Wo wir wieder beim Thema Bürgen sind ... also Sie ist NICHT als Mieterin im MV eingetragen.
Zitat
Habe ich es richtig verstanden, dass diese Klausel(n) für meine Lebensgefährtin bedeuten, dass sie keine Rechte als "Mieterin" aber dafür alle "Pflichten" hat?
Korrekt aber die Pflichten beschränken sich auf 3 Monatskaltemieten. Mehr ist bei der Freundin nicht zu holen.
Zitat
Die Genossenschaft läuft mind 2 Jahre. Der Mietvertrag wäre theoretisch nach 3 Monaten kündbar. Bedeutet es "theoretisch", dass meine Freundin von heute auf morgen ausziehen könnte bzw. das ich sie "theoretisch" von heute auf morgen vor die Tür setzen könnte, aber als Bürge trotzdem für die Mietzeit weiterhin aufkommen muss?
Jepp. Aber nur für die oben bereits genannten 3 Monatskaltmieten und nur wenn bei Ihnen nichts zu holen ist.
Übrigens darf hier nicht zusätzlich noch eine Barkaution verlangt werden. Diese können sie in dem Fall zurückfordern.
Zitat
Haben theoretisch Nachbarn als Mitglied/er der Genossenschaft somit auch "mehr Rechte" als meine Freundin, d.h. wenn denen z.B. "ihr Gesicht nicht gefallen würde", könnten Sie sich beschweren und sie müssten ausziehen (theoretisch)?
was ein Unsinn
Nur wenn Ihnen das Gesicht nicht mehr gefallen würde, hätte die Freundin als "Nicht Mieterin" schlechte Karten.
Hat aber den Vorteil, wenn sie zum neuen Lebensgefährten zieht, können sie in der Wohnung bleiben und sie brauchen für die Kündigung der Wohnung nicht die Unterschrift der Lebensgefährtin.