Mitbewohner zieht aus, muss er weiter zahlen?

  • Hey,

    ich wohne mit meinem Mitbewohner seit 2 Jahren zusammen. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten zieht er aus in eine günstigere Wohnung. Unser Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Er hat mit dem Vermieter gesprochen, dass er zum 1.11. auszieht und der dass wohl auch bewilligt hat. Im Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.

    Da wir uns gut verstehen bin ich selber auf einem Nachmieter der so schnell wie möglich einzieht.

    Bin ich verpflichtet die ganze Miete zu zahlen wenn er auszieht (Gesamtschuldner klausel steht im Mietvertrag)? Ich hab Ihm schon gesagt, dass wir zusammen kündigen müssen und ich dann ggf. einen neuen Mietvertrag bekomme.

    Ich will ihm keine Steine in den Weg legen, dennoch sehe ich es nicht ein im Übergang die komplette Miete zu tragen wenn er theoretisch noch für 3 Monate zur Hälfte dafür zuständig ist.

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Zitat

    Er hat mit dem Vermieter gesprochen, dass er zum 1.11. auszieht und der dass wohl auch bewilligt hat.

    Das käme einer Vertragsentlassung gleich der auch Du zustimmen müßtest.

    "Gesprochen" und "hat wohl auch bewilligt" ist nichts handfestes.

    Wie schrieb schon olle Jöte "Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen."

    Zitat

    Im Mietvertrag haben wir beide unterschrieben.

    Dann wäre seine, wenn überhaupt erfolgt, Teilkündigung unwirksam.

  • Hallo gibiji,

    "ich wohne mit meinem Mitbewohner seit 2 Jahren zusammen. Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten zieht er aus in eine günstigere Wohnung. Unser Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
    Er hat mit dem Vermieter gesprochen, dass er zum 1.11. auszieht und der dass wohl auch bewilligt hat. Im Mietvertrag haben wir beide unterschrieben."
    Dann gehe ich davon aus, dass (einzige Möglichkeit) der VM ihn auf seine Bitte hin aus dem MV entlassen hat. Aus VM-Sicht unklug.

    "Bin ich verpflichtet die ganze Miete zu zahlen wenn er auszieht"
    Ja, Du haftest voll.

    "Ich hab Ihm schon gesagt, dass wir zusammen kündigen müssen und ich dann ggf. einen neuen Mietvertrag bekomme."
    Nein, Du bist jetzt einziger Mieter mit 100% Rechten und Pflichten.

    "Ich will ihm keine Steine in den Weg legen,"
    Kannste auch nicht mehr...

    "dennoch sehe ich es nicht ein [im Übergang] die komplette Miete zu tragen"
    Musste aber als alleiniger Mieter.
    Dass Entlassungen aus einem MV auch (dreimonats-)fristgebunden sind, wäre mir neu.

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