Schaden erst nach Einzug entdeckt - wie verhalte ich mich richtig?

  • Hallo, vor ein paar Tagen bin ich in eine Wohnung gezogen.
    Die Wohnung ist renoviert und bei der Wohnungsbesichtigung fielen mir keine Schäden auf.

    Nach den ersten Duschen jedoch bemerkte ich immer wieder Wasser auf dem Badezimmer-Boden.
    Die Dusche steht etwas erhöht, direkt neben ihr ist im Badezimmer-Boden so ein Abfluss-Loch eingelassen.
    Daher nahm ich natürlich an, dass etwas Wasser dem Badezimmer-Boden nicht schaden wird, da es ja eh abfließen kann.
    Ich versuch mal mich etwas kürzer zu fassen;

    1. die Duschkabine ist undicht. Irgendwo läuft aus einem kleinen Loch Wasser aus der Dusche und sammelt sich auf dem Boden davor. Es ensteht eine kleine Pfütze. (etwa 1 handvoll viel Wasser)

    2. Der Badezimmer-Boden ist ebenfalls undicht. Man kann den Boden komplett trocken wischen aber tritt man anschließend mit dem Fuß auf die PVC-Teile, so quellt zwischen den Ritzen eine kleine Menge Wasser hervor.
    Die Ritzen zwischen den PVC-Teilen sind also nicht dicht.

    3. eine horizontal-gelegene Fließe außerhalb, unter & an der Dusche hat einen dicken Riss.

    Mich würden diese Dinge nicht weiter stören aber wenn ich daran denke dass Wasser in den Boden laufen könnte klingeln bei mir alle Alarm-Glocken...Schimmelbildung..Wasserschaden.. auch wenn es nur eine geringe Menge ist..schlimm..

    Soo.. mein Einzug ist wie gesagt erst wenige Tage her. Ich habe keine der genannten Schäden bei der Besichtigung wahrgenommen und ich habe auch keine dieser Schäden verursacht.

    Ich will natürlich, dass man mir das glaubt und, dass mein Vermieter sich darum kümmert, dass das gemacht wird, bevor möglicherweise noch größere Schäden entstehen. Auf seine Kosten natürlich!
    Ich kann ihn natürlich einfach anrufen und ihm die Sachlage schildern.
    Aber da ich ziemlich unerfahren bin, wollte ich hier vorsichtshalber mal um Rat fragen, was ist in meiner Lage die sicherste Vorgehensweise?

    Ich hege zwar kein großes Misstrauen gegen meinen Vermieter aber man hört ja immer so schlimme Dinge..ich will mich absichern und nichts falsch machen, bitte gebt mir Tipps :)) wie würdet ihr es machen? Fotos? Schriftlich? Einfach nur anrufen? danke

  • In jeden Fall schriftlich informieren. Dazu sind Sie sogar verpflichtet

    § 536c BGB Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.
    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,

    1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,

    2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder

    3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

  • man hört ja immer so schlimme Dinge..ich will mich absichern und nichts falsch machen, bitte gebt mir Tipps :)) wie würdet ihr es machen? Fotos? Schriftlich? Einfach nur anrufen? danke


    Natürlich erst mal anrufen und einen Besichtigungstermin verabreden, vorher nochmal duschen.

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