nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen

    bräuchte mal euren Rat.bzw eure meinung

    ich wohne mit meinen freund seit 1.september 2010 in einer 68 qm wohnung.

    letzes jahr haben wir 80 euro vom vermieter zurück bekommen. Wo er jetztzt meinte das was das hätten garnet zurück bekommen sollen

    jetzt kam die nk abrechnung kleine auflistung

    wasserverbrauch 44 cm hoch 3
    haus gesamtverbrauch 160 cm hoch 3
    317,66€
    44cm=317,66€:160,44=87,36

    Schmutzwasser=Abwasser
    160m:60 m Garten =100m
    Stadtabrechnung 100m 617,28€
    100m =617,28€
    617,28:100*44=271,60€

    Niederschlagswasser fürs ganze haus
    Stadtabrechnung 333,12 € fürs gesamte Wohnfläche des hauses 260,6 m hoch 2

    Ihre wohnung 68m 333,12:260*68 = 86.92 €

    Grundsteuer

    422,39 fürs gesamte haus von 260,6 m
    422,39:260,6*68 qm Für meine wohnung = 110,22

    Abfallentsorgung gesamtberechnung bei 5.Personen
    laut Stadtabrechung 302,40*2Personen = 120.96 €

    Gesamtkosten 677,06€


    Dann steht da noch : Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €

    Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt. In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage.


    die Betriebskosten setzten sich laut mietvertrag Mietvertrag wie folgt zusammen.

    monatliche Vorauszahlungen betragen für die Heizung 70 € sonstige neben und Betriebskosten 64.00€ macht insgesamt 134€

    Den einzigen nachweis den ich habe ist die heizkosten abrechnung. laut Mieterverein stimmt wohl was mit der nk abrechnung. die schlagen mir vor den vermieter anzuschreiben aber davor hab ich angst, da ich angst habe das ich ne kündigung wegen eingenbedarf bekomme.

    was würdet ihr tun? was haltet ihr von der nk abrechnung? Übrigens sie ist per hand geschrieben

    Danke fürs lesen

  • Hallo Nici,

    "ich wohne mit meinen freund seit 1.september 2010 in einer 68 qm wohnung.
    letzes jahr haben wir 80 euro vom vermieter zurück bekommen."
    Das war wohl für die BK_Abrechnung 1.9.-31.12.2010 und ist somit für beide Parteien erledigt.

    "jetzt kam die nk abrechnung"
    Für 2011?

    "wasserverbrauch 44 cm hoch 3
    haus gesamtverbrauch 160 cm hoch 3
    317,66€
    44cm=317,66€:160,44=87,36

    Schmutzwasser=Abwasser
    160m:60 m Garten =100m
    Stadtabrechnung 100m 617,28€
    100m =617,28€
    617,28:100*44=271,60€

    Niederschlagswasser fürs ganze haus
    Stadtabrechnung 333,12 € fürs gesamte Wohnfläche des hauses 260,6 m hoch 2
    Ihre wohnung 68m 333,12:260*68 = 86.92 €

    Grundsteuer
    422,39 fürs gesamte haus von 260,6 m
    422,39:260,6*68 qm Für meine wohnung = 110,22

    Abfallentsorgung gesamtberechnung bei 5.Personen
    laut Stadtabrechung 302,40*2Personen = 120.96 €

    Gesamtkosten 677,06€"

    Soweit verstanden. Übrigens meinst Du wohl für den Kubikmeter (anstatt Kubikzentimeter:D) cbm oder m³ (Die ³ bekommst Du mit AltGr und 3 gleichzeitig drücken).

    "Dann steht da noch :
    Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €
    Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt. In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage."
    Díeses Gemauschel ist m.E. nicht zulässig, da die Abr. 2010 erledigt ist.

    "die Betriebskosten setzten sich laut mietvertrag Mietvertrag wie folgt zusammen.
    monatliche Vorauszahlungen betragen für die Heizung 70 € sonstige neben und Betriebskosten 64.00€ macht insgesamt 134€"
    Müsste eigentlich aus dem Mietvertrag schon ersichtlich sein.

    "Den einzigen nachweis den ich habe ist die heizkosten abrechnung. laut Mieterverein stimmt wohl was mit der nk abrechnung. die schlagen mir vor den vermieter anzuschreiben aber davor hab ich angst, da ich angst habe das ich ne kündigung wegen eingenbedarf bekomme."
    Dazu kann ich nichts sagen.

