Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich habe endlich eine Wohnung in München gefunden.
Ich bin 19-jähriger Student.
Im Mietvertrag (Staffelmiete) ist der beidseitige Verzicht der ordentlichen Kündigung für die Dauer von 24 Monaten festgelegt.
Nun habe ich gelesen, dass es laut dem Bundesgerichtshof Urteil vom 15.07.2009, VIII ZR 307/08 unzulässig ist, Studenten so lange zu binden.
Das Problem ist nur, dass mein Vater den Mietvertrag mitunterschrieben hat (ganz oben stehen wir beide als Mieter).
Ist dieses Urteil in diesem Fall wirksam und wenn nicht, was kann ich tun (Klauseln in den Vertrag aufnehmen lassen z.B. Nachmieterklausel), damit ich mich nicht 2 Jahre an die Wohnung binden muss?
Ist ein Auslandssemester ein Grund für eine außerordentliche Kündigung?
Vielen Dank für die Antworten.