Nebenkosteabrechnung für Keller/Hobbyraum

  • Im Sommer 2011 haben wir zusätzlich zu unserer Wohnung einen zusätzlichen Kellerraum und einen Garagenraum angemietet. Die Garage ist nicht als solche zu nutzen, aber beheizbar und wurde als Hobbyraum im Mietvertrag aufgeführt.

    Mündlich wurde eine Heizkostenpauschale von 15 Euro/Monat in der Heizperiode vereinbart.

    Am 31.12.2012 fanden wir dann die Nebenkostenabrechnung für 2011 in unserem Briefkasten.

    Abgesehen davon, dass dort sämtliche Nebenkosten für fast 50m³ abgerechnet werden (im Mietvertrag stehen 25 m³) Wird dort anteilig Grundsteuer, Hausstrom, Hausmeisterkosten, etc. abgerechnet.

    Da wir keinen eigenen Zähler für die "Keller Heizung" haben, war eine Pauschale vereinbart. Diese Pauschale hat der VM nur für die Verbrauchskosten angenommen (allerdings für alle Monate, nicht wie abgesprochen für die Heizperiode) Zusätzlich berechnet er die vollen Heizungs-, Warmwasser- und Wartungskosten, wie für einen vollwertigen Wohnraum.
    Wir haben weder einen Warmwasseranschluss, noch ist die gesamte angemietet Fläche beheizbar.

    Dass ich gegen diesen Bescheid Einspruch erheben muss ist klar. Meine Frage ist nur, was darf für den Keller und Hobby-raum überhaupt an Nebenkosten geltend gemacht werden. Im Mietvertrag steht dazu nichts drin. Die Pauschale war leider nur Mündlich abgesprochen.

  • Hallo Krujatz,

    um hierüber etwas sagen zu können, müsste man Mietvertrag und Betriebskostenabrechnung prüfen.

    Danke, das hab ich schon befürchtet und bin schon dabei, alles für den Mieterbund zusammenzustellen.

    Aber kann man eventuelle zumindest die Aussage treffen, dass heizung auch nur für beheizbare Flächen abgerechnet werden darf? Und Warmwasserbereitung, nur wenn man auch einen Wasseranschluss hat?

  • Zitat

    dass heizung auch nur für beheizbare Flächen abgerechnet werden darf?


    Überall wo es durch einen Heizkörper warmwerden kann.

    Zitat

    Und Warmwasserbereitung, nur wenn man auch einen Wasseranschluss hat?


    Hat jede WHG.

    Zitat

    Die Garage ist nicht als solche zu nutzen, aber beheizbar

    Zitat

    noch ist die gesamte angemietet Fläche beheizbar.


    Wie meinst Du das ?

  • Überall wo es durch einen Heizkörper warmwerden kann.


    Hat jede WHG.


    Wie meinst Du das ?


    Ganz einfach es geht hier nicht um eine Wohnung, sondern um einen Raum mit Garagentor, Fenstern und Heizkörpern. Da die Zufahr zur Garage nicht überfahrbar ist, wird dieser Garagenraum von uns allerdings nur als Hobbyraum genutzt. Neben diesem beheizbaren Raum befindet sich noch ein Kellerabteil ohne Heizung, ohne Fussboden, aber mit Tür zum beheizten Raum. Einen Wasseranschluss gibt es in diesen Räumen nicht.

    Laut Mietvertrag sind Garage+Kellerraum ca. 25 m³. Laut Nebenkosteabrechnung zahlen wir für 48,7m³ die Nebenkosten für Heizung, Warmwasser, Grundsteuer, Hausmeister, Haushaftpflicht.
    So als wäre das richtiger Wohnraum...ist es aber nicht.

    Zusätzlich zahlen wir alle diese Nebenkosten aber auch ganz normal für unsere Wohnung, dort ist das ja auch ok.

  • Zitat

    So als wäre das richtiger Wohnraum...ist es aber nicht.


    Hobbyraum ist i.a.R. Wohnraum.
    Kannst Du mal ein Foto von diesem omynösen Hobbyraum oder Garage oder was auch immer hier reinstellen ?

  • Im Sommer 2011 haben wir zusätzlich zu unserer Wohnung einen zusätzlichen Kellerraum und einen Garagenraum angemietet.

    Eine Frage noch: Ist der bestehende Mietvertrag dahingehend geändert worden, das die beiden Räume jetzt im Wohnraummietvertrag eingebunden sind oder gibt es dafür einen separaten Mietvertrag?

  • Hobbyraum ist i.a.R. Wohnraum.
    Kannst Du mal ein Foto von diesem omynösen Hobbyraum oder Garage oder was auch immer hier reinstellen ?

    Wenn das echt so sein sollte habe ich wohl schlechte Karten. Foto klappt gerade schlecht.

