Hey,
Meine Mietwohnung hat eine gekennzeichnete Brandschutztür zum Flur, welche jedoch nicht dicht ist. Der Rahmen ist so krumm, dass die Tür nicht richtig drin sitzt, so dass man sogar im Flur eingeschaltetes Licht aus der Wohnung, welches durch den Spalt kommt, sehen kann.
Wie sieht das gesetzlich aus? Muss der Vermieter die Tür erneuern, um den Brandschutz zu gewährleisten oder müssen Wohnungen keine Brandschutztür haben, so dass eine fehlerhafte Tür auch egal ist?
Danke im Voraus!