Hallo Leute,
darf diese Rechnung in der NK-Abrechnung stehen?
Ich glaub es nicht, hätte aber gerne Euren Rat dazu, bevor ich das meinem Vermieter mitteile.
LG
Rudi
Hallo Leute,
darf diese Rechnung in der NK-Abrechnung stehen?
Ich glaub es nicht, hätte aber gerne Euren Rat dazu, bevor ich das meinem Vermieter mitteile.
LG
Rudi
Das sind Reparaturkosten und gehen zu Lasten des Vermieters.
Ich würde den Vermieter die Rechnung zurücksenden mit obigen Hinweis.
Reparaturen der Heizungsanlage gehen immer, außer der Mieter hat den Schaden zu verschulden oder die Reparatur dümmlicherweise selbst in Auftrag gegeben, zu Lasten des Vermieters.
In der BK-Abrechnung haben Reparaturrechnungen, egal welcher Art, generell nichts zu suchen.
Rudi,
was, bitte, hast Du da geschwärzt...: "Herr ... hat den Auftrag erteilt?"
Mieter oder Vermieter?
Hi Berny,
den Auftrag hat mein Vermieter erteilt, nach dem ich ihm den Defekt der Therme gemeldet hatte.
Hi Berny,
den Auftrag hat mein Vermieter erteilt, nach dem ich ihm den Defekt der Therme gemeldet hatte.
Dann hat er die Rechnung bereits aus zwei Gründen zu bezahlen.
Warum schafft es kein Vermieter (den ich kenne) eine ordentliche NK-Abrechnung zu erstellen?![]()
Vielen Dank für Eure Hilfe. Dann werde ich ihn mal darüber informieren, das meine Erstattung nicht 2xx,xx Euro ist sondern 3xx,xx Euro. ![]()
Warum schafft es kein Vermieter (den ich kenne) eine ordentliche NK-Abrechnung zu erstellen?![]()
Falsche Fragestellung. Der VM hat hier offensichtlich versucht, Reparaturkosten auf die Mieter abzuwälzen.
Ich bspw. versuche sowas nicht, weil es mir gegen den Strich geht, evtl. Strafbarkeit bekannt ist, UND ich auch gerne Mieter behalten möchte.
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