Hallo,
habe ein paar Fragen zum Thema Eigenleistung des Vermieters und hoffe auf Antworten:
1. Wann und wie darf der Vermieter Eigenleistung in Rechnung stellen und wie muss der Mieter darüber informiert werden.
2. Wie sind die Eigenleistungen des Vermieters zu dokumentieren? Unser Vermieter hat uns jetzt nach einem Jahr eine Liste vorgelegt bzw. in den Nebenkosten angebracht. Wie sollen wir dies kontrollieren? Muss dieser Arbeitsnachweiß nicht öffentlich gemacht werden.
3. Die Daten auf der Liste sind teilweise unplausibel, wie kann man hier korrekte Werte ermitteln? Beispiel 1. Rasenmähen 1,5h 2. mal rasenmähen nur noch 1h und beim 3. mal dann nur noch 0,75h. Und das ganze für unglaubliche 40m² Rasen?
4. In unserem Fall handelt es sich hauptsächlich um Gartenarbeit. Wenn ich dem Vermieter sage ich übernehme diese Aufgaben(Rasen mähen etc.) und er sagt Nein darf er das so dann trotzdem abrechnen? Dann ist das für mich wie eine Versteckte Mieterhöhung.
5. Zugang zu unserem Stromzähler. Der Stromzähler ist in einem Technikraum untergebracht. Dieser ist abgeschlossen. Darf der Vermieter uns den Zugang zu unserem Stromzähler verhindern? Und darf er dann falls dies ok wäre 20minuten abrechnen und auf seine Eigenleistungsrechnung setzen für das Ablesen des Zählers?
6. Wir wohnen in einem Neubau. Ich habe früher gelernt das die Neuanlage des Gartens nicht auf die Nebenkosten darf. Was ist genau Neuanlage? Wenn eine verwilderte Wiese die sich selbständig mit Grass bepflanzt hat und dann neu angelegt wird, ist das dann Neuanlage oder schon erneuern? Ähnliches gilt für Blumen wenn diese vertrocknen und ausgetauscht werden nach ein paar Monaten ist das dann neu oder erneuern?
Vielen Dank mal im voraus für die Unterstützung.
Ich hoffe wir bekommen ein paar Antworten auf die Fragen.
Gruß Der Doc (Felix)