Wirksamkeit des Vertrags, ohne mietbeginn, wenn unterschreiben

  • hallo!

    Ich Habe Ein gescannte Mietvertrag ohne Mietbeginn Datum aber mit meine Unterschrift nach Vermieter per EMAIL gesendet er hat es auch unterschreiben , aber er hat Mietbeginn Datum nach seinen Wunsch eingetragen.


    ist dieser Vertrag gültig? ...... oder Mietbeginn Datum ist eine notwendigen Inhalt in Vertrag?


    Danke!!

    LG,

    Gior

  • Zitat

    Mietvertrag ohne Mietbeginn Datum

    Und warum warst du nicht schneller und hast deinen Wunschtermin eingetragen? Jetzt bleibt dir nur die Möglichkeit mit dem Vermieter zu verhandeln.

  • [QUOTE=goira:

    "Ich Habe Ein gescannte Mietvertrag ohne Mietbeginn Datum aber mit meine Unterschrift nach Vermieter per EMAIL gesendet"
    - Du hast das sicherlich bewusst gemacht, damit der VM die Daten nachtragen kann.

    "er hat Mietbeginn Datum nach seinen Wunsch eingetragen."
    - Was sollte er denn sonst machen? Einer musste das ja wohl eintragen.

    "ist dieser Vertrag gültig?
    - Ja.

    "Mietbeginn Datum ist eine notwendigen Inhalt in Vertrag?"
    - Nicht unbedingt - es sei denn, jemand möchte Rechtsanwälte, Gutachter und Richter reich(er) machen.

  • entsprach das Datum nicht dem vereinbarten Termin oder geht´s einfach darum dass du von dem Vertrag zurücktreten willst und einen Grund suchst?

    Mietverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. Es gilt wie für alle anderen Verträge auch hier das Prinzip der Formfreiheit.

    ich sehe da wenig Chancen ... was ist denn die Intention hinter dem Wunsch den Vertrag zu canceln?

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (16. April 2013 um 17:54)

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