    "was würdet ihr tun? was haltet ihr von der nk abrechnung?"
    Ich würde ihr widersprechen, jedoch müsste ich sie selbst vorher ausgiebig geprüft haben, speziell wegen der Abrechnung und der Verquickung mit einer früheren Abrechnung.

    "Übrigens sie ist per hand geschrieben"
    Macht nichts. Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit, und das ist ja bei den einzelnen Posten gegeben.

  • Hallo Berny

    Ich danke dir Viel mals für deine sehr flotte Antwort :)

    Ja Berny für 2011

    "Dann steht da noch :
    Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €
    Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt. In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage."

    Díeses Gemauschel ist m.E. nicht zulässig, da die Abr. 2010 erledigt ist.

    Was meinst du mit Gemauschel das es nicht zulässig ist?


    habe grade noch mal mit dem mieterverein gesprochen und hab ihr gesagt das ich selber nen brief aufsetzten möchte an den vermieter. sie sagte es stimmt was nicht mit den vorrauszahlungsbeiträgen die sind nicht korrekt

    er soll 12 monats vorrauszahlungen berücksichten egasl ob er zu viele monatsverauszahlungen berücksichtigt hat.

    sie schickt mir jetzt den brief den werde ich dem vermieter dann schicken bzw schreiben.

    danke berny

    ich brauche für die lvr auch nen aktuellen mietnachweis aber die will der vermieter auch nicht rausrücken er meint nehmen se den mv

  • Nici:

    "Ja Berny für 2011
    Dann steht da noch :
    Nebenkostenabrechnung 2011 Übertrag 1504.24 €
    Ihre Zahlung von Monatsmieten mit einem monatlichen Anteil für Nebenkosten von 134.00€ wurden in der Jahresabrechnung 2010 von Januar bis April 2011 mit monatlich 134 € =536,00€ bereits berücksichtigt."
    In dieser Abrechnung kommen also nur noch die Monate Mai bis Dezember 2011 mit 8x134,00=1072€ als Abschlag in frage."

    Díeses Gemauschel ist m.E. nicht zulässig, da die Abr. 2010 erledigt ist.
    Was meinst du mit Gemauschel das es nicht zulässig ist?"
    Ich weiss nicht, ob sich der Rechnungsersteller jetzt in 2012 auf einen Irrtum berufen kann, wenn er für die Abrechnung für 2010 unzutreffende Vorauszahlungen berechnet hat UND die Abrechnung inzwischen ausgeglichen wurde.
    Das ist m.E. Bürgerliches Recht, kein Mietrecht, wie der MV ja auch schon bemängelte, Zitat: "sie sagte es stimmt was nicht mit den vorrauszahlungsbeiträgen die sind nicht korrekt
    er soll 12 monats vorrauszahlungen berücksichten egasl ob er zu viele monatsverauszahlungen berücksichtigt hat."

    "sie schickt mir jetzt den brief den werde ich dem vermieter dann schicken bzw schreiben."
    Dann wäre die Antwort des VM erst mal abzuwarten.

    "ich brauche für die lvr auch nen aktuellen mietnachweis aber die will der vermieter auch nicht rausrücken er meint nehmen se den mv"
    Dann frage bitte den LVR nach der Rechtsgrunglage für sein/Dein Begehren.

  • Was ist der die das LVR ?

    auf den Irrtum könnte er sich nur berufen wenn ihn keine Schuld trifft.
    Ansonsten ist die Abrechnung 2010 gegessen. Neues Jahr neue Abrechnung.

    wenns um den Mietnachweis fürs Amt geht, auf dem Vordruck steht ein Paragraph drauf, der die Mitwirkungspflicht des VM regelt

    Der Vermieter ist nach § 25 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes zur Auskunft verpflichtet.
    Der Mietvertrag reicht nicht aus, da die Nebenkosten augeschlüsselt werden müssen.
    Stunde Arbeit wenn man Pech hat...

