Beiträge von beppi

    "Alle zusammen arbeiten mit allen Mitteln daran, mich hier rauszukriegen" ist praktisch ausgeschlossen.

    Offenbar kommen in Deinem Fall viele Dinge zusammen, wahrscheinlich zufällig. Es hilft, diese separat zu sehen und anzugehen.

    Wenn aber, wie aus dem Post scheint, die persönliche Seite schon überhandnimmt ("Ich bin psychisch schon total am Ende"), dann solltest Du die Reißleine ziehen und Dein Glück anmderswo versuchen, bevor Deine eigene Gesundheit leidet.

    Wenn man ein professionell und stichhaltig formuliertes Kündigungsschreiben möchte -> Anwalt.

    Wenn man erwartet, dass der Mieter sich wehrt oder nicht auszieht -> Anwalt (den braucht man später ja sowieso).

    Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die das abdeckt -> Anwalt.

    In allen anderen Fällen -> einige Dich mit dem Mieter!

    Auf öffentlichen Flächen ist die Stadt zuständig, auf privaten der Vermieter.

    Da beide aber ganz sicher nicht täglich eine Putzkolonne schicken werden - und letztlich Ihr selbst das Interesse am guten Eindruck vor dem Laden habt, würde ich es an Eurer Stelle einfach schnell säubern.

    Stattdessen über die jüngere Generation zu schimpfen bringt außer schlechter Laune rein gar nichts (wie schon Sokrates feststellte).

    Es passiert leider oft, dass sich depressive Menschen zusätzliche Probleme suchen und so darüber aufregen, dass sie noch depressiver werden.

    Mein Rat. Mach die (Hunde-, Sauberkeits- und Alkohol-) Probleme der Nachbarin nicht zu Deinen eigenen. Es lebt sich leichter, wenn man auch mal wegschaut und sich stattdessen auf positivere Themen fokussiert. Zumal Du hier aus Sicht von Mietvertrag, Hausordnung, Hausverwaltung, Vermieter offenbar kein Anrecht auf einen makellosen Vorgarten (oder ebensolche Nachbarn) hast.

    Ein Vermieter tut normalerweise gut daran, sich aus solchen kleinlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten herauszuhalten.

    Daher solltet Ihr das untereinander klären - die Dame hat ja (nach dem Gespräch mit anderen Nachbarn) schon gezeigt, dass sie zuhören und ihr Verhalten ändern kann. Das funktioniert aber natürlich nur, wenn man mit ihr spricht (sachlich, ohne Vorwürfe!) und evtl. Kompromissvorschläge macht (siehe Fruggels Vorschlag oben).

    Letztlich kann man bei einem nicht abgezäunten, öffentlich zugänglichen Gartenstück auch nicht erwarten, dass dort niemand anderes reingeht und etwas tut - selbst wenn das Gartenstück zur alleinigen Nutzung mitvermietet sein sollte (davon steht nichts in Deinem Post).

    So wie die Beschreibung klingt, wäre der Eigenbedarf vermutlich juristisch durchsetzbar. Aber das kann Zeit und Nerven kosten (auf beiden Seiten) und evtl. auch einiges an Geld. Eine Einigung, mit der selbst ein Rechtsstreit letztlich fast immer endet, ist dem in den meisten Fällen vorzuziehen (auch auf beiden Seiten).

    Angebote wurden von beiden Seiten schon gemacht (und jeweils von der anderen Seite abgelehnt). Nun heißt es im Gespräch bleiben und ausloten, ob man sich so weit annähern kann, dass ein beidseitiger Kompromiss möglich ist.

    Der Mieter schuldet die vollen Kosten einer Reparatur - wenn diese wirtschaftlich noch vertretbar ist.

    Wenn nicht, dann schuldet er den Zeitwert des Parketts - den Dir vermutlich in dieser komplizierten Konstellation nur ein parkettfachmännischer Gutachter sagen kann. Mehr als 25% des Ursprungswerts (wenn 75% der Lebensdauer vorüber) wird das aber vermutlich nicht sein.

