Hätte ich auch so gemacht.
Beiträge von Kolinum
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Der Gesetzgeber hat für Suchtkranke keine extra Paragraphen geschaffen. Sie sollten sich von diesen Illusionen lösen.
Es gilt, was Mainschwimmer bereits schrieb. -
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Sie können eine Mietminderung versuchen oder ausziehen
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Fordern Sie eine Extra-Abrechnung über die den von Ihnen verbrauchten Strom. Da ein Zwischenzähler installiert ist, dürfte das keine Wissenschaft sein. Der Vermieter erhält dann das Geld sowieso von Ihnen.
Das Gleiche würde auch gelten, wenn zwischen zwei Mietern so eine Konstellation bestünde, dann könnte der Mieter mit dem Hauptzähler Ihnen auch keine "Betriebskosten" im miertrechtlichen Sinne berechnen.
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Die Abrechnung müsste außerhalb der üblichen Betriebskostenabrechnung erfolgen. Hierbei handelt es sich um privaten Verbrauch.
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Mit Übergabe der Wohnung und die Annahme ohne Nachforderungen seitens des Vermieters ist das Thema geschlossen.
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Nun fordern Sie mal schnellstens die Rechnungen der letzten 3 Jahre an.
Der Vermieter ist dazu verpflichtet. Durchsetzen müssen Sie es schon selbst. Notfalls mit anwaltlicher Hilfe.
Das das bisher noch nicht geschehen ist, ist auch Ihre Mitschuld. Nun wird es um so schwerer.Die beschriebenen Räume würde ich auch als Nebengelasse betrachten und haben bei der Wohnfläche nichts zu suchen.
Siehe auch: WoFlV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -
Zitat
Ich hatte jetzt gedacht, in Zukunft würde zu 100 % das abgerechnet, was die einzelne Mietpartei verbraucht hat.
Das habe ich wohl falsch verstanden.Ja, eben. Wo hätten dann auch die Grundkosten ihre Heimstatt gefunden.
ZitatIch wünsche Dir ein sonniges Wochenende!
fedo
Ihnen auch !
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Tut mir leid, Mieter 88, ich habe da eine andere Sicht der Dinge.
Mit dem "weiter wohnen bleiben" ergab sich eine gegenseitige Willensübereinstimmung das Mietverhältnis unbefristet fortzusetzen.
Das bedeutet jedoch eine Rücknahme der Kündigung. Wenn der Vermieter das akzeptiert, dann ist die Kündigung gegenstandslos geworden. Sie müßten nun erneut die übliche Kündigungsprozedur durchführen. -
Das geht natürlich nicht!
Vielleicht befragen Sie Ihre werte Frau Großmutter, wie das wohl früher mal war.
Also Ratschläge für Lebenshilfe in mißlichen Lagen kann ich Ihnen leider nicht bieten. Hier ist schon Kreativität durch Sie selbst gefragt. -
Nach den von Ihnen hier dargelegten Gründen wäre ich hoffnungslos.
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Suchen Sie selbst im Internet, was da möglich wäre.
Einen Anspruch, dem Grunde nach, würde ich befürworten. -
Auch wenn Sie die Frage in diesem Forum stellen, wird die Antwort für Sie nicht besser als in anderen Foren.
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Zitat
Ist diese Handlung Rechtens?Ja !
ZitatDarf eine Hausverwaltung (Vermieter) von einem Interessenten alle Unterlagen, wie Wohnberechtigungsschein verlangen und anschließend absagen?
Gerade anhand dieser Unterlagen wird so manche Entscheidung erst gefällt.
Auch ich mußte mich zwischen zwei Bewerbern entscheiden, welche die Wohnung eigentlich beide verdient hätte. Allerdings habe ich der Absage eine Begründung beigefügt. Aber wer macht das schon wenn er nicht muß.
ZitatWenn sie sich noch nicht entschieden hatte, warum wurde von mir ein Wohnberechtigungsbescheinigung verlangt?
Wohnungen, welche noch eine Bindefrist haben, ist dieser Schein vorgeschrieben.
ZitatIch bin weder verschuldet, noch irgendwie durch irgendetwas gehandikapt!
Vielleicht fand sie Ihre Nase oder eine sonstige Eigenschaft als unsympathisch, wer weiss.
ZitatUnd was soll ich jetzt mit dem Wohnberechtigungsschein, die nur für diese Wohnung gilt?
Wegschmeissen.
ZitatWer bezahlt mir meine Unkosten?
Sie selbst, wer gewinnen will, muß auch verlieren können.
Das Leben ist kein WunschkonzertZitatIch brauche eure Ratschläge.
Das waren die meinigen.
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Eigentlich nicht grundsätzlich Neues.
Es ging dort um das Abflußprinzip aus einer früheren Rechnung. -
Da werden Sie wohl um eine akribische Prüfung der Nebenkostenabrechnung nicht drumrum kommen.
Das können Sie nur vor Ort tun. Lassen Sie sich die Belege zeigen.
Aber macht Arbeit !!!!!
Hier wird und kann es keiner tun. -
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