Mietrecht bei Wochenendhaus / Zeitmietvertrag von 5 Jahren

  • Guten Tag,

    ich überlege mir einen Zeitmietvertrag (Dauer 5 Jahre) zu unterschreiben und frage mich nun, ob ich z.B. bei einem Umzug in eine andere Stadt auch vorher aus dem Vertrag rauskommen / diesen kündigen kann?
    Es handelt sich um ein Wochenendhaus, für das es keine Dauerwohnrecht gibt.
    Welche Gesetzesgrundlage greift bei so einem Wochenendhaus?
    Soweit ich nachgelesen hatte, gelten die Reglungen zum Mietverhältnisse nach der Vorschrift des § 575 BGB nur auf Mietverhältnisse jeder Art, die auf Wohnraum ausgerichtet sind.
    Nicht anzuwenden ist diese Vorschrift auf Wohnraum, der dem Mieter nur zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 BGB) zur Verfügung gestellt wird.Darunter fallen auch Studenten- und Jugendwohnheime. Dementsprechend genießen Bewohner von Studenten- und Jugendwohneinrichtungen keinen Kündigungsschutz mehr (OLG Bremen RE WuM 89, 122).

    Was gilt für ein Wochenendhaus?

    Vielen Dank schon mal für Ihre Rückmeldungen!

  • [QUOTE=Frühling2:

    "ich überlege mir einen Zeitmietvertrag (Dauer 5 Jahre) zu unterschreiben und frage mich nun, ob ich z.B. bei einem Umzug in eine andere Stadt auch vorher aus dem Vertrag rauskommen / diesen kündigen kann?"
    - ZMV können auf max. 4 Jahre abgeschlossen werden, eine Begründung ist anzugeben. Ein vorzeitiger Wegzug, egal wohin, entbindet den Mieter nicht von der Mietzahlungspflicht bis zum Ablauf des ZMV.

    "Es handelt sich um ein Wochenendhaus, für das es keine Dauerwohnrecht gibt."
    - Kann ich leider nichts zu sagen.

  • Dieses Forum versucht so gut es geht, Fragen zum Mietrecht von Wohnraum zu beantworten. Hierzu gibt es genügend Literatur und auch Urteile. Jetzt kommst du und stellst eine Frage zu einem Objekt, für das es kein Dauerwohnrecht gibt. Also scheint dieses Objekt zum Wohnen auf längere Zeit nicht geeignet/erlaubt zu sein.

    Wie diese gegensätzlichen Dinge unter einen Hut zu bringen sind, sollte dir besser ein Anwalt erklären.

    Zitat

    Zeitmietvertrag (Dauer 5 Jahre)

    Tatsächlich ein Zeitmietvertrag? Ich glaube eher dass es sich um einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss handelt. Ein qualifizierter Zeitmietvertrag müsste so aussehem: Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

  • Die 5 Jahre lassen darauf schliessen, dass es sich um keinen Mietvertrag für Wohnräume handelt, sondern um einen gewerblichen Mietvertrag. Hier gelten viel lockerer Bedingungen und erheblich weniger Schutz für den Mieter.
    Ist z.B. auch für Garagen üblich.
    Bedenken Sie, aus einem Vertrag mit einem solchen Kündigungsverzicht kommen sie im Regelfall nicht raus, daher unterschreiben Sie nur wenn sie sich darüber im klaren sind, das Teil 5 + x Jahre am Bein zu haben. (beachten Sie ggf. abweichende Kündigungsregeln die für Wohnräume gelten hier nicht)
    Tricksen kann sehr teuer werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!