Ich habe eine Frage. Und zwar sieht das Szenario folgendermaßen aus: Ich habe mit dem Vermieter eine Wohnung angesehen, wir haben über den Preis und so weiter gesprochen und ich sagte, ich wolle die Wohnung gerne anmieten. Für die Anmietung der Wohnung muss jedoch ein Mietvertrag unterzeichnet werden. Nun habe ich heute Morgen den Mietvertrag bekommen, möchte aber wegen persönlicher Gründe (andere Wohnung gefunden) zurücktreten bzw. den Mietvertrag nicht unterzeichnen. Wie sieht die Rechtslage nun aus? Mündlich sagte ich, ich will die Wohnung gerne anmieten, den Vertrag habe ich jedoch nicht unterschrieben. Kann der Vermieter da Geld o.ä. Verlangen? Das ganze lief innerhalb weniger Tage ab (Kontakt, Besichtigung und Zusendung des Vertrages). Vielen Dank für eure Antworten.
Mietvertrag trotz mündlicher Zusage ablehnen
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Paul6227 -
25. August 2015 um 20:05 -
Erledigt
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Wenn die Ausfertigung des Mietvertrages vorgesehen war, dann ist der Vertrag auch erst nach Unterschrift gültig. Ein mündlicher Vertrag ist in diesem Moment nicht abgeschlossen. Also den Vertrag ohne Unterschrift mit ein paar netten Worten zurück.
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Wenn ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart war, dann gilt dieser erst ab Unterzeichnung.
Es könnte ja sein, das im Schriftstück plötzlich Konditionen auftauchen mit welchen Sie nicht einverstanden sind.
Manche versuchen daraus bereits einen mündlichen Vertragsabschluß zu erkennen. Das ist nicht der Fall.
Wenn schriftlicher Vertrag vorgesehen war, dann gilt nur dieser. -
Vielen Dank für die beiden Antworten. Wie genau lässt sich denn sagen, dass ein Schriftlicher Mietvertrag vereinbart war? Es ist ja eigentlich üblich und wurde bei der Besichtigung auch kurz erwähnt. Oder reicht als Vorlage die Email mit dem gesendeten Mietvertrag?
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Hallo,
ich verstehe deine Begründung "wegen persönlicher Gründe (andere Wohnung gefunden)" nicht. Wo ist denn das ein persönlicher Grund?
Du hättest schreiben müssen "wegen persönlicher Gründe (ich halte mich nie an das was ich vereinbart habe). Das wäre ein persönlicher Grund!Von mir hier keine Rat, weil ich es so was von unmöglich finde. Du sagst eine Wohnung zu, findest eine andere und scherst dich einen Dreck, um das was du zugesagt hast- und das alles innerhalb weniger Tage.
Gruss
H H -
Vielen Dank für die beiden Antworten. Wie genau lässt sich denn sagen, dass ein Schriftlicher Mietvertrag vereinbart war? Es ist ja eigentlich üblich und wurde bei der Besichtigung auch kurz erwähnt. Oder reicht als Vorlage die Email mit dem gesendeten Mietvertrag?
Verstehe ich jetzt nicht...
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Vielen Dank für die beiden Antworten. Wie genau lässt sich denn sagen, dass ein Schriftlicher Mietvertrag vereinbart war?
Mein Gott! Weil der Vermieter Ihnenn einen solchen zugeschickt hat,
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