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (27. September 2012 um 12:07)

  • Danke euch für eure Antworten

    die lvr ist der landschaftsverband rheinland beziehe von denen hilfe zum lebensunterhalt und die prüfen halt jedes jahr alles belege bzw ausgaben usw die ich bekomme und denen kam die nk abrechnung zu hoch vor.
    ja die nebenkosten müssen aufgeschlüsselt werden so will es auch die lvr der vermieter ist aber der meinuung steht doch alles im mv.

    Welchen Vordruck meinst du? Also habe ich ein recht auf den Mietnachweis?

    Wie sieht es mit den anderen Rechnungen aus wie zum beispiel Grundsteuerbescheid und Wasserechnungsbescheid? Die zwei sachen braucht die lvr auch

    Da ja bei der Abrechnung Fehler unterlaufen sind, muss ich die dann nicht zahlen?

    Ich danke euch vielmals für eure unterstützung

    Einmal editiert, zuletzt von Nici (27. September 2012 um 12:41)

  • was nicht um knapp das dass arbeit Kostet?

    Wie sieht es mit den anderen Rechnungen aus wie zum beispiel Grundsteuerbescheid und Wasserechnungsbescheid? Die zwei sachen braucht die lvr auch

    Da ja bei der Abrechnung Fehler unterlaufen sind, muss ich die dann nicht zahlen? oder wie darf ich das verstehn

  • Wenn in der Abrechnung für 1.1.2010 bis 31.12.2010 nachträglich Fehler zu deinem Ungunsten festgestellt werden, sind diese 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums also 31.12.2011 verjährt und der VM guckt in die Röhre. Es sei denn er hat den Fehler nicht zu verantworten.

    Fehler zu Ungunsten des Vermieters verjähren 12 Monate nachdem Du die Abrechnung erhalten hast. Also Abrechnung z.B. 1.5.2011 bekommen 1.5.2012 kannst Du keine Fehler mehr geltend machen.

    So jedenfalls meine Info.

    Bsp.
    Vermieter vergisst eine berechtigte Position in der NK für 2010 z.B. Gartenpflege über 500 Euro weil er die Rechnung verschlampt hat.
    Die Abrechnung kommt am 1.5.2011. am 31.12.2011 kann er dir noch schreiben, habe ich vergessen zahle noch deinen Anteil von X an den Kosten. Einen Tag später ist es vorbei.

    Es bezieht sich aber nur auf die Fehlerdifferenz. Weil ein Fehler in der Abrechnung ist, kannst Du nicht die Zahlung der ganzen Abrechnung verweigern oder zurückfordern.

    Zum Thema Arbeit, ja als Verwalter / Vermieter mit x Wohnungen ist das x Stunden Arbeit die keiner bezahlt.

    Grundsteuerbescheid und die Wasserkostenabrechnung wäre mir neu, dass die gefordert werden aber kannst Du gegen Kostenerstattung sicher Kopien anfertigen lassen.

  • was nicht um knapp das dass arbeit Kostet?
    Wie sieht es mit den anderen Rechnungen aus wie zum beispiel Grundsteuerbescheid und Wasserechnungsbescheid? Die zwei sachen braucht die lvr auch


    Mich als VM kostet das Ausfüllen des Formulars eine Minute.
    Wenn es der Mieter wünscht, bekommt er von mir je eine Kopie der Bescheide. Mein Vertragspartner ist grundsätzlich der Mieter, nicht JC oder LVR. Dennoch sehe ich keinen Grund, ihm, der mir Miete zahlt und von dessen Geld ich (teils) lebe, nicht zu helfen.

  • Darf ich die Stopuhr halten ? :)

    dass jetzt aber sehr positiv, also wenn du alle Daten hast und nicht noch aus der Abrechnung zusammensuchen musst und ggf. aufschlüsseln biste mit 20 Minuten gut bedient

    und dann noch mit der Schreibmaschine damit man´s lesen kann :)

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (27. September 2012 um 16:53)

  • Vermieter:

    "Darf ich die Stopuhr halten ? :)"
    Nää, Du mogelst bestimmt...

    "wenn du alle Daten hast und nicht noch aus der Abrechnung zusammensuchen musst"
    Meine BetrkAbrechnungen (mit Excel selbstentworfen) sind völlig selbsterklärend, und bis jetzt gab es auch noch nie eine Nachfrage. Die Heizkostenabrechnung vom Provider ist in Kopie beigefügt.

