Euro einzufordern?
Selbst wenn würde sich das Kostenrisiko und die Anwaltskosten nicht lohnen.
Der MV des neuen Mieters geht sicher erst ab 1.10.
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Es ist zu keinem Mietaufhebungsvertrag gekommen...also bin ich noch aktuell der Mieter dieser Wohnung.
Müssen diese Nachmieter wieder ausziehen?
und SIE wären schadensersatzpflichtig. Hotel, Umzug, Auslagerung Möbel. Sie haben eine Abmachung getroffen mit dem Vermieter... da wird Ihnen kein Richter Recht geben und Sie müssten dann die Miete bis 30.11. zahlen, sofern Sie überhaupt fristgerecht bis zum 3. Werktag gekündigt haben.
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Muss ich die Miete bis Ende November jetzt bezahlen obwohl die Nachmieter einen Vertrag ab dem 01.10.12 schon unterschrieben haben?
Nein. Aber machen Sie einen Aufhebungsvertrag zum 30.9.12 mit dem VM.
Mit der Miete für September sollte dann die Sache erledigt sein. NK erhalten Sie dann ggf. abzüglich Grundkosten für den Monat zurück.
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Sollte ich einen Anwalt konsultieren und wer muss den bezahlen?
Sie müssten die Beratung bezahlen und wenn er gut ist wird er Ihnen sagen die Sache zu vergessen.
Oder er generiert halt noch bissel Einkommen für sich .. 