Beiträge von Kolinum


    Die Parkettlegung wurde in einem extra Schreiben von der Gesellschaft genehmigt und darin wurde festgelegt, dass wir das Parkett abschleifen müssen.

    Nun hat sich die Rechtslage ja wohl geändert und eigentlich müssten wir, wenn ich richtig informiert bin, das Parkett nicht abschleifen.

    Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Für eine normale Abnutzung des Fußbodens ist der Vermieter in der Pflicht die Kosten für die Instandhaltung zu übernehmen. In Ihrem Fall haben Sie also nur bedingt richtig recherchiert.

    Aber:

    Zitat

    Allerdings steht das Parkettabschleifen in dem Sinne ja nicht direkt im Mietvertrag, sondern in einem extra Schreiben.

    Dann dürfte es sich um eine Individualvereinbarung handeln und wäre nicht Bestandteil des Mietvertrages. Eigentlich eine zivilrechtliche Angelegenheit.

    Ich würde zu dieser Problematik einen Fachanwalt konsultieren, zumal die Kosten im 4-stelligen Bereich liegen würden.
    Zur Zahlung eines Abstandes für Ihr Eingebautes ist reine Verhandlungssache. Müssen tut da niemand.

    Zitat

    Hat jemand das Parkettabschleifen schon mal selbst übernommen und wenn ja, ist es eine Arbeit die ein Laie durchführen könnte?

    Ich habe es machen lassen. Ein versierter Laie kann das sicher auch; bedenken Sie aber, das es mit der Arbeit allein nicht getan ist. Sie brauchen entsprechendes Werkzeug, Schleifer, Absaugung (denken Sie an den Staub). Im Nachhinein muß das Parkett auch noch versiegelt werden. Also schon mehr eine Angelegenheit für Hartgesottene

    Gar keine! Es liegt kein Mangel vor.
    Sie haben einfach die falsche Wohnung gemietet und dafür sollen nun andere Leute die Kosten tragen.
    Es gehört zum allgemeinen Grundwissen, das eine Erdgeschoßwohnung immer kälter als eine Mittelwohung ist.

    Ihnen bleibt leider nur die Suche nach einer moderneren Wohnung.
    Der Hausbesitzer kann nicht verpflichtet werden, sein Haus zu modernisieren. Dazu gehört auch eine ganze Menge Geld, welches nicht immer zwangsläufig allen in unbegrenzeter Menge zur Verfügung steht.

    Der Eigentümer der Wohnung hatte uns versichert das wir mit unseren Hund einziehen können

    Der Eigentümer der Wohnung kann Ihnen alles möglich versichern und kann sich trotzdem nicht über Beschlüsse der Eigentümerversammlung hinwegsetzen.
    Der Schuldige wäre in diesem Fall Ihre Tante und mit dieser müssen Sie sich auseinandersetzen. Hier im Forum ist dazu alles gesagt.


    ...dann lasse ich dies reparieren und bezahle die Rechnung von der Miete. Aber geht das so einfach und wenn ja, wie gehe ich genau vor.

    Das geht leider nicht. Sie haben eine Wohnung gemietet und diese muß der Vermieter in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten, nicht die Hautür.
    Reparaturen am Haus ist ausschließlich Sache des Vermieters. Eigenmächtigkeiten der Mieter wären schon von der Sache her fatal, geschweige denn eine Verrechnung mit der Miete.
    Lassen Sie das!


    Und er sagte was von ner 2/3 Mehrheit aber in dem link stand doch wenn ich das richtig verstehe das alle dagegen sein müssen oder ?!

    Das ist durch Sie fehlerhaft interpretiert.
    Ich wiederhole nochmals die entsprechende Passage:
    Ist allerdings im Grundbuch kein Verbot der Hundehaltung eingetragen, kann es dennoch durchaus möglich sein, dass die Eigentümer nicht durch einstimmige Vereinbarung, sondern durch einen einfachen Mehrheitsbeschluß die Hundehaltung ausgeschlossen haben. Ein solcher Mehrheitsbeschluss ist nach dem WEG gültig und für alle - auch zukünftigen - Wohnungseigentümer verbindlich, solange nicht einer der Eigentümer dagegen klagt und ein Gericht diesen Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt.

    Um die weitreichende Folge nochmals mit den Worten des BGH zu verdeutlichen:

    "Der Erwerber eines Miteigentumsanteils und des damit verbunden Sondereigentums kann folglich nicht allein auf die im Grundbuch eingetragene Gemeinschaftsordnung vertrauen; er muß sich auch vergewissern, ob sie durch bestandskräftige Beschlüsse abgeändert worden ist." (BGH, Az. V ZB 5/95)

    In Ihrem Fall geht es also nicht in erster Linie um ein Halteverbot, sondern um die Größe des Tieres.
    Ein Beschluß hierzu ist also auch mit einfacher Mehrheit gültig.

    Vor Kauf des Tieres bzw. vor Anmietung der Wohnung hätten Sie sich darüber informieren müssen.


    Nun der Irrsinn: Das Gerät geht nicht in Ihr Eigentum über, der Händler bleibt weiterhin Eigentümer. Für die künftige Nutzung des Gerätes zahlen Sie weiterhin jeden Monat 100,-€ an den Händler, bis an Ihr seliges Ende.

    Irrsinn???
    Ich zahle grundsätzlich bar. Ob Eigentumswohnung, Auto, Fernseher, Möbel usw.
    Besser kann man nicht fahren. Wer aber alles gleich, und auch noch ohne Geld haben muß, soll mal schön und kräftig Zinsen zahlen

    Sie haben leider Ihre Eigenleistungen zur Wohnungssanierung mit der Miete verrechnet. Das ist nicht zulässig, oder eben nur wenn das ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart war.
    Somit sind Sie mit zwei Monatsmieten im Rückstand und können fristlos gekündigt werden.
    Abwenden können Sie das nur, wenn Sie die ausstehenden Beträge sofort auf einmal bezahlen.

    Das Sie die Wohnung saniert haben berechtigt Sie nicht zum Vertragsbruch.


    Verbrauch Heizkosten: 714,36 Euro !!!????
    Kann ich gegen diese Abrechnung angehen? Ich bin sicher dass wir niemals so einen hohen Verbrauch hatten - wirklich! :(

    Wenn Sie sicher sind dann legen Sie Einspruch dagegen vor. Sie müssen niemanden etwas schenken.
    Allerdings werden Sie den Einspruch auch hieb- und stichfest begründen müssen. Zumindest aus den hier dargelegten Daten und Schlußfolgerungen wäre es mir nicht möglich eine solche Begründung zu formulieren.

    Ich denke, dass die Ursache in der unrichtigen Verteilung der Wärmemenge liegt.
    Wenn Sie und die alte Dame gegenüber einen gemeinsamen Heizboiler benutzen, ist eine 50/50 Kostenregelung nicht zulässig.
    Nach der Heizkostenverordnung muß verbrauchsabhängig abgerechnet werden.
    Das heißt: Es sind Heizkostenverteiler bei Ihnen und der Nachbarin zu installieren und der jeweilige Verbrauch als Maßstab zu nehmen.
    Das liese sich dann auch besser kontrollieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!