Beiträge von Kolinum


    es gibt eine Anlage zum Ü-Protokoll wo die Dinge aufgelistet sind die NICHT zur Mietsache gehören u.a. ist da der Teppichboden aufgelistet.
    Desweiteren steht im Vormietvertrag zwischen der Vormieterin und mir, dass sie mir im Gegenzug den Teppichboden überlässt. Sie kann mir ja nur was überlassen, wenn es auch ihr gehört und zu guter Letzt hatte sie mir bei der Besichtigung gesagt, dass sie den Teppich selbst gekauft und verlegt hat.

    Dann ist der Teppichboden Ihr Eigentum und haben ihn zu Recht entsorgt.
    Praktisch haben Sie dann vom Vermieter den Raum oder die Wohnung ohne Fußbodenbelag übernommen und so können Sie ihn auch wieder übergeben.

    Zitat

    Daher verstehe ich die Meinung des Juristen vom Mieterverein nicht und werde daher noch mal einen Termin vereinbaren mit einem anderen Juristen.


    Vielleicht ist auch nur was falsch rübergekommen. Jetzt bei mir war es ja ebenso.

    Zitat

    Mein Deal wäre ich streiche und lasse die Gegenstände entfernen und beseitige etwaige Schäden die von den Regalen etc. herrühren.

    Genauso!

    Zitat

    Die Hausverwaltung verzichtet dafür auf Bodenbelag und Lackieren von Türen etc.

    Was soll denn das nun schon wieder?
    Wenn das Lackieren der Türen notwendig ist, hätten Sie das zu tun.
    Mir ist nicht ganz klar, weshalb die HV auf einen Bodenbelag verzichten soll, welcher garnicht vorhanden war!
    Mein Gott, Walter! :rolleyes:

    Zitat

    Mal sehen, bislang hab ich nicht mal eine Kündigungsbestätigung erhalten.

    Müssen Sie auch nicht erhalten.

    Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss.

    Beim Einzug war ein Bodenbelag vorhanden. Da mussten Sie davon ausgehen, das dieser Gegenstand zur Mietsache ist.
    Es ist egal, ob ein Vormieter oder der Vermieter den Belag gelegt hat. Ihr Eigentum war es nicht und hätten diesen nicht entsorgen dürfen. Wenn Sie nachweisen könnnen, das Sie diesen Belag vom Vormieter übernommen haben, sehe die Sache anders aus.

    Nun haben Sie diesen alten Belag gegen einen neuen ausgetauscht und möchten den ausgetauschten wieder entfernen. Er ist Ihr Eigentum.
    Das können Sie tun, müssten aber den beim Einzug vorhandenen Belag wieder anbringen.


    Und ich möchte noch hinzufügen, dass für einen Studenten, der von Bafög leben muss, eine Mieterhöhung von 20€ im Monat eben schon ein Unterschied ausmacht.

    .....und gerade darum würde ich es mir hundertfach überlegen zu der , mit Sicherheit noch folgenden Mieterhöhung, Geld für ein "Recht" hinauszuwerfen, welches Ihnen lediglich eine zeitlichen Aufschub bringt.

    "Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht."
    - Mach' es schriftlich nachweislich mit Zeugen und Fotos.

    Verzeih mir, aber dazu kein "like", sondern nur ein Symbol.:(


    Nun meine Frage: Wenn nächstes Jahr die Nachzahlungsaufforderung kommt - und sie wird kommen - habe ich dann die Möglichkeit diese abzulehnen?

    Nein, auch Sie haben die 23° C auf Ihren Körper einwirken lassen. Mitgefangen-mitgehangen.

    Zitat

    Die Nachzahlungsaufforderung weist formale Mängel auf: Was könnte das sein? Reicht es, wenn sie vergisst, am 1.6. den Zählerstand abzulesen? Sollte ich den Zählerstand auf jeden Fall ablesen, wenn ich ausziehe?

    Das sollten Sie in jeden Fall tun.

    Zitat

    Sie verwendet den teuersten Anbieter, den es in diesem Umkreis gibt

    Ihre Vermieterin?

    Zitat

    Ich habe sie mehrfach darauf hingewiesen, dass es mir zu warm ist und ich gerne sparen würde. Ich drehe die Heizungen permanent runter und sie dreht sie wieder auf und lässt sie auch bei geöffnetem Fenser aufgedreht. Sie lässt nicht mit sich reden.

