Wenn ich das schon höre: wegen 30 € hier ein Faß aufmachen.
Vergessen sie den Pippifax!!!!!!!!!!!
Beiträge von Kolinum
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Gehen Sie zur Polizei!
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urlhaus1,
sicher hast Du auch schon Deinen VM befragt. Wie war seine Antwort?
Hahaha, eher nicht gefragt! Das ist doch so Usus.
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Leider sind Sie hier mit Ihrem Problem nicht richtig. Schließe mich an.
Hier sind keine Profis, sondern nur Laien, welche aus Erfahrung ihre Meinung kundtun. -
Von mir können Sie leider keinen Rat erhalten. Sie haben nun schon alle Rechtsmittel über diverse Anwälte ohne Erfolg eingelegt.
Wer soll da als Laie hier noch helfen? -
Lassen Sie die Schüssel vom Fachman installieren. Er kann diese genau einrichten und kennt auch die Feldstärke des Empfanges.
Meistens fallen die Schüsseln dann auch kleiner aus, als der Laie denkt.
Hat mich mit Schüssel und Halterung 120 € gekostet und ist nicht von außen einzusehen. -
Alleine bricht sowas kaum ab. Da haben Sie wohl etwas zu heftig zugegriffen.
Möglichweise war es eingerostet und beim Lösen sollte man schon Vorsicht walten lassen.
Also da werden Sie wohl zahlen müssen. -
Sie werden um den Zeitwert des Laminates als Schadenersatz nicht drumrumkommen.
Die Kosten können hier nicht bestimmt werden.
Den Neupreis könnten Sie im Baumarkt erfahren. Dazu kommt noch die Arbeitszeit für das wechseln. Ein Tagewerk könnte schon drin sein. -
Zur Referenz hier der Auszug aus dem Mietvertrag:
" a) Beginn: Das Mietverhältnis beginnt am 1.1.2013b) Verträge von unbestimmter Dauer:
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jedem Teil zum Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Für den Vermieter beträgt die Kündigungsfrist nach 5-jähriger Mietdauer 6 Monate und nach 8-jähriger Mietdauer 9 Monate, jeweils zum Schluss eines Kalendermonats, soweit unter c) nichts anderes vereinbart wurde.c) Verträge auf bestimmte Dauer mit Begründung:
Der Abschluss des Mietvertrages erfolg auf 4 Jahre. Das Mietverhältnis endet am 31.12.2016. Die Vertragslaufzeit ist befristet, da nach Ablauf der Festmietzeit über die Wohnung aus folgenden Gründen verfügt werden muss: Eigenbedarf für Brude, der gemäß seiner Lebensplanung seinen Wohnsitz nach Stuttgart verlegen wird.
Auch während der Laufzeit des befristeten Vertrages gem. c) ist der Vermieter berechtigt, alle Mieterhöhungen vorzunehmen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften für Wohnraum zulässig sind, der auf unbesimmte Zeit vermietet wird."Werlchen Vertrag ahben Sie denn nun? b oder c ?
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Was wäre wenn morgen ein riesiger Planet die Erde trifft.
Ich weigere mich standhaft für Sie hell zu sehen.
Ansonsten werden die Brandermittler sicher auf Sie zukommen und denen schildern Sie dann wahrheitsgemäß den Sachverhalt. -
Sie sind weiterhin an den Mietvertrag gebunden; heißt: Sie müssen die Miete weiterhin pünktlich zahlen.
Da das Konto gesperrt ist, genügt es nicht die Miete "treuhänderisch" selbst zu verwalten, sondern Sie müssen unter Zuhilfenahme eines Anwaltes ein "Anderkonto" einrichten.
Näheres erfahren Sie dort. -
Für eine eingeschränkte Nutzung der Wohnung können Sie Mietminderung geltend machen(Anwalt konsultieren).
Desweiteren können Sie gegenüber den Vermieter oder Verursacher Schadenersatz geltend machen. -
Bemühen Sie einen Anwalt!
Hier wird Ihnen das wahrscheinlich niemand aufdröseln. Das ist ein Forum für Meinungen von Amateuren und leider kein TÜV für Mietvertrage und deren Anwendung -
Besser: Köchelverzeichnis
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Darf ein Mieter selber bestimmen wo die Mülltonnen stehen sollen oder legt der Vermieter den Standort fest?Nein, den Standort bestimmt der Vermieter. Schließlich ist das Gelände um das Haus nicht das des Mieters.
Die Hausordnung sollte das beinhalten. -
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Unsere Überdachung des Laubenganges ist aus Glas. Dieses Glas ist stark verwittert und lässt nur noch wenig Licht durch. Aus diesem Grund müssen wir auch tagsüber oft das Lich bei manchen Tätigkeiten in der Küche einschalten, was einen erhöhten Mehraufwand nach sich zieht. Der Vermieter (Wohnungsbauverein) sagt das er es erst in angeblichen Renovierungsarbeiten im Jahr 2017 reinigen lassen möchte. Diese Überdachung ist nun aber schon das zweite Jahr nicht mehr gereinigt worden und daher überlege ich mir eine Mietminderung anzukündigen. Was kann man da genau machen oder ansetzen?
Was Sie da genau machen müssen erklärt Ihnen ein Anwalt. Hier jedenfalls wird das niemand tun. Lediglich Meinungen werden Sie lesen können. Meine ist: Pippifax!
Hinweis: Vielleicht hilft guggeln. -
§ 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.Was vertragsgemäßer Gebrauch ist können nur Gerichte entscheiden.
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1. kann der Mieter gegen Vorlage seines MVs jederzeit beim Grundbuchamt Einsicht nehmen, wann der neue eigentragen wurde. Zweitens spielt das Datum der Eintragung mit unter die entscheidene Rolle . Käufer dürfen nämlich nur nicht abgelaufene Perioden abrechnen.
Wenn Sie die Frage eingangs richtig gelesen hätten, ist die richtige Antwort schon lange erteilt worden.
Ich weiß nicht was dieser Grundbuchmist damit zu tun hat. -
Bitte entschuldigen Sie, wenn meine Ausdrucksweise Ihnen etwas "lapidar" vorkommt. Ich wollte Ihnen das "drum herum" ersparen und gleich auf den Punkt kommen.
Da tun Sie gut.ZitatMeine Pflicht als Mieter habe ich erfüllt. Wie bereits zitiert, lese ich aus dem §535 heraus, dass es die Pflicht des Vermieters ist, Reparaturaktivitäten einzuleiten...
Im Prinzip richtig. Maßgebend ist natürlich der Umfang der Reparaturen. Berücksichtigt werden muß auch die Reparaturklausel in manchen Mietverträgen.
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