Beiträge von Kolinum

    dann habe ich heute beim amt nachgefragt (ich mach derzeit soziales jahr) und die meinten, dass ich vor dem 31.1. gar nich raus dürfe.. da die miete bereits gezahlt wurde.

    Dummes Zeug vom Amt. Eine bereits für den laufenden Monat bezahlte Miete kann eine fristlose Kündigung nicht außer Kraft setzen.


    könntet Ihr mir das mit der Sechs-Monats-Regel mal genau erklären?


    Sie meinen offensichtlich die Rückzahlung der Mietsicherheit.
    Das schauen Sie mal bei Wikipedia nach. Das Gleiche gilt auch zur Definition von "grob fahrlässig"
    Hier sitzen keine Butler, welche Ihnen eine persönliche Erklärung schulden. Ihren werten A.... sollten Sie auch mal selbst bewegen.
    Im Internet kann man alles zu jedem Thema finden. Macht halt Mühe!


    7.3 Die Schönheitsreparaturen müssen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen,......durchgeführt werden:

    Zu Punkt 7.3 hab ich glaub aber mal gelesen, das das ungültig ist, selbst wenns im Vertrag steht. Oder?!


    Das haben Sie richtig gelesen und auch so verstanden.

    Aber am im Allgemeinen könnten sich die Geister scheiden.
    Ohne diese Aussage brauchten Sie nicht zu renovieren, andernfalls (so wie es hier heißt) könnten diese Fristen auch bedarfsgerecht verstanden werden.
    Ich kann mich hier nicht eindeutig festlegen.

    Im Sommer 2011 haben wir zusätzlich zu unserer Wohnung einen zusätzlichen Kellerraum und einen Garagenraum angemietet.

    Eine Frage noch: Ist der bestehende Mietvertrag dahingehend geändert worden, das die beiden Räume jetzt im Wohnraummietvertrag eingebunden sind oder gibt es dafür einen separaten Mietvertrag?


    Merke : In 97 % aller Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden ist der Mieter Schuld !
    Der Erfolg: in Küchen, Bädern und Schlafzimmern bildet sich Schimmelpilz. Das muss nicht sein - in den meisten Fällen ist nämlich die Ursache des Schimmels hausgemacht und liegt nicht an Baufehlern.

    Da bekommen Sie aber jetzt ein großes Plus von mir!:cool:


    Aber ist Gefahr in Verzug, wenn kein Wasser von der Decke tropft?

    Da natürlich nicht. Aber das ist doch ein Problem des Vermieters.

    Ihr Vermieter sollte sich an einen Anwalt wenden.
    Selbst ein bekannter Präzedenzfall hilft hier nicht weiter.
    Da Sie die Miete sowieso schon berechtigterweise kürzen, wird das hoffentlich für etwas mehr Bewegung beim Vermieter sorgen.


    Kann der Vermieter Schadensersatz von dem Vormieter verlangen? Scheinbar hat er nicht geheizt obwohl er schon mal Schimmel hatte und dennoch nicht geheizt hat? Ist das grob fahrlässig oder gilt dennoch die sechs-Monats-Regel?

    Wenn die Wohnung ohne Schimmelbildung übergeben wurde dann ist auch kein Schaden nachweisbar, geschweige denn einer in welcher Höhe zu beziffern.
    Schadenersatz ist immer zu beziffern. Wenn Sie das können, dann geht das natürlich. Da die Wohnung aber bereits wieder bewohnt ist, können Sie nach 2,5 Jahren keine Beweisführung mehr antreten.
    Heizung: Ich handele schon 40 Jahre lang grob fahrlässig mit dem heizen und habe keinen Schimmel. Nur mal so zu der weitvertreiteten Meinung, dass nur Heizen gegen Schimmel hilft.

    Ich denke, diese Sache sollten Sie mal vergessen.


    1.) Muss der Abrechnungszeitraum nicht bis zum 30.11.2011 sein, da ich zu diesem Datum ausgezogen bin?

    Richtig. Ihr Abrechnungszeitraum endet mit dem Mietende.
    In der Rechnung ist allerdings das Jahresende angegeben.
    Warum das so ist fragen Sie hier an der völlig falschen Stelle.
    Am Anfang der Rechnung befindet sich ein Hinweis, wo sie rückfragen können. Ich glaube nicht, das damit hier das Forum gemeint war. Können wir hier hellsehen?

    Zitat

    2.) Müssten die NK nicht ab dem 01.08.2011 auf eine Person berechnet werden statt auf 5 ?

    Richtig. Aber nur wenn der Vermieter auch von Ihnen diesbezüglich informiert worden ist. Auch im Forum ist eine solche Mitteilung nicht aufzufinden.

    Zitat

    3.) Ist diese NK Abrechnung nicht verspätet gekommen und die Frist schon abgelaufen ?

    Nein. Letzter Termin wäre der 31.12.2012 gewesen.

    Zitat

    4.) Hätte der VM ( der die Schlüssel hat) die Firma in die Wohnung lassen müssen ( zwecks Ablesung der Heizung)?

    Warum eine Schätzung erfolgte? Was glauben Sie nun, wer das womöglich wiederum wissen könnte?

    Junge, Junge!

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