    Für die Betriebskostenabrechnung allerdings völlig ohne Bedeutung.

    Es muß vorerst klar sein, dass Sie nur auf das im Vertrag genannten Konto zahlen.
    Da kann nicht jeder Erbe auf Ihre Kosten sein eigenes Süppchen kochen.
    Könnte auch möglich sein, das der Mietvertrag garnicht gültig ist. Eventuelle Kosten daraus hätte die Vermieter zu tragen.

    Aus:Vollmacht bei einer Erbengemeinschaft
    Liegt keine Vollmacht vor, müssen alle Miterben als gemeinschaftliche Eigentümer des Nachlasses dem Rechtsgeschäft zustimmen und somit den betreffenden Vertrag unterschreiben. Insbesondere bei größeren Erbengemeinschaften kann dies mit einem gewissen Aufwand verbunden und wenn es schlecht läuft auch gar nicht umsetzbar sein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auf eine Vollmacht zurückzugreifen. Natürlich sollte man nur einen Miterben bevollmächtigen, dem man volles Vertrauen entgegenbringt, schließlich übernimmt dieser die Vertretung des Vollmachtgebers in einem wichtigen Geschäft im Bezug auf den Nachlass.

    Aus diesen Grund empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt für Erbrecht.

    Ihre Mietvertrag haben Sie mit einem Erben der Gemeinschaft abgeschlossen. Nur dieser ist Ihr Vertragspartner und die Miete überweisen Sie an das im Vertrag angegebene Konto.

    Sollten Änderungen stattfinden, so hat Ihnen nur Ihr unmittelbarer Vertragspartner oder eine gerichtliche Verfügung das mitzuteilen.

    Zoff in Erbengemeinschaften müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Hinterherlaufen würde ich ebenfalls nicht.
    Machen Sie klare Kante.

    Weil Sie nun die Miete unberechtigt an das Amtsgericht überweisen haben, ist die Kacke nun am dampfen.
    Es kann doch nicht jeder daher kommen und Ihnen sagen, dass Sie die Miete irgendwohin überweisen sollen.

    Faktisch sind Sie bei Ihrem Vermieter mit einer Miete im Rückstand.


    - Vor ca. 1 1/2 Jahren wurde unser Keller umgeräumt (3 Keller weiter).
    ......Als wir eines Tages in unseren Keller wollten und dieser komplett leer geräumt war, war die Verwunderung sehr groß! Nach einem Telefonat mit der Hausverwaltung wurde die Situation aber sehr schnell geklärt und wir konnten in den anderen Keller. Diesen Keller haben wir dann einfach weiter benutzt, da uns niemand etwas anderes gesagt hat.

    Ihnen wurde also ein Ersatzkellergelass angeboten und haben diesen auch genutzt.

    Zitat

    - Nach ca. 1/2 Jahr wollten wir in unseren Keller - und siehe da - er war mit einem anderen Schloss versehen und es lagen komplett andere Sachen darin - Unser Eigentum war nicht aufzufinden (auch nicht in anderen Kellern)

    Ist schon mal komisch, was Sie da schildern. Sie haben einen KellereErsatz erhalten, sich aber um die verbliebenen Sachen im alten Keller ein halbes Jahr nicht gekümmert

    Zitat

    Der Kellerinhalt hatte einen Wert von ca. 2000€ und wir fordern eine Entschädigung von 1000€ um halbwegs für Ersatz zu sorgen.

    Fordern könnten Sie noch viel mehr. Leider ist der Schaden genau zu beziffern und nachzuweisen.

    Ich rate von weiteren Schritten ab und verbuchen Sie das als Lehrmaterial.

    Vor Gericht könnte ich mir vorstellen, das Sie zu der versäumten Zeit sowie dem Zustandekommen der Schadenssummer hochnotpeinlich befragt würden.

    Der Besuch vom Schornsteinfeger wird nicht dazu dienen, Ihnen und Ihrer Wohnung ein Leid anzutun.
    Sie können natürlich heutzutage gegen alles und Nichts protestieren. "Ein bisschen Spaß muß sein."

    Ernst nehmen kann man das nicht. Die Gründe für die Prüfung durch die Brandpolzei kennnt hier niemand und deswegen von mir keine positive Antwort.

    [ist hier vielleicht nicht das richtige Unterforum...]
    Denke auch. Versuchen Sie es doch mal bei den Menschrechtsaktivisten.

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