Hallo,
danke nochmal. Ich nehme mir dann einen Termin beim Anwalt. Ich muss mich ja absichern und das muss Hand und Fuss haben.
Grüße
Saarmann
Hallo,
danke nochmal. Ich nehme mir dann einen Termin beim Anwalt. Ich muss mich ja absichern und das muss Hand und Fuss haben.
Grüße
Saarmann
Hallo Leute,
dann schreibe ich mal, was im Mievertrag steht:
§14 Beendigung der Mietzeit
........Bezüglich der Schönheitsreparaturen bei Ende der Mietzeit gilt §11 des Vertrages.
§11 Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen
Punkt 2, Absatz 2:
Wand- u. Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- u. Schlafräumen , Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Räumen alle 7 Jahre, Reinigen von Parkett- u. Teppichböden alle 5 Jahre, Lackieren von Heizkörpern und Rohren , Innentüren, Fenstern und Außentüren von innen alle 5 jahre.
Das sind doch dann wohl diese starren Fristen, die nicht mehr gültig sind, oder ?
Heißt das nun, dass das oben erwähnte gilt ?
Zitat von Leipziger82Wenn es sich tatsächlich um starre Fristen handelt, dann sind keine Schönheitsreparaturen, wie Anstriche, durchzuführen. Hier ist es dann auch egal, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde.
Bitte nochmal eine kurze Rückmeldung.
Und sollte ich mir wohl einen Termin beim Anwalt nehmen, sonst wird doch keine Ruhe geben.
Vielen Dank nochmal.
Grüße
Saarmann
Ich werde den genauen Wortlaut aus dem Vertrag heute Abend posten.
Danke nochmal für die bisherigen Antworten.
Hallo Köbes,
danke. Das muss ich dann heute Abend zu Hause machen.
Das Urteil, dass diese starre Klauseln unwirksam sind habe ich gerade nach gelesen. Das Urteil ist von 2004. Mein Mietvertrag von 2001. Zählt das Urteil dann auch für die Verträge vor 2004 ?
Noch ein Nachtrag zum "Protokoll".
Es ist kein "Protokoll" mit beiden Unterschriften oder vorgefertigtes Formular. Sondern ein von mir geschriebenes Worddokument mit allen Mängeln und dies wurde vom Vermieter abgezeichnet.
Hallo Leipziger82,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich war zum Teil mit der unrenovierten Wohnung einverstanden. Und zwar verzichtete ich auf Anstrich. Die Tapete wurde entfernt, weil ich gesagt, hatte dass ich eh tapezieren lasse und daher ein Anstrich unnötig ist. Das war so abgemacht.
Allerdings wurde die genannte und vereinbarte Grundreinigung nie durchgeführt und ich musste das alles selber machen.
Der Vermieter beruft sich aber nun auf den Mietvertrag und dort steht drin, dass alle 3 Jahre renoviert werden muss, also gestrichen werden muss. Daher will er nun auf jeden Fall, dass ich die Wohnung neu gestreichen verlasse, weil ich auch in den 17 Jahren nie gestrichen habe. Und der Zeit hätte ich das lt. Vertrag 3x machen müssen.
Das unterschriebene "Protokoll" mit der Aufstellung, was alles verdreckt und versifft war, interessiert ihn nicht. Das wäre 17 Jahre her. Ich sehe aber die anerkannte und nicht durchgeführte Grundreinigung als Teil des Mietvertrages, da es mir schließlich bestätigt wurde. Und nun soll es nicht mehr stimmen und zu lange her sein.
Über Wochen habe ich in rund 23h alles gereinigt und gesäubert und das alles interessiert jetzt nicht mehr. Es wurde soagr gedroht, wenn es nicht fachmännisch gestrichen wird, dass er dann eine Firma kommen läßt und mir es dann in Rechnung stellt.
Was tun ? Wie verhalten ? Bleibt dann nur den Anwalt ein zu schalten ? Oder doch streichen, damit erst mal am 30.09. Schluss ist und danach die Arbeiten über einen Anwalt in Rechnung stellen lassen ?
Vielleicht kannst Du mir nochmal paar hilfreiche Tipps geben.
Vielen Dank
Saarmann
Hallo Community,
ich möchte meinen Fall schildern und vielleicht kann mir jemand helfen oder hatte sowas schon mal. Ich bedanke mich voraus.
Die Mietwohnung ist zum 30.09.18 gekündigt. Lt. Mietvertrag sollte die Wohnung alle 5 Jahre gestrichen werden (ich hätte in meiner Mietzeit 3x streichen müssen). Das habe ich aber nicht getan, da bei Einzug neu tapeziert wurde, ich Nichtraucher bin, selten zu Hause bin und ich es daher nicht für nötig empfand.
