Erbengemeinschaft als Vermieter - Bitte um Hilfe

  • Hallo!

    Mein Mann und ich sind zum 1.4. in unsere Wohnung eingezogen, deren Vermieter eine Erben-/Eigentümergemeinschaft aus 3 Parteien ist.
    Bis zum Einzug hatten wir nur mit dem einen Eigentümer (hält 1/4 des Hauses) zu tun, der im Auftrag der anderen Parteien mit uns den Vertrag abgeschlossen hat. Im Vertrag ist festgehalten, dass wir die Warmmiete auf das Konto dieses Herrn überweisen, bis uns ein Gemeinschaftskonto mitgeteilt wird. Nach der ersten Mietzahlung bekamen wir von den anderen beiden Parteien (halten zusammen 3/4 des Hauses) sowohl mündlich als auch schriftlich mitgeteilt, dass wir die Miete bis zur Eröffnung des gemeinsamen Hauskontos beim Amtsgericht hinterlegen sollten.
    Das passte dem ersten Herrn überhaupt nicht, er versuchte, uns am Telefon unter Druck zu setzen, damit wir die Miete auf sein Konto (Privatkonto, übrigens) überweisen. Wir setzten uns mit einer der anderen Parteien in Verbindung (die die Hälfte des Hauses besitzt), informierten sie und baten darum, dass die Parteien ihre Differenzen unter sich klären mögen. Die zweite Miete liegt also nun beim Amtsgericht.

    Kurz nach der Überweisung ans Amtsgericht wurde uns von Partei 2 schriftlich mitgeteilt, dass das Hauskonto eröffnet sei und wir von jetzt ab dorthin überweisen sollten. Heute rief dann Partei 1 an und behauptete, er habe keine Kenntnis von besagtem Gemeinschaftskonto und wir sollten die Miete wieder auf sein Konto überweisen, da er ja auch die Ausgaben das Haus betreffend trage (Reparaturen etc.) und ihm das Konto unbekannt sei.

    Wir wissen ehrlich gesagt nicht genau, was wir jetzt machen sollen. Wir haben überlegt, einen Brief in dreifacher Ausführung an alle beteiligten Parteien zu schicken, sie darum zu bitten, ihre Differenzen nicht auf unserem Rücken auszutragen (netter formuliert natürlich) und uns gemeinschaftlich schriftlich mitzuteilen, wohin wir die Miete überweisen sollen. Bis dahin würden wir sie weiter beim Amtsgericht hinterlegen. Wir sind uns nur nicht sicher, wie wir uns rechtlich auf der sicheren Seite bewegen können. Eigentlich wollen wir nur in Ruhe hier wohnen und uns nicht an irgendwelchen Streitigkeiten beteiligen.
    Kann mir jemand einen Rat geben?

  • Hallo Drine86,

    im Mietvertrag steht der Name Eures Vermieters, und auf das von ihm angegebene Konto ist die Miete zu überweisen.
    Dies kann nur durch einen rechtsgültigen Gerichtsbeschluss geändert werden. Soweit mei Kenntnisstand.

    "Wir haben überlegt, einen Brief in dreifacher Ausführung an alle beteiligten Parteien zu schicken, sie darum zu bitten, ihre Differenzen nicht auf unserem Rücken auszutragen"
    - Genauso würde ich es machen.

    "(netter formuliert natürlich)"
    - Nöö, weshalb?

    "und uns gemeinschaftlich schriftlich mitzuteilen, wohin wir die Miete überweisen sollen."
    - Wichtig ist hierbei, dass auch Euer Vermieter das unterschreibt (Unterschrift vergleichen!).

    "Bis dahin würden wir sie weiter beim Amtsgericht hinterlegen. Wir sind uns nur nicht sicher, wie wir uns rechtlich auf der sicheren Seite bewegen können."
    - Dazu werden sich wohl noch andere Kollegen äussern.

  • Ihre Mietvertrag haben Sie mit einem Erben der Gemeinschaft abgeschlossen. Nur dieser ist Ihr Vertragspartner und die Miete überweisen Sie an das im Vertrag angegebene Konto.

    Sollten Änderungen stattfinden, so hat Ihnen nur Ihr unmittelbarer Vertragspartner oder eine gerichtliche Verfügung das mitzuteilen.

    Zoff in Erbengemeinschaften müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Hinterherlaufen würde ich ebenfalls nicht.
    Machen Sie klare Kante.

    Weil Sie nun die Miete unberechtigt an das Amtsgericht überweisen haben, ist die Kacke nun am dampfen.
    Es kann doch nicht jeder daher kommen und Ihnen sagen, dass Sie die Miete irgendwohin überweisen sollen.

    Faktisch sind Sie bei Ihrem Vermieter mit einer Miete im Rückstand.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (15. Mai 2015 um 21:10)

  • Ich hab mich wohl etwas unklar ausgedrückt. Im Vergleich sind alle 3 Parteien als Vermieter eingetragen, unterschrieben hat nur eine Partei. Und beim Konto ist sein Privatkunden eingetragen mit dem Vermerk, dass dies nur gültig ist, bis das Gemeinschaftskonto eröffnet ist.
    Dies ist uns nun von einer der anderen Parteien mitgeteilt worden, Partei 1 leugnet aber die Kenntnis, deshalb sind wir ein bisschen hilflos.

    Aber schonmal vielen Dank für die Ratschläge!

  • Sorry, mein Autokorrekt am Tablet hat einen totalen Hau. Ich meinte Vertrag, also den Mietvertrag...
    (Zum Schmunzeln:in meinem ersten Post musste ich jedes Mal "Hauskonto" korrigieren, weil dieses unterbelichtete Stück Technik der Meinung war, ich wolle über Hauskatzen berichten...)

  • Sorry, mein Autokorrekt am Tablet hat einen totalen Hau. Ich meinte Vertrag, also den Mietvertrag...
    (Zum Schmunzeln:in meinem ersten Post musste ich jedes Mal "Hauskonto" korrigieren, weil dieses unterbelichtete Stück Technik der Meinung war, ich wolle über Hauskatzen berichten...)


    Im Ernstfall (für vertragsrelevante Angelegenheiten) zählt nur derjenige, dessen Unterschrift vorhanden ist.

  • Es muß vorerst klar sein, dass Sie nur auf das im Vertrag genannten Konto zahlen.
    Da kann nicht jeder Erbe auf Ihre Kosten sein eigenes Süppchen kochen.
    Könnte auch möglich sein, das der Mietvertrag garnicht gültig ist. Eventuelle Kosten daraus hätte die Vermieter zu tragen.

    Aus:Vollmacht bei einer Erbengemeinschaft
    Liegt keine Vollmacht vor, müssen alle Miterben als gemeinschaftliche Eigentümer des Nachlasses dem Rechtsgeschäft zustimmen und somit den betreffenden Vertrag unterschreiben. Insbesondere bei größeren Erbengemeinschaften kann dies mit einem gewissen Aufwand verbunden und wenn es schlecht läuft auch gar nicht umsetzbar sein. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, auf eine Vollmacht zurückzugreifen. Natürlich sollte man nur einen Miterben bevollmächtigen, dem man volles Vertrauen entgegenbringt, schließlich übernimmt dieser die Vertretung des Vollmachtgebers in einem wichtigen Geschäft im Bezug auf den Nachlass.

    Aus diesen Grund empfehle ich Ihnen einen Fachanwalt für Erbrecht.

  • Vielen Dank für eure konstruktiven Ratschläge. Wir wollten sowieso einen Anwalt konsultieren, aber ihr habt schonmal ein bisschen unser gedankliches Chaos entwirren können.

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