    Mein Rat: Da der Mieter einsichtig ist, einige Dich mit ihm auf einen Betrag der für beide Seiten akzeptabel ist!

    Ich persönlich schaue mir SCHUFA-Angaben von Mietinteressenten nie an - weil ich den Verein nicht mag. (Ja, das ist Geldmacherei!)

    Ich befolge im Allgemeinen die Daumenregel, dass die Miete 30% des Einkommens nicht übersteigen soll. (Im Allgemeinen heißt, dass ein Mieter mich durchaus mit guten Argumenten anderweitig überzeugen kann - Studierende und Flüchtlinge nehme ich z.B. auch darunter.) Wenn Du Dein Einkommen nicht verrätst, bist Du bei mir als Bewerber raus.

    Das kannst Du so sehen, im Rahmen der Meinungsfreiheit.

    Aber wenn Du etwas von einem potentiellen Vermieter möchtest, nämlich den Vorzug vor all den anderen Bewerbern (so ist der Mietmarkt in den meisten Gegenden), dann könnte es von Vorteil sein, dies nicht zu äußern.

    Die meisten Vermieter möchten (oder müssen) sich auf laufende Mietzahlungen verlassen können. Dass sie dafür Sicherheiten und Vertrauen möchten, ist verständlich. Da es in Deutschland einen starken Mieterschutz gibt (es hat nämlich beiliebe nicht nur eine Seite Rechte!), ist es für Vermieter umso wichtiger, vor Beginn des Mietverhältnisses (d.h. bevor Du Mietzer wirst) alle Eventualitäten auszuschließen und auf höhere Sicherheiten zu achten.

    Wenn auch Du eine höhere Sicherheit möchtest, kann ein gegenseitiger Kündigungsausschluss für X Jahre vereinbart werden.

    Dies ist kein rechtliches Thema - und, da jeder Vermieter individuell entscheidet, welche Unterlagen er von Mietinteressenten sehen möchte und wem er aus welchen Gründen dann die Wohnung gibt, kann man auch keine allgemeingültige Antwort geben.

    Ich persönlich (mehrfacher Vermieter) halte professionelle Anbieter von solchen "Bewerbermappen" für unnötig (und oft unseriös), würde daher Bewerbern ohne Mappe den Vorzug geben.

    Im Endeffekt musst Du als Bewerber den Vermieter überzeugen, dass Du der richtige Kandidat bist, als Mieter keine Probleme machen wirtst und die Miete zuverlässig und langfristig zahlen kannst. Wie Du das machst ist Deine Sache!

    Zusätzlich zumoben geschiebenen:

    Dass sich persönliche Umgangsformen oder das nachbarschaftliche Verhältnis durch Beschwerden oder gar rechtlichen Druck ändern, ist eher ausgeschlossen. Daher solltest Du das lieber lassen!

    Die andenen sind Eigentümer - ziehen daher ganz offensichtlich nicht so schnell aus. Wahrscheinlich stören sie sich auch nicht so am Grillgeruch wie Ihr. Und Euer Vermieter hält sich lieber raus, was eine weise Entscheidung ist.

    Daher könnt Ihr Euch nur überlegen, ob bzw. wie Ihr die Situation ertragen könnt - oder ob Ihr lieber so schnell wie möglich ausziehen möchtet.

    Wenn dies dazukommt

    Wir sind zudem beide psychisch angeschlagen

    dann würde ich ganz kölar dazu tendieren, meinen Seelenfrieden anderswo zu suchen!

    Offensichtlich (ob juristisch korrekt oder nicht) ärgerst Du den Vermieter durch die Aufnahme der Eltern.
    Vermutlich möchtest Du, dass er sich wieder abregt und das Verhältnis nicht allzu belastet bleibt.
    Der Vermieter hat dazu nach der vollständigen Begleichung der Kaution gefragt (die letzte Rate ist nach Leipziger82 oben sowieso sehr bald fällig). Also schick sie ihm sofort und Du hast zumindest wieder einen positiven Punkt i seiner mentaled Ärgerliste! Der Rest wird sich wahrscheinlich mit der Zeit ergeben, wenn er einerseits sieht, dass Deine Eltern und Du zuverlässige und problemfreie Mieter sind (das MÜSST Ihr aber dann auch sein!), und andererseits, dass seine evtl. Kündigung rechtlich nicht ganz einfach durchzusetzen sein wird.