Nun will der Vermieter zum Auszug fachmännisch gestrichen haben. Ist eigentlich klar und nichts dazu zu sagen, aber ........
Bei meinem Einzug war abgeklärt, dass ich die Wohnung ungestrichen übernehme, ohne Tapete. Allerdings war eine Grundreingung vereinabart. Der Vormieter war Raucher und es war alles komplett verdreckt (Holzdecken, Türen, Schalter, Steckdosen). Diese Grundreinigung wurde aber nie durchgeführt. Alles das habe ich selbst in tagelanger Arbeit gereinigt und gesäubert. Die ganzen Mängel und Reinigung habe ich in einem Protkoll erfasst und das wurde vom Vermieter abgezeichnet mit der Bemerkung, dass dies be- bzw. verrechnet wird. Dies ist aber nie geschehen. Da ich auch nicht am Anfang direkt Ärger machen wollte, hatte ich das auch nie mehr beanstandet.
Nun, da der Vermieter zum Schluss noch gestrichen haben möchte, habe ich das Thema aber wieder aufgegriffen mit der Begründung, dass ich die Wohnung gar nicht so dreckig verlassen kann, wie sie damals bei Einzug war. Lt. Vermieter zählt das unterschriebene Protokoll nicht mehr, da es zu lange her ist und er drängt auf den Mietvertrag und daher soll gestrichen werden.
Kann mir dazu jemand etwas sagen ? Kann ich mit dem unterschriebenen Protokoll was anfangen ? Wenn die Tapete in ungestrichenem Zustand zurück bleibt ist die Wohnung immer noch in besseren Zustand, als ich sie bei Einzug hatte. Wie verhalte ich am besten, was kann ich tun, wenn ich was tun kann ?
Vielen Dank an Euch
Saarmann
Hallo Leute,
im Forum gibt es viele Beiträge zu Parkplätzen und Stellplätzen, aber eine passende Antwort für mich habe ich nicht gefunden.
Es gibt vor dem Mietshaus in dem ich wohne leider nur 6 öffentliche Parkplätze, die sehr oft belegt sind.
Gibt es eine zumutbare Entfernung für den Mieter, wenn im Mietvertrag keine Park-od. Stellplätze vereinbart sind ? Oder hat der Vermieter sogar für einen Stellplatz in der Nähe zu sorgen ?
Vielleicht weiß jemand hierzu was oder hat einen Tipp.
Vielen Dank.
Grüße
Saarmann
Hallo Leute,
die 3. E-Mail wurde nun beantwortet. Angeblich war der Vermieter mit 2 weiteren Personen vor Ort und sie haben den Dachboden durchleuchtet, aber keine Spuren gefunden. Am Montag sollen nun noch die Entlüftungslöcher so zugemacht, dass keine Tiere reinkönnen.
Ich werde versuchen, dass ich mich meiner kleinen Kamera, die auch kurze Aufnahmen machen kann, den Terror mal tonmäßig auf zu nehmen (als Beweis). Aber es ist fraglich, ob ich das mit der Kamera so hörbar aufnehmen kann.
Werde weiter berichten. Letzte Nacht war zum Glück mal Ruhe.
Grüße
Saarmann
Danke für die Info's. Werde Euch dann auf dem laufenden halten.
Grüße, bis dann ....
Hallo Leute,
ich wohne in einer Dachwohnung. Die letzten Jahre wurde man ab und zu nachts mal "kurz" wach, weil ein Marder (oder anderes Nagetier) auf dem Dachboden entlang lief. Die letzten 1,5 Wochen wurde man allerdings schon 3x nachts aus dem Schlaf gerissen und immer so ab ca. 02:30. Aber dann konnte man kein Auge mehr zu machen durch Tappserei, Krach und Radau. Es hört sich an, als ob der komplette Dachboden umgebaut wird. Bereits 2x musste ich das Schlafzimmer verlassen und mich in einem anderen Zimmer auf die viel zu kleine Couch legen, damit ich aber wenigstens noch etwas dösen konnte.
Meine Frage nun: ist der Vermietersache, muss er hier Abhilfe schaffen ? 2 E-Mail an den Vermieter blieben bisher unbeantwortet. Die 3. E-Mail folgte heute Morgen nach einer schlaflosen Nacht.
