Abgelesener Gasverbrauch falsch

  • Hallo,

    ich bin letztes Jahr aus meiner Wohnung ausgezogen und habe nun die Endabrechnung bekommen.

    Mein Ex-Vermieter hat beim ablesen des Gasverbrauchs zum Jahreswechsel 2010/2011 einen Fehler gemacht und sich um 14% vertan.

    Der Verbrauch lag also 14% höher als er real war.

    Mit den Mietern im Haus hat er ausgemacht, das dies ja nächstes Jahr wieder gutgeschrieben würde wenn dann 2011 weniger verbraucht würde.

    Da ich aber ausgezogen bin kommt mir dies jetzt nicht zugute.

    Mein Ex-Vermeiter bietet mir nun an 10% vom Heizungs/Warmwasserverbrauch gut zuschreiben.

    Ist das so in Ordnung, ich würde sagen das müßten doch 14% sein, weil ja der Gasverbrauch zur errechnung des Grundpreises für Warmwasser/Heizung verwendet wird.

    Vielen Dank für eure Infos.

    Mfg

    Der Doc

  • Hallo dr snuggles,
    Ihren Sachverhalt in das Mietrecht einzubinden scheint nicht mehr noetig zu sein. Vermieter und die aktuellen Mieter haben eine "Einigung" getroffen. Und in Ihren Fall bedarf es wohl mehr die Nachfrage nach der Begruendung fuer das "Angebot".
    Tipp: Versuchen Sie soviel wie moeglich schriflichen Nachweis ueber diesen Sachverhalt zu verschaffen und legen Sie eventuell noch einen schriftlichen Widerspruch mit Nachweis gegen die Beko Abrechnung ein. Da man nie genau die weiteren Reaktionen der anderen Partei voraussehen kann.
    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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