Vereinbarung über die Mietsache / Zusatz zum Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. meines Mietvertrages, welcher eine gesonderte Vereinbarung über die Mietsache enthält.

    Es verhält sich folgendermaßen:
    Als ich im Frühjahr 2008 die Wohnung gemietet habe, hatten die damaligen Vormieter nur bedürftig renoviert. Der Vermieter bot mir an, mir 500 Euro zu geben und ich renoviere die Wohnung vollständig allein.


    In der Klausel steht:
    1. Tapezieren und Anstrich von Wänden und Decken der gesamten Wohnung einschließlich Lackieren der Heizkörper, Scheuerleisten und Türzargen.

    1.1 In Kenntnis des vorstehend geschilcerten Sachverhalts mietet der Mieter die Mietsache gleichwohl an. Zur Abgeltung der hieraus erwachsenden Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verpflichtet sich das Wohnungsunternehmen, einen einmaligen Pauschbetrag in Höhe von 500 euro an den Mieter zu leisten. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Mieter, die oben näher beschriebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen.

    2. Bankverbindung usw.

    3.
    Den Termin zur Nachbesichtigung vereinbaren Sie bitte mit dem Hausmeister. Nach Erfüllung dieser Vereinbarung fällig werdende Schönheitsreparaturen hat der Mieter zu seinen Lasten entsprechend der Bestimmung des Mietvertrages durchzuführen.

    4.
    Diese Vereinbarung ist Ergänzum zum Mietvertrag vom xx.xxx.xxxx und wird dessen Bestandteil.


    --------------------------
    Damals verhielt es sich so, dass ich von dem Geld des Vermieters nicht alle Räume komplett tapezieren konnte, da das Geld für den Maler nicht reichte. Die Wohnung ist 53m² groß und 500 Euro waren echt wenig. Ich zahlte für die Materialen selbst und den Stundenlohn des Malers. Das Resultat war, ich konnte Schlafzimmer und Flur vollständig renovieren lassen. Küche, Wohnzimmer und Bad (das Bad ist größtenteils gefliest, hat also echt wenig Tapete) konnte ich lediglich überstreichen lassen.

    Türzargen und Scheuerleisten sowie Heizkörper sind alle gestrichen/lackiert worden durch mich.

    Fazit: Ich habe diese Vereinbarung nicht ganz einhalten können. Nun denke ich darüber nach auszuziehen und frage mich, inwiefern mir diese Klausel "zum Verhängnis" werden könnte bzw. wie viel ein Vermieter normalerweise von der Mietkaution einbehalten würde in solchen Fällen?

    Denn ich habe bedenken, dass mein Vermieter die komplette Kaution einbehalten könnte. Geht sowas?

    Hat jemand mit diesem Thema bereits Erfahrung sammeln können?

    Bei meinem Vermieter handelt es sich um eine große, bekannte Wohnungsbaugesellschaft.

    Ich warte gespannt auf baldige Antworten!!

    LG
    Schnuffy

  • Zitat

    Denn ich habe bedenken, dass mein Vermieter die komplette Kaution einbehalten könnte. Geht sowas?


    Das kann passieren.
    Warum machst Du nicht wieder einen Termin mit dem HM und fragst diesen wie er die Lage einschätzt ?

  • Hallo Schnuffy,

    hier geht es m.E. schon in Richtung (verbotene) Rechtsberatung, weshalb ich Dich eher an einen Fachanwalt, welcher u.U. einen Gutachter hinzuziehen dürfte, verweisen würde. Dein Kostenrisiko dürfte damit bereits deutlich im vierstelligen Eurobereich liegen.

    "In der Klausel steht:
    1. Tapezieren und Anstrich von Wänden und Decken der gesamten Wohnung einschließlich Lackieren der Heizkörper, Scheuerleisten und Türzargen.
    1.1 In Kenntnis des vorstehend geschilcerten Sachverhalts mietet der Mieter die Mietsache gleichwohl an. Zur Abgeltung der hieraus erwachsenden Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter verpflichtet sich das Wohnungsunternehmen, einen einmaligen Pauschbetrag in Höhe von 500 euro an den Mieter zu leisten. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Mieter, die oben näher beschriebenen Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen."
    - Hieraus könnte u.U. geschlossen werden, dass Du beim Auszug die Mietsache in entsprechendem ("vertragsgerechten") Zustand zurückzugeben hast.

    "Damals verhielt es sich so, dass ich von dem Geld des Vermieters nicht alle Räume komplett tapezieren konnte, da das Geld für den Maler nicht reichte."
    - Das wurde aber wohl nicht aktenkundig mit der Möglichkeit einer finanziellen Nachbesserung...

    "ich habe bedenken, dass mein Vermieter die komplette Kaution einbehalten könnte. Geht sowas?"
    - Ja, das könnte gehen. Kommt u.a. auch auf das Abnahmeprotokoll und die anzusetzenden Preise an.

  • Hallo Berny,

    danke erstmal für deine erste Einschätzung :)
    Ich denke, ich wäre nach deinem Feedback erstmal "zufrieden damit" wenn die Wohnungsbaugesellschaft einfach die Kaution dafür nutzt, die noch offenen Tapezierarbeiten durch ihre eigenen Malerbetriebe zu finanzieren. Immerhin habe ich doch um die 70% der Vereinbarung einhalten können. :) So spare ich Zeit und Geld. Ob die sich darauf einlassen, werde ich wohl abwarten müssen. Wenn es denn soweit ist. Ich glaube meine Kaution lag so um die 800 Euro. Ich selbst kann leider nicht renovieren, bzw. würde es sehr doof aussehen. :(

    LG
    Schnuffy

    Einmal editiert, zuletzt von Schnuffy (14. April 2013 um 14:44)

  • Zitat

    Ich glaube meine Kaution lag so um die 800 Euro.


    Und du gibst dich der Hoffnung hin, dass der Betrag ausreichen wird? Das könnte bei der Wohlfahrt klappen, aber nicht bei einer Wohnungsgesellschaft, die Profit machen muss.

  • Und du gibst dich der Hoffnung hin, dass der Betrag ausreichen wird? Das könnte bei der Wohlfahrt klappen, aber nicht bei einer Wohnungsgesellschaft, die Profit machen muss.

    Hallo Mainschwimmer,

    ganz so habe ich das nicht gemeint. Aber heutzutage kann man doch viel verhandeln. Dass das Leben kein Ponyhof ist, ist mir bewusst.

    LG

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