Nein, die Betriebskostenverordnung ist nach wie vor gültig und da haben Verwaltungskosten nichts zu suchen.
Scheinbar nach dem Motto: Versuchen kamnn mans ja mal!
Spannend wäre natürlich die Begründung, welche Sie aber zumindest erst mal unverbindlich einfordern könnten.
Würde, wie auch Andere, darauf gespannt sein. Vielleicht stellen Sie das mal ein.