Kaution - Abtretung wegen höherwertiger Küche zulässig?

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe die Suchfunktion bemüht aber keinen Eintrag für mein Problem gefunden, hoffe also dass ihr mir weiterhelfen könnt. Mein Problem:

    Beim Einzug in eine Mietwohnung wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart dass die einzubauende Küche vom Mieter mit ausgesucht werden konnte (bin ich nicht selbst).

    Als die dann eingebaut war kam der Vermieter mit einem Zusatz zum Mietvertrag um die Ecke nach dem beim Auszug die Kaution komplett an ihn abgetreten wird weil die Küche ja nun höherwertiger ist als eigentlich geplant. Die Mieter wurden dazu gedrängt dieses Papier zu unterschreiben.

    Jetzt steht der Auszug an und der Vermieter will die Kaution behalten weil es ja so vereinbart war.

    Meine Fragen:

    Hat jemand sowas schonmal erlebt?
    Ist das überhaupt zulässig? Ich würde das für eine versteckte Mieterhöhung halten weil es ja keinen Gegenwert für die Kaution gibt.
    Oder kann man jetzt Teile der Küche ausbauen?

    Helft mir mal mit Meinungen und auch gern mit einer Grundlage auf der das so geht oder eben nicht, ich brauche Argumente.

    Danke im voraus.

    lg Jabulani


  • Beim Einzug in eine Mietwohnung wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart dass die einzubauende Küche vom Mieter mit ausgesucht werden konnte (bin ich nicht selbst).


    Schall und Rauch, weiter nichts!

    Zitat

    Als die dann eingebaut war kam der Vermieter mit einem Zusatz zum Mietvertrag um die Ecke nach dem beim Auszug die Kaution komplett an ihn abgetreten wird weil die Küche ja nun höherwertiger ist als eigentlich geplant. Die Mieter wurden dazu gedrängt dieses Papier zu unterschreiben.


    Dann ist das rechtens. Niemand wurde gezwungen sowas zu unterschreiben.

    Zitat

    Hat jemand sowas schonmal erlebt?

    Doch, genau hier!

    Zitat

    Helft mir mal mit Meinungen und auch gern mit einer Grundlage auf der das so geht oder eben nicht, ich brauche Argumente.


    Welche Argumente? Was schriftlich vereinbart ist gilt, auch wenns weh tut..

  • Ich würde das für eine versteckte Mieterhöhung halten weil es ja keinen Gegenwert für die Kaution gibt.

    Hallo,
    wieso gibt es denn keinen Gegenwert? Es wurde doch eine höherwertige Küche eingebaut. Je nachdem, wie lange man diese Küche nutzt, hat man einen niedrigen oder einen hohen Gegenwert.

    Für mich sieht diese Individualvereinbarung gültig aus. Wenn man etwas nicht möchte, dann darf man es nicht vereinbaren.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    Die Mieter wurden dazu gedrängt dieses Papier zu unterschreiben.

    Was heißt denn gedrängt? Wenn dies unter Androhung von Gewalt erfolgt ist, liegt eine Straftat nach § 253 StGB vor.

    Zitat


    Helft mir mal mit Meinungen und auch gern mit einer Grundlage auf der das so geht oder eben nicht, ich brauche Argumente.

    Das Argument bildet die unterschriebene Vereinbarung mit dem Vermieter. Hierbei handelt es sich um eine typische Individualvereinbarung, die auch jeder Richter als solche bestätigen würde: Der Mieter hat den Vorteil einer hochwertigen Küche, der Vermieter bekommt im Gegensatz dafür Geld.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!