Wenn Sie garnicht heizen, könnte das reichen.
Befürchten Sie Nachzahlungen, dann legen Sie doch jeden Monat etwas klammheimlich beiseite und können dann bei Bedarf zulangen.
Beiträge von Kolinum
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Worauf hat der Mieter nun Anspruch?
1. Auf das abgerechnete Guthaben?
2, Auf alle vorausgezaglten Abschläge?Nur auf das 1. abgerechnete Guthaben, denn
§ 556 BGB Vereinbarungen über Betriebskosten
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.Nach 2. hieße, der Mieter wäre von der Zahlung aller Bertiebskosten befreit.
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In jeden Fall schriftlich informieren. Dazu sind Sie sogar verpflichtet
§ 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,
2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder
3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.
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Soll ich nur bei schönem Wetter duschen um danach lüften zu können?Richtig. Man kann eben nicht alles für billiges Geld haben.
Das Wohnverhalten muß sich auch nach den baulichen Gegebenheiten richten und nicht umgekehrt.Eine Dusche mit Dachfenster kann man eben nicht bei jeden Wetter belüften.
Für mich schon bei der Besichtigung ein Kardinalfehler. -
Ich schließe mich dem Humbug an.
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Manchmal hilft auch ein Energieberater vor Ort.
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In diesem Fall: Ja!
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Nein, bei einfach verglasten Fenstern werden sich bei Frostgraden immer Eisblumen bilden.
Grundschulwissen: Physik! -
Denn: der Laminat-Fußboden ist in einem Zimmer (15 qm) bereits sehr abgenutzt und beschädigt: 15 Jahre alt, gering aufgequollen, etwa 2qm vor der doppelflügligen Balkontür von Sonnenlicht völlig verblichen und zusätzlich ist der Fußboden an sichtbarer Stelle durch Möbelaufbauten angebohrt worden (wohl vom Vor-Vormieter).
Was Sie so alles wissen?
Sie haben die Wohnung so gemietet, wie Sie sich Ihnen bei der Besichtigung darstellte.§ 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.Ich möchte den FB gern ausgetauscht haben. Frage 1: Habe ich ein Recht darauf? Nein!
Zitat
Frage 2: Der Vermieter besteht darauf, dass der FB noch nicht ausgetauscht werden muss - es wäre ja nur ein optisches Problem und die Gebrauchsfähigkeit nicht eingeschränkt. Nun bin ich hartnäckig geblieben, habe folg. angeboten: ich verlege selbst und Vermieter trägt Materialkosten, oder: ich lege Auslegware drauf und VM zahlt diese, oder: Miete runter. Auf nichts meiner Angebote ist der VM eingegangen, aber nun hat er mir gesagt, er tauscht den FB aus und legt PVC-Boden rein und ich müsse mich an den Kosten beteiligen, inwiefern wurde mir nicht mitgeteilt. Ist das rechtens?Ja!
ZitatMit wieviel Kostenbeteiligung habe ich zu rechnen?
Unsinnig, da Ihre Luxusansprüche hier nicht bekannt sind.
Zitat
Vielleicht könnt ihr mir auch ein paar Paragrafen zur Verfügung stellen. Danke im Voraus
Siehe oben! -
Was geht Ihnen Unimedia an?
Haben Sie einen Vertrag mit dieser Firma? Wohl nicht.Wenn Ihnen Ihr Vermieter (nehmen Sie das wörtlich!) die Mietsache nicht ordnungsgemäß bereitstellen kann, hat er auch die Kosten dafür zu tragen.
Das gilt auch für diesen Anteil in der Betriebskostenabrechnung.§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.§ 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. -
Pappe allein genügt nicht, dazu gehört auch noch ein Preise Intelligenz!
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1. Uns wurde die Hälfte einer Rechnung zur Reparatur bzw. Austausch einer defekten Brennerflanschdichtung an der Heizungsanlage (im April 2015, also noch Monate vor unserem Einzug) in Rechnung gestellt. Auf der Nebenkostenabrechnung wird das als "Heizungsprüfung" betitelt, auf der Rechnung steht "Reparatur" mit den Posten "Dichtung" und "Montagestunden".
Nach meiner Recherche dürfen Reparaturen aber, wenn schon etwas kaputt war, gar nicht als Nebenkosten berechnet werden.
