Notwenige Reparaturen im Bad aufgrund von Schimmel

  • Grüße Gemeinde,

    ich hoffe das ich hier im richtigen Forumsbereich gelandet bin ;)
    da es mein erster Beitrag in diesem Forum ist möchte ich mich kurz vorstellen.
    Ich komme aus Sachsen, bin 26 Jahre alt und wohne mit meiner Freundin in einer Mietswohnung.
    Da wir in der Wohnung ein Problem haben, hoffe ich hier auf Hilfestellung. Danke :)

    Nun zum Problem:
    Wir wohnen in einer wirklich tollen, modernen Wohnung auf dem Dorf und haben eigentlich ein sehr gutes Verhältnis mit unseren Vermietern. Vor kurzen gab es mal eine kleines Problem aufgrund von einer Lappalie... aber ist nicht der Rede wert. Vor Weihnachten habe ich ihn zu uns gebeten, da wir am unteren Teil unseres Dachfensters mit Schimmel zu kämpfen haben. Ich habe 2 Bilder im Anhang angefügt... ich hoffe das funktioniert so.

    Kurze Erklärung: Unser Bad hat in der Mitte der Decke einen Art Tunnel der nach oben geht und mit einem Dachfenster endet. Es ist ein Somfy Fenster mit Fernbedienung, welches sich bei Niederschlag oder Wind nicht öffnen lässt. bzw. sich schließt sollte es zu Niederschlag oder Wind kommen. Das Dachfenster ist auf einen "Kasten" aufgesetzt welcher glatt weiß ist... ich weiß auch nicht in wie fern er gedämmt ist o.Ä.. Darauf folgt der massive Teil, welcher mit einer Baumwoll-Spritztapete versehen ist :confused: ....und das im Bad (Der Vermieter tut immer so schlau.... es sieht ja auch schön aus....aber im Bad saugstarke Baumwolltapete????? - Mein Verständnis sagt, dass das nicht klug war, auch wenn ich keine Ahnung habe.)

    Als er es sich angeschaut hat, meinte er "oh da muss ich was machen". Er hat uns gesagt das es noch vor Weihnachten in Ordnung gebracht wird. Er hat gesagt, dass der Aufsatz zum Dachfenster besser gedämmt werden muss. Eigentlich hätte das Kondenswasser in eine Rinne laufen müssen und dann nach draußen geleitet werden....was ja scheinbar nicht funktioniert hat. Dann hat er vom lüften angefangen und mir die Physik der Luft erklärt *kopfschüttel*...nja auch egal... ich dachte ja das es sich vor Weihnachten erledigt hat und auf uns keine Kosten zukommen.

    Heute Vormittag hat meine Freundin ihn angerufen und gefragt wann das mit unserem Bad wird. Er hat sich rausgeredet und gesagt das wir zu wenig heizen würden im Bad. Darauf hat sie gesagt, dass wir Tagsüber immer ca. 18 Grad eingestellt haben und auf Abend bisl was über 20 Grad... nach dem duschen/baden lüften wir 5- 10 min und schließen das Dachfenster wieder, sofern es denn überhaupt aufging (Niederschlag, Regen - ihr wisst schon)!!!! Wenn das Dachfenster sich nicht öffnen lässt, öffnen wir die Tür zum Flur und öffnen dort ein normales Fenster. Er hat mit einer Langzeitmessung der Temperatur gedroht um zu schauen ob wir immer 21 Grad im Bad haben. (Ist das denn Pflicht?)
    Und die Rechnung wird wohl an uns gehen!!!!!

    Auf den Bildern erkennt ihr auch schnell das Problem... Das Kondenswasser läuft an dem glatten Teil der Wand hinunter und die Baumwolltapete saugt sich voll -> Schimmelbildung.

    Wir sind umgängliche Leute...ich hab immer gern ein Bier mit ihm getrunken.... aber das geht mir gerade tierisch auf den Zeiger...vielleicht hat er seine Tage bekommen.

    Und nun hoff ich auf eure Hilfe. Müssen wir die Rechnung zahlen falls die bei uns im Briefkasten landet?

    Gruß
    Gruschan

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  • Hallo Gruschan,
    wenn Du bei einer Suchmaschine "Schimmel" eingibst, wirste Lesestoff für die nächsten sechs Monate finden. Ob die geschilderten Zustände i.O. sind, wird Dir nur ein Bauphysiker vor Ort erklären können.

  • Hallo Berny,
    Danke für die schnelle Antwort ;) Das ich mich Tag und Nacht über das Problem belesen kann weiß ich. Allerdings kann ich als Laie nicht einschätzen ob ich in der Pflicht stehe die Rechnung zu zahlen. Alleine schon aus dem Grund, dass das Fenster sich bei Wind und Niederschlag nicht öffnen lässt. Soll ich nur bei schönem Wetter duschen um danach lüften zu können?
    Ich habe halt erhofft, dass mir das jemand aus dem Stehgreif sagen kann, ob ich zahlen muss oder nicht.
    Es hat auch mal jemand gesagt, für alles was fest ist, ist der Vermieter zuständig.... aber das ist wahrscheinlich viel zu allgemein und pauschal daher gesagt.