In der ersten E-Mail bat ich darum etwas zu unternehmen, dass der Marder überhaupt nicht mehr einsteigen kann oder dass er von einem Spezialisten mit Fallen gefangen wird, was auch immmer.
Was muss der Vermieter hier unternehmen ? Es kann doch nicht sein, dass man hier eine schlaflose Nacht nach der anderen bekommt. Das macht ja krank.
Vielleicht kann mir jemand dazu was sagen. Ich bedanke mich schon mal im Voraus.
Grüße
Saarmann
Hallo Achim,
eigentlich müssten die über-/untereinander liegenden Bäder doch auch getrennte Lüftungskanäle haben. Ist in dem von mir bewohnten Mietshaus zumindest so. Vier Kanäle hat's auf jeder Seite (8er MFH). Sprich' mal mit dem VM!
Wenn das so wäre, wie soll sonst der ganze Gestank in mein Badezimmer ziehen ? Die kleine Lüftung mit Ventilator ist die einzigste Verbindung nach unten bzw. oben. Ich glaube nicht, dass hier getrennte Lüftungen sind, denn es passt auch zu allem anderen billigst verbauten Kram.
Danke für die Antworten, aber umziehen wollte ich nach 12 Jahren eigentlich nicht, hängt zu viel Zeit und Geld dran, geht einfach nicht.
Hallo Leute,
es darf in der Mietwohnung geraucht werden, ist klar, und auch zum Qualm im Hausfluf habe ich hier im Forum bereits gelesen, dass man dann seine Tür abdichten soll.
Aber nun zu meinem Fall. Ich habe die Dachwohnung und unter mir sind nun Raucher eingezogen. Wenn diese auf ihrem Balkon rauchen, dass kann ich jedesmal das Fenster zu machen, damit der Gestank nicht rein zieht. Allerdings zieht dieser Gestank auch ins Badzimmer. Die Badzimmer in diesem Haus haben kein Fenster, sondern nur eine kleine Lüftung mit Ventilator. Also zieht der Gestank vom Raucher-Badzimmer unter mir direkt in mein Badzimmer. Der Gestank ist dann kaum aus zu halten.
Was kann man hier tun ? Ich kann jedesmal zuerst meine Lüftung einschalten und diese erstmal ne 30-45 Minuten laufen lassen, bis ich mich "normal" im Bad aufhalten kann. Das kann man doch nicht so hinnehmen.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Grüße
Achim
Guten Morgen.
Ich habe nun weitere Info's. Wenn ich das richtig in Erfahrung gebracht habe, dann wird die Hauptwasseruhr jedes Jahr gewechselt.
Die berechnete Wasseruhrkosten sind lt. Vermieter die Gebühr für diese Hauptwasseruhr. Dieser Betrag wird durch die Anzahl der Wohungen geteilt.
Ist dies dann korrekt ? Können diese Kosten komplett umgelegt werden ?
Danke Euch.
Grüße
Saarmann
OK, danke Euch für die Antworten.
Eine E-Mail an den Wasserversorger ist raus. Den Vermieter schreibe ich immer erst als letztes an nachdem ich mich informiert haben, um ihm ggf. direkt Kontra zu geben, wenn irgendwelche seltsamen Sprüche kommen.
Weiterhin habe ich geslesen, dass es zwischen Hauptwasseruhr und den eingebauten Wasseruhren in den einzelnen Wohunngen immer Abfälschungen gibt. Vielleicht wird so die Abweichung zum Gesamtverbrauch berechnet und durch die Anzahl der Wohnungen geteilt.
Was dann aber auch nicht richtig wäre, da ich als einzelner den gleichen Anteil zahlen muss, wie andere Wohnungen mit mehr Mietern. Dann müßte dies ja eigentlich "pro Kopf" abgerechnet werden und nicht pro Wohnung.
Grüße
Saarmann
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Hallo Leute,
ich habe wieder meine Nebenkostenabrechnung erhalten und wie jedes Jahr werden wieder Wasseruhrkosten berechnet und auf alle 9 Mieter umgelegt. Diese werden jedes Jahr zusätzlich zum Frisch-u. Abwasserverbrauch berechnet und die Kosten steigen jedes Jahr an. Und der Anstieg von 2009 auf 2010 war bisher der größte Sprung. Aber ich frage mich, was das für Kosten sind ? In jeder Wohnung ist eine extra Wasseruhr, aber die sind schon immer drin.
Kann mir jemand dazu was sagen ? Gibt es diese Kosten überhaupt und darf das überhaupt umgelegt werden ?
Bin für jeden Tipp dankbar.
Grüße
Achim
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