    Aber Ihr solltet Euch auch überlegen, ob so ein Vermieter wirklich das richtige für Eure Konstellation ist. Ärger mit ihm wird es womöglich weiterhin geben - und mir wäre meine Lebenszeit dafür zu schade!

    Stellen sich Vermieter auch mit Kontoauszügen der Mietzahlungen zufrieden?

    Jeder einzelne Vermieter entscheidet selbst, was er sehen möchte.
    Ein Recht auf Vorlage einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung hat er nicht, aber Ihr halt auch kein Recht auf einen Mietvertrag. Man kann, wie von Frggel geschrieben, nur versuchen ihn anderweitig zu überzeugen, dass Ihr solventund zuverlässig genug seid.

    (Hinweis: Um die Bescheinigung vom derzeitigen Vermieter zu bekommen, reicht es vielleicht nicht ihm ein PDF zukommen zu lassen - ein persönicher Besuch mit fertig ausgefülltem Formular, nur Unterschrift fehlt, und einer Schachtel Pralinen o.ä. wirkt manchmal Wunder.)

    Für alle Betriebskosten gelten die mietvertraglichen Regelungen - außer für Heizkosten, die zwingend nach HeizkostenV abzurechnen sind (dazu gehört auch der Schornsteinfeger!).

    Wenn diese Verteilschlüssel im (vom Mieter freiwillig unterschriebenen) Mietvertrag festgelegt, dann sind sie nicht "willkürlich", sondern meines Erachtens zulässig. Wasser/Abwasser nach Verbrauch abzurechnen ist außerdem üblich.

    Zusätzlich: Falls es sich hier um ein Zweifamilienhaus mit anderer WE vom Vermieter selbst genutzt handelt, dann kann der Vermieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen - also sollte der Mieter aufpassen, um das Verhältnis nicht unnötig zu belasten!

    Wenn die Wohnung (nachweisbar) nicht den Vereinbarungen entspricht, sollte man den Mangel (schriftlich) beim Vermieter melden und eine Frist zur Herstallung des vereinbarten Zustands setzen.

    Danach, d.h. wenn der Mangel nicht behoben wird (was hier wahrscheinlich ist), kann man fristlos kündigen - oder die Miete anteilig nach dem Grad der nicht-Benutzbarkeit der Wohnung kürzen. Letzteres ist nur mit erfahrenem Mietrechts-Anwalt empfehlenswert!

    Wenn der Bruder (nicht Du - Du hast damit nichts zu tun) sich die Miete vom Jobcenter (NICHT Arbeitsamt - das hat damit nichts zu tun) bezahlt haben möchte, kann er dort einen Antrag stellen. Wenn er bereits Bürgergeld bekäme, dann könnte der zuständige Sachbearbeiter sicher weiterhelfen.

    Wenn er jetzt schon kostenlos darin wohnt, könnte eine plötzliche Änderung auf nicht mehr kostenlos Fragen aufwerfen, die Du/Ihr dann überzeugend beantworten müsstet.

    Mietspiegel führen naturgemäß nur einen Teil der möglichen Bewertungskriterien auf.

    Deshalb bekommt man als Ergebnis bei den meisten Mietspiegeln als Ergebnis eine Spanne von möglichen Mietniveaus für ein einzuornendes Objekt, z.B. 10,23 - 12,47 €/qm.

    Innerhalb dieser Spanne kann man das Objekt anhand von anderen Merkmalen weiter einordnen, um zu einer konkreten Zahl für die Vergleichsmiete zu kommen. Die von Dir genannten Merkmale sind dafür meines Erachtens geeignet.

    Ob dies tatsächlich so ist (und der Vermieter sie korrekt eingeordnet hat) kann im Zweifelsfall nur ein Richter bzw. von diesem beauftragter Gutachter im Einzelfall entscheiden. Allgemeine Regeln dafür gibt es nicht.

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