Ist alles Korrekt? Glaub ich werde ...

  • Ich bin seit ein paar Jahren schon Mieter in einer Werkstatt / Halle

    Jedenfalls kommt mir die NK Abrechnung komisch vor. z.B was sind Verwaltungskosten "Der Vermiete ist nie da" oder wieso 30% Anteil wenn im Objekt 4 Familien leben + Ich = 5

    Ich muss dazu sagen das in dem 1 Stock die Elten vom Vermieter leben und ich glaub ,dass er das ein oder andere lieber auf mich verteilt.

    z.B Zahlen die Eltern ihren Strom abzügich von meinem Zäher. 25Cent je KW. Ist das richtig bzw reicht das - weil alles weiter Zahle ich im enteffekt""" also das Ablesen etc.....oder nicht?

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  • Bemühen Sie einen Anwalt!
    Hier wird Ihnen das wahrscheinlich niemand aufdröseln. Das ist ein Forum für Meinungen von Amateuren und leider kein TÜV für Mietvertrage und deren Anwendung

  • Die Betriebskostenabrechnung ist formell nicht richtig. Hier kannst du etwas dazu nachlesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/bk_abrechnung.htm

    Das heißt also, bis jetzt bist du überhaupt nicht verpflichtet die Nachzahlung zu leisten. Verwaltungskosten können im Gewerbemietrecht auf den Mieter umgelegt werden, dazu bedarf es aber einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung habe ich jetzt auf die schnelle im Vertrag nicht entdeckt. Wenn du die Verwaltungskosten in den letzten Jahren anstandslos gezahlt hast, kann darin eine stillschweigende Zustimmung gesehen werden. Hier müsste man nochmal recherchieren, ob es in diesem Fall zu trifft.

  • Ich bin seit ein paar Jahren schon Mieter in einer Werkstatt / Halle

    Jedenfalls kommt mir die NK Abrechnung komisch vor. z.B was sind Verwaltungskosten "Der Vermiete ist nie da" oder wieso 30% Anteil wenn im Objekt 4 Familien leben + Ich = 5

    Ich muss dazu sagen das in dem 1 Stock die Elten vom Vermieter leben und ich glaub ,dass er das ein oder andere lieber auf mich verteilt.

    z.B Zahlen die Eltern ihren Strom abzügich von meinem Zäher. 25Cent je KW. Ist das richtig bzw reicht das - weil alles weiter Zahle ich im enteffekt""" also das Ablesen etc.....oder nicht?

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    Hallo,

    die in der Abrechnung aufgeführten Verwaltungskosten sind keine Neben- und Betriebskosten, somit auch nicht vom Mieter zu bezahlen, diese sind im Mietvertrag auch nicht vereinbart.

    Jetzt kannst du dir überlegen ob du der Abrechnung widersprichst und unter Umständen den Ärger mit dem Vermieter in Kauf nimmst.

    Gruß
    BHShuber

  • Ich hab ihn gerade per Whatapp gefragt

    Antwort

    Das hab ich dir mündlich gesagt“

    Hallo,

    leider hat es dein Vermieter versäumt schriftlich zu fixieren, sprich zu vereinbaren, somit sind genau diese Kosten nicht geschuldet, Pech für Egon den Vermieter.

    Gruß
    BHShuber

  • Für was sind diese Kosten gedacht eigentlich?“

    Hallo,

    das sind Verwaltungskosten, die Kosten die für den Aufwand der Verwaltung entstehen.

    So, diese sind in Wohnraummietverhältnissen nicht umlagefähig in Gewerbemietverträgen (anders benannt) könnte man so was vereinbaren, allerdings liegt die Betonung auf vereinbart und das ist bei dir nicht der Fall.

    Gruß
    BHShuber

  • das sind Verwaltungskosten, die Kosten die für den Aufwand der Verwaltung entstehen.
    So, diese sind in Wohnraummietverhältnissen nicht umlagefähig in Gewerbemietverträgen (anders benannt) könnte man so was vereinbaren, allerdings liegt die Betonung auf vereinbart und das ist bei dir nicht der Fall.


    Sehe ich auch so. Normalerweise sind Verwaltungskosten mit der Grundmiete abgegolten.

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