Vorgehen bei Wasserschaden / Mietminderung / Instandsetzung

  • Guten Tag Zusammen. Ich bin neu hier und hätte direkt ein anliegen, da ich noch nicht so lange Mieter bin und mir kompetente Hilfe erhoffe. Danke schon im voraus.

    Ich bin seit gut 6 Monaten Mieter einer Wohnung. Die Wohnung war längere Zeit leer, ich habe diese komplett bezogen und eine neue IKEA Küche eingebaut (Wert ca. 4500€).

    Nun habe ich vor einigen Tagen im Eckschrank einen kleinen Wasserfleck gesehen und die Schranktür einige Tage offen gelassen, in der Vermutung, dass mir Wasser aus der Kaffeemaschine ausgelaufen war. Der Fleck änderte sich nicht. Um der Sache auf den Grund zu gehen (meine Freundin ist Asthmatikerin und hatte seit einiger Zeit schon beschwerden wie laufende Nase, Juckreiz im Hals), habe ich - wiederwillig - die Rückwand meiner L-Küche rausgebrochen. Diese war von der hinteren Seite voller Schimmel - dichter, schwarzer Flaum. Der Schock saß tief, auch die Wand war vollständig benetzt. Auch der nächste Schrank war vollständig befallen, erst sichtbar nach rausreißen der Rückwand. Ebenso der andere - Kurz: Die gesamte Breite der Küche war voller Schimmel. Die Tapete löste sich schon so und vor lauter Panik vor dem Schimmel habe ich die Tapete abgerissen, in eine Tüte gepackt und rausgeschafft - als Beweismittel und vorher Fotos gemacht.

    Heute kam ein Gas, Wasser- Installateur und hat eine Feuchtigkeitsmessung an diversen Stelle vorgenommen, immer zwischen 75% und an vielen Stellen 100%. Die gesamte Wand ist Nass. Es ist keine Aussen-Haus-Wand, sondern eine Trennwand zwischen Küche und Badezimmer.

    Die Wand ist Im Badezimmer ebenfalls über die gesamte Fläche nass, jedoch ab Kopfhöhe zunehmend trocken - bis zur Decke wo die Feuchtigkeit nur noch 20% beträgt und damit als "trocken" angesehen wird.

    Morgen soll ein weiteres Unternehmen kommen (Hausverwaltung hat beauftragt) die genauer Lokalisieren und die Wand aufstemmen wollen um den Schaden zu beseitigen. Wir haben eine Hausrat-Versicherung seit Jan. 2016 abgeschlossen.

    Fragen:

    1. Mietminderung möglich? Wenn ja, wie hoch und welcher Zeitraum? Wir mussten den Strom in der Küche abstellen, da es aus den Steckdosen funkte. Herd, Backofen etc. sind stromlos

    2. Wer zahlt auf- und abbau meiner Küche und den Ersatz der Möbel bzw. kontaminierten Elektrogeräte die ja auch Lüfter haben die das Zeug einsaugen und eventuell auf mein Essen schieben. Mikrowelle, Backofen, Induktionskochgeld, Dunstabzugshaube

    3. Was kann ich tun um nicht als Verlierer aus dem Desaster hervorzutreten?

    4. Was ist z.B. mit dem Boden, der ja auch in Mitleidenschaft gezogen wurde? Es ist Laminat verlegt

    5. Wie gehe ich mit einer nicht nutzbaren Küche und den Gesundheitlichen folgen um?

    Vielen Dank!

  • Für eine eingeschränkte Nutzung der Wohnung können Sie Mietminderung geltend machen(Anwalt konsultieren).
    Desweiteren können Sie gegenüber den Vermieter oder Verursacher Schadenersatz geltend machen.

  • Guten Tag Zusammen.Fragen:

    1. Mietminderung möglich? Wenn ja, wie hoch und welcher Zeitraum? Wir mussten den Strom in der Küche abstellen, da es aus den Steckdosen funkte. Herd, Backofen etc. sind stromlos

    Ja, eine Mietminderung ist möglich!

    Zitat

    2. Wer zahlt auf- und abbau meiner Küche und den Ersatz der Möbel bzw. kontaminierten Elektrogeräte die ja auch Lüfter haben die das Zeug einsaugen und eventuell auf mein Essen schieben. Mikrowelle, Backofen, Induktionskochgeld, Dunstabzugshaube

    Kommt darauf an wer oder was die Durchnässung verschuldet hat, z. B. eine Wasserleitung undicht und der Vermieter hat hoffentlich eine Gebäudeversicherung, dann könnte diese dafür aufkommen, ansonsten wenn er klug ist, hat er eine Haus u. Grundbesitzerhaftpflicht die ebenfalls in Frage kommen könnte, hierzu muss man aber eine Forderung an den Vermieter stellen, von selber geht das nicht.

    Zitat

    3. Was kann ich tun um nicht als Verlierer

    Zitat

    [/B]aus dem Desaster hervorzutreten?

    Aufmerksam verfolgen, was die Ursache des Ganzen ist, Forderung an den Vermieter stellen, Miete mindern, hier kommt noch einiges auf die zu, vielleicht hast du ja einen gute Vermieter, der dir von vornherein schon mal was anbietet für die Unanehmlichkeiten.

    Zitat

    4. Was ist z.B. mit dem Boden, der ja auch in Mitleidenschaft gezogen wurde? Es ist Laminat verlegt

    Wer hat den Boden verlegt, wenn vom Vermieter, dann ist es Bestandteil der Mietsache und die Instandhaltung und Instandsetzung obliegt ihm.

    Zitat

    5. Wie gehe ich mit einer nicht nutzbaren Küche und den Gesundheitlichen folgen um?[/B]

    Vielen Dank!

    Es scheint ein größeres Problem zu sein, man kann nur hoffen, dass der Mieter nicht eine Leitung angebohrt hat beim Kücheninstallieren, ansonsten Rate ich zu einer anwaltlichen Erstberatung.

    Gruß
    BHShuber

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