Nachzahlung Grundsteuer 2007 und 2008

  • Hallo zusammen,

    bei der letztjährigen Nebenkostenabrechnung fordert mein Ex-Vermieter(ich bin zum 31.03.2010 ausgezogen) eine nachzahlung der Grundsteuer für 2007 und 2008.

    Inoffiziell weiß ich das er die Rechnungen der Gemeinde falsch interpretiert hat und diese nun ihr gefordertes Geld anmahnt.

    (Miethaus ist Hausnummer 3, auf der Rechnung der Gemeinde stand aber 3 + 4, da die Häuser baulich verbunden sind(Tiefgarage) dachte mein Vermieter er müßte nur die Hälfte zahlen und den rest würden die Bewohner des anderen Hauses zahlen. Dies ist aber nicht so)

    Die Frage ist nun kann er dies immernoch einfordern. Die Nebenkostenabrechnungen für 2007 und 2008 sind ja schon lange abgeschlossen. Der Fehler liegt bei ihm wenn ich das richtig interpretiere.

    Vielen Dank im voraus für eure Infos

    MfG

    Der Doc

  • Für 'Fehlinterpretationen' Ihres Vermieters können Sie nicht verantwortlich gemacht werden, zumal der Bescheid der Gemeinde korrekt war.

    Etwas anderes wäre es gewesen, wenn die Gemeinde erst jetzt die Grundsteuer veranlagt hätte.

  • Hallo dr snuggles,
    in Ihren Fall kann die Verwirkung in Betracht kommen, wenn Sie 2007 / 2008 keine Information, Vorbehalt etc. in den damaligen Beko Abrechnung stehen hatten. Denn so konnten Sie ja nicht damit rechnen das noch eine "Rechnung" kommen wird. Desweiteren ist in der Regel mit der Beendigung des Mietvertrag keine Nachbelastung moeglich, da ja kein Vertrag mehr besteht und somit fuer die Abrechnung die Rechtsgrundlage fehlt.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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