    Gruß
    Gruschan

  • Hier gilt das Verursacherprinzip. Wer der Verusacher in diesem Fall ist, wird im zweifel ein Richter, bzw. ein Gutachter feststellen. Ob man dafür dann einen Prozess anstregen sollte, ist ein anderes Thema. Ich als Vermieter würde so etwas jedenfalls erst mal beseitigen und schauen ob es wieder kommt.
    Man kann natürlich auch Feuchtmessgeräte usw. aufstellen, die klären ob wirklich genug gelüftet/geheizt wird, usw. Alles in allem sehe ich dafür aber in diesem Fall, erst mal noch keinen besonderen Grund.
    Ansonsten, "zahlen" musst du eh erst nach der zweiten Instanz, und wenn der Gerichtsvollstrecker vor der Tür steht. Evtl. kommt aber dann eine Verrechnung mit einer evtl. Kaution in frage?

  • Grüße,

    also ich hab jetzt doch nochmal Google angeworfen und mir einen MINI Überblick verschafft. Ich für mich behaupte natürlich das ausreichend geheizt und gelüftet wird... aber das würde wahrscheinlich jeder behaupten. Ich würde ja auch gern nach dem duschen das Fenster von Kondenswasser befreien, jedoch liegt das Fenster in ca. 5 m Höhe... und ich bau beim besten Willen nicht jeden Tag ne riesen Leiter im Bad auf.
    Am meisten störe ich mich aber an dem Fakt das ich nicht täglich lüften kann....eben dann wenn das Wetter nicht mitspielt. Es ist zwar relativ selten das es vorkommt, trotzdem ist das Fenster und die Wand darunter dann nass.
    Kaution gibt es...in Höhe von 2 Kaltmieten.

    Gruß
    Gruschan

  • Schimmelbefall ist immer ein schwieriges Problem und kann aus der Ferne sowieso nie beurteilt werden. Es gibt einen guten Grund, warum sich Gutachter sowas gut bezahlen lassen und nicht selten vor Gericht landet.

    Zitat

    Am meisten störe ich mich aber an dem Fakt das ich nicht täglich lüften kann

    Das ist bei Dachfenstern aber nicht unüblich und war bei Anmietung bekannt. In diesen Fällen kann es aber ausreichend sein, die Badtür offen zu lassen und "indirekt" zu lüften.

    Wenn es sich um einen baulichen Mangel handelt, ist der Vermieter in der Pflicht, diesen auf seine Kosten zu beseitigen.

    Ansonsten würde ich auf Raufasertapete in Nassräumen sowieso verzichten. Ich würde diese Bereiche einfach nur sauber verspachteln und mit einer Silikatfarbe streichen. Dann sollten die Schimmelprobleme der Vergangenheit angehören.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ansonsten würde ich auf Raufasertapete in Nassräumen sowieso verzichten. Ich würde diese Bereiche einfach nur sauber verspachteln und mit einer Silikatfarbe streichen. Dann sollten die Schimmelprobleme der Vergangenheit angehören.


    Meine ich ebenfalls. Besonders bei Fensterlaibungen gibt es diese Probleme öfters.

  • Hallo Leute,

    also der Vermieter wird Ende der Woche den Umbau/Reparatur vornehmen. Er hat ja bei der ersten Besichtigung zu mir gesagt dass der Aufsatz für das Dachfenster vermutlich nicht ausreichend gedämmt wurde. Ich bin gespannt wie es mit der Bezahlerei wird... werde euch auf dem laufenden halten.
    Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten.

    Gruß
    Gruschan

  • Hallo Berny,

    Ist doch Vermieterangelegenheit.

    Zum Verständnis... war deine Aussage jetzt in Form von... Es ist Vermieterangelegenheit... nur das ich es bisher nicht so aufgefasst habe? Oder habe ich was in den bisherigen Antworten überlesen?

    Oder eben in Form von... Es ist Vermieterangelegenheit... eine neue Erkenntnis von dir?

    Wie kommst du da jetzt drauf? und wie kann ich das meinem Vermieter begründen, falls er mir das Gegenteil verklickern will?

    Vielen Dank ;)
    Gruschan

  • Zitat

    Wie kommst du da jetzt drauf? und wie kann ich das meinem Vermieter begründen, falls er mir das Gegenteil verklickern will?

    Du sagtest doch, dass es sich um einen baulichen Mangel handelt. Sowas ist nach § 535 BGB immer Vermietersache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Schaue dass du jetzt so schnell wie möglich weiteren Schimmel vorbeugst

    Warum sollte der Fragesteller sich um die Beseitigung, bzw. um das Vorbeugen des Schimmels kümmern, wenn die Entstehung auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist?

    Zitat

    Das geht eben nur per Heizlüfter, Infrarotheizung, oder per Dauerlüften, das günstigste davon ist der Heizlüfter.

    Ein Heizlüfter ist günstiger, als Dauerlüften :confused:

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich glaube der Poster über dir wollte damit sagen, dass es akut gesundheitsgefährdend ist in soviel Schimmel "zu leben" und alles daran gesetzt werden sollte, weiteren vorzubeugen und aktuell bestehenden, loszuwerden.


  • Soll ich nur bei schönem Wetter duschen um danach lüften zu können?

    Richtig. Man kann eben nicht alles für billiges Geld haben.
    Das Wohnverhalten muß sich auch nach den baulichen Gegebenheiten richten und nicht umgekehrt.

    Eine Dusche mit Dachfenster kann man eben nicht bei jeden Wetter belüften.
    Für mich schon bei der Besichtigung ein Kardinalfehler.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Januar 2016 um 20:29)

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