Beiträge von Vermieter

    Syker ... dass Urteil des BGH haben Sie bis heute nicht verstanden.

    dass es sich dabei um eine völlig andere Situation handelt wie die Bürgschaft über die Mietsicherheit
    erkläre ich jetzt hier nicht nochmal.

    Sie haben UNRECHT und das sieht die Mehrheit hier auch so (siehe z.B. Berny bzw. Thread Unterschrift Bürge)

    und bei der Freundin ist nicht mehr zu holen, weil sie rechlich nicht für mehr haftet
    und da ändert das BGH Urteil garnichts

    Unterlassen Sie es doch bitte diese Falschinformationen zu verbreiten

    Öfters mal in den Briefkasten schauen und Post aufmachen ...

    unwahrscheinlich dass eine professionelle Hausverwaltung so vorgeht, warum auch?
    wenn ich sowas höre kommen mir doch erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Schilderung

    wenn es "wertvolles" war, dann lagert man es normal nicht im Keller und wenn du Pech hast, hat die Verwaltung das Zeug noch irgendwo zwischengelagert und beweisst dir ggf. den wahren Wert

    Ich schließe mich den Vorrednern an,
    man kann natürlich die Schlüssel früher übergeben, sollte dann aber mit dem VM zusammen die Zählerstände notieren.

    Es ist immer faszinierend wieviele Mieter früher gerne die Schlüssel haben wollen, fleissig renovieren und dann Wasser und Stromzähler zum Einzugstermin 2 Wochen später ablesen möchten. Ja ne is klar.

    entsprach das Datum nicht dem vereinbarten Termin oder geht´s einfach darum dass du von dem Vertrag zurücktreten willst und einen Grund suchst?

    Mietverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es gilt wie für alle anderen Verträge auch hier das Prinzip der Formfreiheit.

    ich sehe da wenig Chancen ... was ist denn die Intention hinter dem Wunsch den Vertrag zu canceln?

    Wo wir wieder beim Thema Bürgen sind ... also Sie ist NICHT als Mieterin im MV eingetragen.

    Zitat

    Habe ich es richtig verstanden, dass diese Klausel(n) für meine Lebensgefährtin bedeuten, dass sie keine Rechte als "Mieterin" aber dafür alle "Pflichten" hat?


    Korrekt aber die Pflichten beschränken sich auf 3 Monatskaltemieten. Mehr ist bei der Freundin nicht zu holen.

    Zitat

    Die Genossenschaft läuft mind 2 Jahre. Der Mietvertrag wäre theoretisch nach 3 Monaten kündbar. Bedeutet es "theoretisch", dass meine Freundin von heute auf morgen ausziehen könnte bzw. das ich sie "theoretisch" von heute auf morgen vor die Tür setzen könnte, aber als Bürge trotzdem für die Mietzeit weiterhin aufkommen muss?


    Jepp. Aber nur für die oben bereits genannten 3 Monatskaltmieten und nur wenn bei Ihnen nichts zu holen ist.

    Übrigens darf hier nicht zusätzlich noch eine Barkaution verlangt werden. Diese können sie in dem Fall zurückfordern.

    Zitat

    Haben theoretisch Nachbarn als Mitglied/er der Genossenschaft somit auch "mehr Rechte" als meine Freundin, d.h. wenn denen z.B. "ihr Gesicht nicht gefallen würde", könnten Sie sich beschweren und sie müssten ausziehen (theoretisch)?


    was ein Unsinn

    Nur wenn Ihnen das Gesicht nicht mehr gefallen würde, hätte die Freundin als "Nicht Mieterin" schlechte Karten.
    Hat aber den Vorteil, wenn sie zum neuen Lebensgefährten zieht, können sie in der Wohnung bleiben und sie brauchen für die Kündigung der Wohnung nicht die Unterschrift der Lebensgefährtin.

    Entweder man hat´s oder man hat´s nicht...

    Sprechen Sie mit dem VM und der Mitbewohnerin, ggf. findet sich ja ein Nachmieter der an ihrer Stelle in den MV eintritt ..
    geht aber nur wenn der VM mitspielt

    Die 5 Jahre lassen darauf schliessen, dass es sich um keinen Mietvertrag für Wohnräume handelt, sondern um einen gewerblichen Mietvertrag. Hier gelten viel lockerer Bedingungen und erheblich weniger Schutz für den Mieter.
    Ist z.B. auch für Garagen üblich.
    Bedenken Sie, aus einem Vertrag mit einem solchen Kündigungsverzicht kommen sie im Regelfall nicht raus, daher unterschreiben Sie nur wenn sie sich darüber im klaren sind, das Teil 5 + x Jahre am Bein zu haben. (beachten Sie ggf. abweichende Kündigungsregeln die für Wohnräume gelten hier nicht)
    Tricksen kann sehr teuer werden.

    Pech für die Kuh Elsa ... drum lese wer sich ewig bindet

    übrigens nach den 15 Monaten gilt nochmal die gesetzliche Kündigungsfrist, also frühestens raus seit ihr 31.3.2014 wenn ihr vor dem 3. Werktag im Januar 2014 kündigt.

    Versuchen sie mit ihrem Vermieter zu sprechen, ggf. lässt er sich auf eine Nachmieterregelung ein, verpflichtet ist er dazu aber nicht

    Zitat

    Dass es die im eigentlichen Sinn nicht meht gibt, dürtest selbst Du schon mitbekommen haben.

    anderer Name, gleiches System ... aber man kann aus Rundfunkbeitrag nicht so schöne Wortspiele basteln ...
    war ja auch nicht alles schlecht was die Nazis erfunden haben, Rundfunkgebühren, Fingerabdrücke im Personalausweis ... :)

    Zitat

    Das braucht es im öffentlichrechlichen doch gar nicht.

    Glaubst Du das wirklich ?

    Nein für die Milliarden zum Verprassen sorgt schon die Gezstapo ...

    öffentlich rechtlich funktioniert genauso wie der Bankenrettungsschirm

    Die Klauseln sind soweit Standard.
    Bei der Schimmelgeschichte wäre ich hellhörig,
    grundsätzlich bis du immer in der Beweispflicht wenn in der von Dir bewohnten Wohnung Schimmel auftritt. Wenn er allerdings vorher schon da war und du das weisst akzeptierst Du quasi den "Mangel" ... vorsicht bei mündlichen Aussagen, die kannst Du vergessen, da nicht zu beweisen.

    In 90% der Schimmelfälle ist es der Mieter. Bedeutet aber im Umkehrschluss
    wenn Du in der letzten Wohnung keinen Schimmel hattest, wird es in der neuen im Regelfall auch keine Probleme geben.

    Wenn mir ein Mietinteressent erzaehlt, er zieht aus der alten Wohnung wegen Schimmel aus, dann hat er schon ganz schlechte Karten.

    Zitat

    Abwasser wir nach dem Abfussprinzip abgerechnet, das bedeutet nur eingehende Rechnungen werden berücksichtigt.
    Diese berücksichtigen aber in unserer Stadt die Frischwassermenge vom vorletzten Jahr, also 2 Jahre vorher.

    kann ich mir nicht vorstellen, wie soll dass funktionieren.

    Ausserdem habt ihr als Mieter mit der Abrechnung WEG und den dort ggf. vorkommenden Abgrenzungen eigentlich nix zu tun.
    Da gelten andere Regeln. Ich glaube hier läuft irgendwas tierisch schief.

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