Im Sommer 2011 haben wir zusätzlich zu unserer Wohnung einen zusätzlichen Kellerraum und einen Garagenraum angemietet. Die Garage ist nicht als solche zu nutzen, aber beheizbar und wurde als Hobbyraum im Mietvertrag aufgeführt.
Mündlich wurde eine Heizkostenpauschale von 15 Euro/Monat in der Heizperiode vereinbart.
Am 31.12.2012 fanden wir dann die Nebenkostenabrechnung für 2011 in unserem Briefkasten.
Abgesehen davon, dass dort sämtliche Nebenkosten für fast 50m³ abgerechnet werden (im Mietvertrag stehen 25 m³) Wird dort anteilig Grundsteuer, Hausstrom, Hausmeisterkosten, etc. abgerechnet.
Da wir keinen eigenen Zähler für die "Keller Heizung" haben, war eine Pauschale vereinbart. Diese Pauschale hat der VM nur für die Verbrauchskosten angenommen (allerdings für alle Monate, nicht wie abgesprochen für die Heizperiode) Zusätzlich berechnet er die vollen Heizungs-, Warmwasser- und Wartungskosten, wie für einen vollwertigen Wohnraum.
Wir haben weder einen Warmwasseranschluss, noch ist die gesamte angemietet Fläche beheizbar.
Dass ich gegen diesen Bescheid Einspruch erheben muss ist klar. Meine Frage ist nur, was darf für den Keller und Hobby-raum überhaupt an Nebenkosten geltend gemacht werden. Im Mietvertrag steht dazu nichts drin. Die Pauschale war leider nur Mündlich abgesprochen.