§554a bezieht sich auf den Umbau der Mietsache. Also Deiner Wohnung. Das Gemeinschaftseigentum ist keine Mietsache. Das ist nur der gemeinschaftliche Zugang zu Deiner Mietsache.
Ich denke, das sich der Umbau nicht unmittelbar auf die Mietsache allein bezieht.
(1) Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.
In allen anderen Punkten bin ich mit Ihnen konform.