Beiträge von dr_snuggles

    Hallo,

    habe ein paar Fragen zum Thema Eigenleistung des Vermieters und hoffe auf Antworten:

    1. Wann und wie darf der Vermieter Eigenleistung in Rechnung stellen und wie muss der Mieter darüber informiert werden.

    2. Wie sind die Eigenleistungen des Vermieters zu dokumentieren? Unser Vermieter hat uns jetzt nach einem Jahr eine Liste vorgelegt bzw. in den Nebenkosten angebracht. Wie sollen wir dies kontrollieren? Muss dieser Arbeitsnachweiß nicht öffentlich gemacht werden.

    3. Die Daten auf der Liste sind teilweise unplausibel, wie kann man hier korrekte Werte ermitteln? Beispiel 1. Rasenmähen 1,5h 2. mal rasenmähen nur noch 1h und beim 3. mal dann nur noch 0,75h. Und das ganze für unglaubliche 40m² Rasen?

    4. In unserem Fall handelt es sich hauptsächlich um Gartenarbeit. Wenn ich dem Vermieter sage ich übernehme diese Aufgaben(Rasen mähen etc.) und er sagt Nein darf er das so dann trotzdem abrechnen? Dann ist das für mich wie eine Versteckte Mieterhöhung.

    5. Zugang zu unserem Stromzähler. Der Stromzähler ist in einem Technikraum untergebracht. Dieser ist abgeschlossen. Darf der Vermieter uns den Zugang zu unserem Stromzähler verhindern? Und darf er dann falls dies ok wäre 20minuten abrechnen und auf seine Eigenleistungsrechnung setzen für das Ablesen des Zählers?

    6. Wir wohnen in einem Neubau. Ich habe früher gelernt das die Neuanlage des Gartens nicht auf die Nebenkosten darf. Was ist genau Neuanlage? Wenn eine verwilderte Wiese die sich selbständig mit Grass bepflanzt hat und dann neu angelegt wird, ist das dann Neuanlage oder schon erneuern? Ähnliches gilt für Blumen wenn diese vertrocknen und ausgetauscht werden nach ein paar Monaten ist das dann neu oder erneuern?

    Vielen Dank mal im voraus für die Unterstützung.

    Ich hoffe wir bekommen ein paar Antworten auf die Fragen.

    Gruß Der Doc (Felix)

    Hallo,

    ich bin letztes Jahr aus meiner Wohnung ausgezogen und habe nun die Endabrechnung bekommen.

    Mein Ex-Vermieter hat beim ablesen des Gasverbrauchs zum Jahreswechsel 2010/2011 einen Fehler gemacht und sich um 14% vertan.

    Der Verbrauch lag also 14% höher als er real war.

    Mit den Mietern im Haus hat er ausgemacht, das dies ja nächstes Jahr wieder gutgeschrieben würde wenn dann 2011 weniger verbraucht würde.

    Da ich aber ausgezogen bin kommt mir dies jetzt nicht zugute.

    Mein Ex-Vermeiter bietet mir nun an 10% vom Heizungs/Warmwasserverbrauch gut zuschreiben.

    Ist das so in Ordnung, ich würde sagen das müßten doch 14% sein, weil ja der Gasverbrauch zur errechnung des Grundpreises für Warmwasser/Heizung verwendet wird.

    Vielen Dank für eure Infos.

    Mfg

    Der Doc

    Hallo zusammen,

    bei der letztjährigen Nebenkostenabrechnung fordert mein Ex-Vermieter(ich bin zum 31.03.2010 ausgezogen) eine nachzahlung der Grundsteuer für 2007 und 2008.

    Inoffiziell weiß ich das er die Rechnungen der Gemeinde falsch interpretiert hat und diese nun ihr gefordertes Geld anmahnt.

    (Miethaus ist Hausnummer 3, auf der Rechnung der Gemeinde stand aber 3 + 4, da die Häuser baulich verbunden sind(Tiefgarage) dachte mein Vermieter er müßte nur die Hälfte zahlen und den rest würden die Bewohner des anderen Hauses zahlen. Dies ist aber nicht so)

    Die Frage ist nun kann er dies immernoch einfordern. Die Nebenkostenabrechnungen für 2007 und 2008 sind ja schon lange abgeschlossen. Der Fehler liegt bei ihm wenn ich das richtig interpretiere.

    Vielen Dank im voraus für eure Infos

    MfG

    Der Doc

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