Richtig, ist eine Reparatur.ZitatAußerdem darf laut meiner Recherche unter "Allgemeinstrom" (auch wenn der Begriff in unserer Abrechnung nie vorkam) auch kein Strom für sonstige Geräte verrechnet werden, sondern nur Licht in gemeinschaftlich genutzten Räumen etc.. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Hier irren Sie. Auch andere Verbrauchsarten fallen darunter. Lediglich muß das der Allgemeinheit dienen(Rasenmäher, Klingelanlage usw.)ZitatStimmt meine Einschätzung, dass der Strom für die Waschmaschinen nicht gemeinsam berechnet und dann auf zwei Parteien (mit unterschiedlichen Bewohneranzahlen) aufgeteilt werden darf?
Dazu müsste sich was im Mietvertrag finden lassen.Zitat3. Die Gesamtkosten für Gas (Heizung) wurden pauschal auf die Anzahl der Bewohner (also 4:2) aufgeteilt. Sprich, der Jahresverbrauch (anteilig die 6,5 Monate unserer Mietdauer dieses Jahr) wurde NUR auf die Anzahl der Bewohner aufgeteilt, ohne Rücksicht auf Verbrauch etc..
Laut meiner Recherche ist aber nach Heizkostenverordnung doch gesetzlich geregelt, dass mindestens 50% der Kosten verbrauchsabhängig berechnet werden müssen, und die anderen >50% nach Bewohneranzahl oder nach Fläche. Liege ich hier richtig?
Genau!Zitat
4. Als generelle Frage: Ist es überhaupt rechtens, wenn bis Juni diesen Jahres noch andere Mieter in der Wohnung waren und die Gesamtkosten ohne Zwischenstand (z.B. bei den Heizkosten) nun für uns berechnet werden? Also wenn wir quasi viel sparsamere Mieter wären als die Vormieter, dann hätten wir ja trotzdem eine Mischung aus deren und unserer Sparsamkeit (oder eben nicht Sparsamkeit) zu bezahlen.Das erübrigt sich. Wenn keine Zwischenablesung vorgenommen wurde ist nach der Gradtagszahlentabelle abzurechnen.
Ich würde der Heizkostenabrechnung widersprechen.
Hier schein ein völlig unfähiger Vermieter am Werk gewesen zu sein. -
Mein Gott, Walter (Karin)
Nun sollten Sie sich aber mal unter einen Hirnregen stellen; ohne Schirm.Die Dämmplatten müssen versiegelt werden und das geschieht durch einen speziellen Anstrich.
Nu is aber Schluß!
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Nun mal nüchtern:
Wenn an der Außenfassade eine Dämmung angebracht wird, gehört die Versiegelung einfach dazu. Genauso wie der Nagel, ohne das dieser zur Wärmedämmung unmittelbar beitragen muß. -
Ja, das schon manchmal.
Hier kommen auch schon mal Leute aller Coleur vorbei und da ist manchmal deutsch angebracht. -
Termine müssen vereinbart, nicht diktiert, werden.
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Aber müssen wir wirklich Fenster bezahlen die noch ok waren? Und den Anstrich des Hauses? Der schon sehr notwendig war.
Wir haben keinerlei Heizkosteneinsparungen bis jetzt gehabt.Was erwarten Sie denn jetzt?
Ob die Fenster noch ok waren oder nicht, können nur Sie wissen sonst niemand hier. Wenn Sie glauben, das mit dem Bescheid etwas im Argen liegt, müssen Sie Widerspruch einlegen.Inwieweit der Anstrich aufgrund der Baumaßnahmen erneuert werden mußte oder ob er eine Instandhaltung war, können nur Sie wissen.
Heizkosten, werden nicht nur von der Güte der Fenster allein bestimmt.
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Nennt man kurz und bündig: Aussitzen!
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1.) Neue Fenster (von 2-Fachverglasung auf 3-Fachverglasung)
2.) Fassadendämmung (obwohl die Wände schon über 40cm dick sind-Altbau)
3.) Einrüstung
4.) Vollständiger neuer AnstrichDie Renovierungsarbeiten waren in 2013 (Fenster) und 2014 (Dämmung und Anstrich). Wegen fehlender Ankündigung wird die Mieterhöhung erst in 9 Monaten wirksam.
Alles dazu finden Sie in BGB § 555 ff.
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Muss dazu sagen wir suchen seit Mai 2015 nach einer andere Wohnung aber durch meine Negative Schufa bekommen wir keine Wohnung.
Wir haben drei KinderDann sollten Sie mal mehr Verantwortungsbewußtsein für Ihre Familie entwickeln.
Da Ihren Kindern keine Brücke zugemutet werden kann, denke ich mal, das das Sozialamt noch eine Lösung findet; vielleicht in einem Kinderheim.
Für Sie allerdings wäre eine Brückenunterkunft notwendig und auch mal lehrreich!
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