Die Parkettlegung wurde in einem extra Schreiben von der Gesellschaft genehmigt und darin wurde festgelegt, dass wir das Parkett abschleifen müssen.
Nun hat sich die Rechtslage ja wohl geändert und eigentlich müssten wir, wenn ich richtig informiert bin, das Parkett nicht abschleifen.
Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Für eine normale Abnutzung des Fußbodens ist der Vermieter in der Pflicht die Kosten für die Instandhaltung zu übernehmen. In Ihrem Fall haben Sie also nur bedingt richtig recherchiert.
Aber:
ZitatAllerdings steht das Parkettabschleifen in dem Sinne ja nicht direkt im Mietvertrag, sondern in einem extra Schreiben.
Dann dürfte es sich um eine Individualvereinbarung handeln und wäre nicht Bestandteil des Mietvertrages. Eigentlich eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Ich würde zu dieser Problematik einen Fachanwalt konsultieren, zumal die Kosten im 4-stelligen Bereich liegen würden.
Zur Zahlung eines Abstandes für Ihr Eingebautes ist reine Verhandlungssache. Müssen tut da niemand.
ZitatHat jemand das Parkettabschleifen schon mal selbst übernommen und wenn ja, ist es eine Arbeit die ein Laie durchführen könnte?
Ich habe es machen lassen. Ein versierter Laie kann das sicher auch; bedenken Sie aber, das es mit der Arbeit allein nicht getan ist. Sie brauchen entsprechendes Werkzeug, Schleifer, Absaugung (denken Sie an den Staub). Im Nachhinein muß das Parkett auch noch versiegelt werden. Also schon mehr eine Angelegenheit für Hartgesottene