Hauptmieter/Untermieter

  • Hallo,

    der Hauptmieter hat fristgerecht schriftlich das Mietverhältnis mit dem Untermieter gekündigt und den Untermieter aufgefordert bis zum einen bestimmten Termin auszuziehen. Der Untermieter lässt die Auszugsfrist verstreichen und will sogar nicht ausziehen.

    Was kann der Hauptmieter tun? Dem Vermieter ist die ganze Angelegenheit egal und möchte mit der Sache nichts tun haben. Muss der Hauptmieter eine Räumungsklage einreichen? Kann der Hauptmieter einfach das Schloss austauschen ohne sich strafbar zu machen? Bitte nur sachliche Kommentare abgeben.

    Vielen Dank.

  • Hallo kelmendi,
    ein paar Tipps.
    Siehe Paragraf 540 Abs.2 BGB. Hiermit wird es deutlich warum es Ihren Vermieter egal ist.
    Wenn Ihr Untermieter nicht zu den von Ihnen schriftlich festgesetzten Termin auszieht UND das Mietverhaeltnis stillschweigend weiterfuehrt, so besteht event. die Gefahr das das Untermietverhaeltnis sich auf unbestimmte Zeit verlaengert. Deshalb ist es gegenfalls sinnvoll innerhalb von zwei Wochen nach den festgelegten Kueundigungstermin dieses Verhalten schriftlich zu wiedersprechen.

    Eine Raeumungsklage ist aufwendig und kann "teuer" werden, da man erst die Kosten vorstrecken muesste und dann event. vom ( Unter ) Mieter zurueck bekommen kann.
    Wie Sie Ihren Untermieter raus bekommen, mag ich nicht beurteilen koennen, da oftmals ein "sachliches" Gespraech helfen kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    Bokiwi

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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