    "ggf. aufschlüsseln biste mit 20 Minuten gut bedient"
    Null Minuten...: Aufgeschlüsselt ist die BetrkAbr. ja bereits von Hause aus. Als special Service bekäme dann ein infrage kommender Mieter die Abrechnung 2x, also auch zur Vorlage bei einen Leistungserbringer.

    "und dann noch mit der Schreibmaschine damit man´s lesen kann :)
    Nee, mit Stabilo point88 fine 0,4...:p

  • Danke euch

    Vermieter das heisst ja dann wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ers mir nicht in Rechnung stellen und ich muss weniger zahlen? Korrigiert mich bitte wenn ichs falsch verstanden habe. Ist es denn üblich das Vermieter wenn se ne NK Abrechnung schreiben 2012 die für 2011 schreiben?


    PS : Sorry für die ganzen Fragen es ist meine erste NK abrechnung mit der ich mich befassen muss -.-
    Herzlichen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nici (27. September 2012 um 21:12)

  • Hallo Nici,

    denen, die sich präzise ausdrücken, kann am ehesten geholfen werden...

    " Vermieter das heisst ja dann wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf ers mir nicht in Rechnung stellen und ich muss weniger zahlen?"
    Das wird Dir Vermieter wohl beantworten.

    "Ist es denn üblich das Vermieter wenn se ne NK Abrechnung schreiben 2012 die für 2011 schreiben?"
    Abgesehen davon, dass Deine deutsche "Recht"schreibung mal fürchterlich zu Deinem Nachteil nach hinten losgehen kann... versuche ich für Dich mal eine klare Antwort:
    In der Regel wird die Betriebskostenabrechnung NACH Beendigung des Abrechnungszeitraums erstellt. Da das Abrechnungsjahr meist mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, also in 2012 für 2011.

    "Sorry für die ganzen Fragen es ist meine erste NK abrechnung mit der ich mich befassen muss -.-
    Herzlichen Dank"
    OK, gerne, kein Problem, klare Fragen, klare Antworten...;)

  • Hallo Berny

    Sry für den Wortsalat :D Bin noch müde ^^

    Ich danke euch echt vielmals für eure Hilfe und Unterstützung.
    Mein Freund meint jetzt das es Ärger geben könnte wenn ich den Vermieter anschreibe.
    Das verunsichert mich echt total. Mag keine Kündigung wegen Eigenbedarf haben die hatte ich vor zwei Jahren schon.

    Also stimmt ja schon mal der Zeitraum mit der Betriebkostenabrechnung auch wenn die Summe hoch ist.

  • Ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr stellen, also die Abrechnung noch anpassen und mehr verlangen. Ohne die genauen Details zu kennen, kann man nicht 100% sicher antworten aber für 2010 ist imho der Käse gegessen.
    Dafür können keine Nachforderungen mehr gestellt werden oder mit der Abrechnung für 2011 vermischt oder gegengerechnet werden.
    Immer vorausgesetzt der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr.

    also deine Frage würde ich mit Nein kann er eigentlich nicht mehr

    Etwas anderes wäre, wenn die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist, du aber z.B. die Nachforderung bisher nicht bezahlt hast. Die verjährt erst 3 Jahre nach Ende des Jahres in dem die Forderung entstanden ist.

    Eine Kündigung wegen Eigenbedarf? Ist dass ein 2 Familienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? So einfach ist dass nicht mit der Eigenbedarfskündigung.

  • Hehe - Soweit kommt es noch, dass ich mir die Mühe Mache für Vordrucke von Ämtern meine alte Schreibmaschine zu entstauben.

    Solange unsere Behörden nicht in der Lage sind sich dem moderen Zeitalter anzupassen und die Vordrucke wie teils schon außerhalb unseres 'Staatsdienstes' üblich als ausfüllbare PDF zur Verfügung zu stellen, werden diese auch mit meiner Handschrift leben müssen und dürfen :D

    Allerdings konnte mir bislang kein Amt die Rechtgrundlage dafür benennen, dass diese nach Möglichkeit gerne sämtliche Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung vorgelegt haben wollen und das auch noch kostenlos. Ich kenne da auch so einige Spezies in Ämtern, die lapidar einfach sämtliche Belege vorgelegt haben wollen...

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