Beiträge von Vermieter

    Wenn Du den Gutachter bezahlst der dir dass nach 4 Monaten für 1000 Euro bestätigt.

    Es hat sei 1941 nicht gebrannt und beim Einzug hätte es dir auch klar sein müssen wie alt das Haus ist.

    Daher vergiss die fristlose, kündige fristgerecht und rede mit deinem VM ob eventuell ein Aufhebungsvertrag möglich ist weil Du dir ja wegen der Brandgefahr soviele Sorgen machst und lieber heute als morgen raus möchtest.
    Er möchte ja bestimmt auch nicht verantworten, dass da noch was passiert.
    Das nett und hübsch verpackt, mit Panik im Gesicht vorgetragen ... :)

    ja ich habe zweimal Nachforderung etwas missverständlich verwendet

    Also Nachforderung kann er nicht mehr fordern wenn er z.B. was an der Abrechnung von 2010 ändert und dann jetzt noch von Dir haben will.

    Ergab die Abrechnung von 2010 fristgerecht in 2011 aber dass Du z.B. 250 Euro nachzahlen musst, dies aber bisher nicht getan hast, dann ist dass noch nicht verjährt.

    Hast Du aber z.B. 50 Euro nachbezahlt oder was zurückbekommen und jetzt kommt der VM und meint in 2010 hättest Du aber noch 200 Euro mehr bezahlen müssen, dass geht dann nicht mehr.

    Ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen, also die Abrechnung noch anpassen und mehr verlangen. Ohne die genauen Details zu kennen, kann man nicht 100% sicher antworten aber für 2010 ist imho der Käse gegessen.
    Dafür können keine Nachforderungen mehr gestellt werden oder mit der Abrechnung für 2011 vermischt oder gegengerechnet werden.
    Immer vorausgesetzt der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    also deine Frage würde ich mit Nein kann er eigentlich nicht mehr

    Etwas anderes wäre, wenn die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist, du aber z.B. die Nachforderung bisher nicht bezahlt hast. Die verjährt erst 3 Jahre nach Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf? Ist dass ein 2 Familienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? So einfach ist dass nicht mit der Eigenbedarfskündigung.

    Faszinierende Rechtsauffassung.

    Wenn Sie anfangen Haare zu spalten wegen der Woche in der ggf. der neue Mieter früher eingezogen ist, sollten Sie bedenken, dass der VM dass auch kann.

    Anstatt froh zu sein, dass sie so glimpflich aus der Sache rausgekommen sind, fangen sie jetzt an noch Forderungen zu stellen.

    Wenn Sie jdarauf bestehen doch noch Mieter zu sein, sollten Sie damit rechnen auch die Miete bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist zu zahlen.
    Der VM könnte Sie auch schadensersatzpflichtig machen, muss der neue Mieter, der ja auf Ihren Wunsch die Wohnung übernommen hat für die 2 Monate in denen Sie jetzt doch noch Mieter sein möchten ins Hotel ziehen und seine Möbel auslagern müssen, wird er sich das Geld von Ihnen holen

    Dass ist natürlich etwas überspitzte Maximalschlussfolgerung.
    Aber man kann nicht einerseits Entgegenkommen verlangen und möglichst nicht zahlen wollen, dann aber argumentieren, ja eigentlich bin ich ja noch 3 Monate Mieter...

    Seien Sie froh dass Sie durch Ihr übereiltes Handeln nur mit 1 Monatsmiete davongekommen sind und vergessen Sie den Anwalt, es sei denn sie wollen noch ein paar Hundert Euro hinterherwerfen.


    Zitat


    Nun meine Fragen:

    Habe ich das Recht diese 177 Euro einzufordern?

    Selbst wenn würde sich das Kostenrisiko und die Anwaltskosten nicht lohnen.
    Der MV des neuen Mieters geht sicher erst ab 1.10.

    Zitat

    Es ist zu keinem Mietaufhebungsvertrag gekommen...also bin ich noch aktuell der Mieter dieser Wohnung.
    Müssen diese Nachmieter wieder ausziehen?


    und SIE wären schadensersatzpflichtig. Hotel, Umzug, Auslagerung Möbel. Sie haben eine Abmachung getroffen mit dem Vermieter... da wird Ihnen kein Richter Recht geben und Sie müssten dann die Miete bis 30.11. zahlen, sofern Sie überhaupt fristgerecht bis zum 3. Werktag gekündigt haben.

    Zitat


    Muss ich die Miete bis Ende November jetzt bezahlen obwohl die Nachmieter einen Vertrag ab dem 01.10.12 schon unterschrieben haben?


    Nein. Aber machen Sie einen Aufhebungsvertrag zum 30.9.12 mit dem VM.
    Mit der Miete für September sollte dann die Sache erledigt sein. NK erhalten Sie dann ggf. abzüglich Grundkosten für den Monat zurück.

    Zitat


    Sollte ich einen Anwalt konsultieren und wer muss den bezahlen?


    Sie müssten die Beratung bezahlen und wenn er gut ist wird er Ihnen sagen die Sache zu vergessen.
    Oder er generiert halt noch bissel Einkommen für sich .. :)

    Darf ich die Stopuhr halten ? :)

    dass jetzt aber sehr positiv, also wenn du alle Daten hast und nicht noch aus der Abrechnung zusammensuchen musst und ggf. aufschlüsseln biste mit 20 Minuten gut bedient

    und dann noch mit der Schreibmaschine damit man´s lesen kann :)

    Sie übernehmen so oder so die Kosten.