    Kurze Beschreibung:

    Raum: 7,80x2,60m Raumhöhe ca. 2m, 3 Fenster, 3 Heizkörper (mit defekten Thermostaten),

    -roher Betonfußboden,
    -feuchte Wände mit bröckelndem Putz

    Selbst wenn man wöllte könnte man drin nicht wohnen.

    Es ist wirklich eine beheizbare Garage, in die man leider kein Auto reinfahren kann.
    Daneben ist ein extra Kellerabteil, welches sich im Rohbau befindet und keinerlei Heizung hat.

  • Eine Frage noch: Ist der bestehende Mietvertrag dahingehend geändert worden, das die beiden Räume jetzt im Wohnraummietvertrag eingebunden sind oder gibt es dafür einen separaten Mietvertrag?

    Es gibt eine "Ergänzung zum Mietvertrag" in welchem 25m³ Keller/ Hobbyraum ausgewiesen werden. Sie wurden definitiv nicht als Wohnraum ausgewiesen.

    Die Nebenkostenabrechnung kam erst nur für unsere Wohnung und dann buchstäblich am 31.12.2012 um 23:30 Uhr kam die ominöse Abrechnung für den Keller seperat.

  • Die Nebenkostenabrechnung kam erst nur für unsere Wohnung und dann buchstäblich am 31.12.2012 um 23:30 Uhr kam die ominöse Abrechnung für den Keller seperat.


    Zu spät, max. 19:00 wäre i.O.

  • Ehrlich gesagt geht es mir nicht um die Einwurfzeit, das ist Krümelkackerei. Ich möchte einfach wissen in wieweit für den Keller Nebenkosten geltend gemacht werden dürfen. Der ganze Packen ist jetzt beim Mieterbund. Mal schaun, was die sagen.

  • Da wir aber nicht genau wissen, wann er es eingeworfen hat, macht es keinen Sinn deshalb zu streiten.
    Er wohnt im selben Haus und hätte durchaus auch klingeln können...aber das ist ein anderes Kapitel. Wie ich schon schrieb, mir geht es um die Sachliche Richtigkeit.

  • Kurzer Zwischenstand:

    Der Mieterbund hat eine Rechtsanwältin eingeschaltet, laut der handelt es sich bei unserer Mietabsprache um eine Pauschalabsprache, sodass wir für den Keller keine extra Nebenkostenabrechnung bekommen dürften.

    Nun ist ersteinmal Einpruch beim VM eingelegt und wir warten ab, was da noch kommen mag....

  • Kurzer Zwischenstand:

    Der Mieterbund hat eine Rechtsanwältin eingeschaltet, laut der handelt es sich bei unserer Mietabsprache um eine Pauschalabsprache, sodass wir für den Keller keine extra Nebenkostenabrechnung bekommen dürften.

    Nun ist ersteinmal Einpruch beim VM eingelegt und wir warten ab, was da noch kommen mag....

    Nächster Zwischenstand. Der Vermieter hat sich gemeldet:

    Die Quadratmeterzahl hat er an den Mietvertrag angepasst, soweit, so gut. Allerdings verlangt er noch immer die vollen Wohn-Nebenkosten mit der Begründung: im Mietvertrag stehen keine Nebenkosten, weil zum Zeitpunkt der Vertragserstellung keine Abrechnung vorlag. Es wäre ja aber selbverständlich dass für jeden gemieteten Raum Nebenkosten anfallen. Die neue monatlich abschlagszahlung beträgt xxxx. (wäre akzeptaben, "Wenn der VM nich außerhalb der heizperiode unsere Heizung abgestellt hätte) Außerdem sollen wir noch immewr für die Warmwasser-Kosten aufkommen, obwohl wir für den fraglichen Raum nichmal über einen Wasseranschluss vefügen....
    Ich werde das also wieder an den Mieterbund weiterleiten.
    Dass ich für die Heizung und ihre Nutzung zahle, steht außer frage, aber doch nur dafür, wenn ich sie auch nutzen kann. Warum ich allerdings 2x für 4 Personen Müll zahlen soll oder den Hausmeister 2 mal bezahlen soll (je einmal für die reguläre Wohnung und 1x für den Keller) das ist mir doch schleierhaft...

  • Zitat

    Ich werde das also wieder an den Mieterbund weiterleiten.


    Die werden sich wieder freuen.

    Zitat

    Warum ich allerdings 2x für 4 Personen Müll zahlen soll oder den Hausmeister 2 mal bezahlen soll (je einmal für die reguläre Wohnung und 1x für den Keller) das ist mir doch schleierhaft...


    Was sagt denn der MSB dazu ?

  • Die erste Antwort vom MSB war, dass wir außer der vereinbahrten Pauschale wohl nichts zahlen müssten.
    Der Mieter ist naturgemäß erstmal anderer Meinung...und ich steh noch dazwischen. Ich möchte nur das zahlen, was ich tatsächlich nutzen kann.(gar nichts wäre natürlich noch besser, aber da mach ich mir keine Illusion)

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