NK Abrechnung 2011 - Heizkosten teilweise aus 2010 berechnet

  • Hallo zusammen,

    habe mich im Internet auf die Suche begeben und leider keine schlüssige Antwort erhalten, deswegen versuche ich es hier.

    Habe die NK Abrechnung einer Mietswohnung für das Jahr 2011 bekommen, dort werden Warm- und Kaltwasserkosten berechnet, die den Zeitraum 1.6.2010-31.5.2011 abdecken. Diese Rechnung wurde vom Wasserversorger an den Vermieter am 26.8.2011 erstellt (Originalrechnung liegt bei).
    Ist die Berechnung für die Kosten aus dem Jahr 2010 rechtmässig oder nicht mehr fristgerecht? Immerhin lag die Rechnung dem Vermieter schon August 2011 vor und hätte in der NK Abrechnung für das Jahr 2010 (mir zugestellt im Dez.2011) anteilig berücksichtigt werden können (meiner Meinung nach).
    Ich würde ja den Kostenanteil für 2011 bezahlen, das wäre ja auch rechtens, aber so weit zurückreichend bis ins Jahr 2010 zahlen?

    Vielen Dank vorab für die Antworten,

    LG,

    c0mplexx

  • Alle Kosten, welche in dem Abrechnungszeitraum anfallen, müssen natürlich berücksichtigt werden. Der Abrechnungszeitraum muß aber nicht zwangsläufig das Kalenderjahr sein. Insoweit richtig.

    Wie lautet denn der Abrechnungszeitraum?

  • Das Jahresrechnungen der Ver- und Entsorger einen anderen Abrechnungszeitraum umfassen ist für die BK-Abrechnung irrelevant.

    Hauptsache der VM hat die Kosten/Verbräuche abgegrenzt. Z. B. bei der Wasserrechnung die Kosten/Verbräuche vom 1.6. - 31.12.10 für die Abrechnung 2010 und die vom 1.1. - 31.5.11 für die Abrechnung 2011.

  • Das Jahresrechnungen der Ver- und Entsorger einen anderen Abrechnungszeitraum umfassen ist für die BK-Abrechnung irrelevant.
    Hauptsache der VM hat die Kosten/Verbräuche abgegrenzt. Z. B. bei der Wasserrechnung die Kosten/Verbräuche vom 1.6. - 31.12.10 für die Abrechnung 2010 und die vom 1.1. - 31.5.11 für die Abrechnung 2011.


    Als Hilfestellung für die Kunden führen die EVUs auch die Zählerzwischenstände mit den unterschiedlichen Kosten (bspw. Tarifänderungen zum Jahreswechsel) auf.
    Dann muss der Vermieter eben etwas rechnen...:p

  • anitari und Berny

    danke für Eure Antworten. Also lag ich da doch mit meinem Gefühl richtig und muss nicht für die Kosten des Jahres 2010 aufkommen, da diese dann verjährt sind, richtig?
    Muss der Vermieter halt die Kosten für 2011 rausrechnen, die würde ich dann auch bezahlen.

    Vielen Dank nochmal an Euch!


    LG,

    c0mplexx

  • anitari und Berny
    danke für Eure Antworten. Also lag ich da doch mit meinem Gefühl richtig und muss nicht für die Kosten des Jahres 2010 aufkommen, da diese dann verjährt sind, richtig?


    Ich jedenfalls sehe es so, dass Kosten aus 2010 bei Kalenderjahrabrechnung spätestens ab 31.12.2012 nicht mehr gefordert werden können.

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