    Naja ich relativiere .. wenn Sie eine Kleinreparaturenklausel im MV haben.
    Das Einschalten eines Schlüsseldienstes halte ich für übertrieben, vorallem eines Notdienstes.
    Auf den Kosten werden Sie ggf. sitzen bleiben.

    Ansonsten kommt es eventuell noch darauf an ob Sie ein Verschulden trifft.
    Dass werden Sie natürlich bestreiten, im Regelfall würde ich einen neuen Schlosskasten einbauen.
    Mal versucht mit einem Draht oder Dietrich das Schloss zu öffnen?

    Zimmertüren sind ja keine Hochsicherheitsschlösser :)

    Wenn in der Abrechnung für 1.1.2010 bis 31.12.2010 nachträglich Fehler zu deinem Ungunsten festgestellt werden, sind diese 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums also 31.12.2011 verjährt und der VM guckt in die Röhre. Es sei denn er hat den Fehler nicht zu verantworten.

    Fehler zu Ungunsten des Vermieters verjähren 12 Monate nachdem Du die Abrechnung erhalten hast. Also Abrechnung z.B. 1.5.2011 bekommen 1.5.2012 kannst Du keine Fehler mehr geltend machen.

    So jedenfalls meine Info.

    Bsp.
    Vermieter vergisst eine berechtigte Position in der NK für 2010 z.B. Gartenpflege über 500 Euro weil er die Rechnung verschlampt hat.
    Die Abrechnung kommt am 1.5.2011. am 31.12.2011 kann er dir noch schreiben, habe ich vergessen zahle noch deinen Anteil von X an den Kosten. Einen Tag später ist es vorbei.

    Es bezieht sich aber nur auf die Fehlerdifferenz. Weil ein Fehler in der Abrechnung ist, kannst Du nicht die Zahlung der ganzen Abrechnung verweigern oder zurückfordern.

    Zum Thema Arbeit, ja als Verwalter / Vermieter mit x Wohnungen ist das x Stunden Arbeit die keiner bezahlt.

    Grundsteuerbescheid und die Wasserkostenabrechnung wäre mir neu, dass die gefordert werden aber kannst Du gegen Kostenerstattung sicher Kopien anfertigen lassen.

    Lies Dir nochmal durch was ich geschrieben habe.

    Nein der Familienstand ist kein Kündigungsgrund. Privatkram interessiert da nicht. Gesetz ist Gesetz und daran haben sich alle zu halten.

    Man kann einer Kündigung grundsätzlich als Mieter widersprechen, dann muss der Vermieter Klage erheben und die Rechtfertigung des Kündigungsgrundes nachweisen.
    Zieht man aus, egal ob nach Klage oder aufgrund der Kündigung und dann stellt sich im Nachinein heraus, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht war, sind ggf. Umzugskosten, höhere Miete auf bestimmte Zeit als Schadensersatz einklagbar. Kostet aber alles Geld und Anwälte freuen sich und man muss den Schaden nachweisen.

    Ist aber eine Diskussion um ungelegte Eier.

    Eine Wohnung anbieten kann der Vermieter nur wenn er über eine weitere leere Wohnung verfügt. Dass ist keine Bedingung und eher unwahrscheinlich.

    Der Rest der Geschichte ist für die Thematik irrelevant.

    Fragen zum Erbrecht kann ich nicht beantworten. Da empfehle ich aber nach der Beschreibung die Einschaltung eines Anwalts für Erbrecht.

    Ein Mietvertrag ist im Regelfall bis auf wenige definierte Ausnahmen immer unbefristet.
    Ob der Vermieter deine Mutter ist oder ein Fremder spielt keine Rolle, sofern Du einen schriftlichen Mietvertrag hast.
    Sie kann Dich nur nach mietrechtlichen Regeln aus dem Haus werfen und da 3 Wohnungen im Haus sind (Wobei zu prüfen wäre ob die Kellerwohnung als solche wirklich gezählt wird)
    kann sie nur nach mietrechtlichen Regeln kündigen.
    Kündigungsgründe
    Auch der Käufer kann nur nach diesen Regeln kündigen, er müsste also z.B. einen Eigenbedarf nachweisen.
    Der MV geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über.

    Ohne Begründung kündigen geht nur, wenn es ein Zweifamilienhaus wäre und der Eigentümer im Haus wohnt. Dann verlängert sich die Kündigungsfrist aber um zusätzliche 3 Monate.

    Das Verhalten des Vermieters und des Maklers waren ohne Frage nicht korrekt und gehen so garnicht.
    Verhaltenstechnisch ist es Scheiße.
    Rein rechtlich ist es Hausfriedensbruch.
    Vernunfttechnisch ist am besten Schwamm drüber ...
    Sobald ich die Kaution hätte würde ich dem VM mitteilen, dass sein und das Verhalten des Maklers eigentlich Hausfriedensbruch ist und dass deine Freundin aber wegen ihres Großmuts und ihrer Philantropie auf eine Anzeige verzichtet.^^

    Was ist der die das LVR ?

    auf den Irrtum könnte er sich nur berufen wenn ihn keine Schuld trifft.
    Ansonsten ist die Abrechnung 2010 gegessen. Neues Jahr neue Abrechnung.

    wenns um den Mietnachweis fürs Amt geht, auf dem Vordruck steht ein Paragraph drauf, der die Mitwirkungspflicht des VM regelt

    Der Vermieter ist nach § 25 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes zur Auskunft verpflichtet.
    Der Mietvertrag reicht nicht aus, da die Nebenkosten augeschlüsselt werden müssen.
    Stunde Arbeit wenn man Pech hat...

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