Beiträge von Kolinum


    Vor Unterzeichnung habe ich den Makler explizit gefragt, ob Feuchtigkeit oder Schimmel vorhanden ist!!! Diese Frage wurde deutlich verneint!!!

    Der Makler ist nicht Ihr Vermieter. Diese Zusage ist also, mietrechtlich gesehen, Luft.

    Zitat

    Kann ich jetzt ohne finanzielle Einbußen fristlos kündigen und die Maklercourtage zurück verlangen, oder ggf. vom Vermieter ein Gutachten über den Schimmelbefall oder dessen Bereinigung fordern?

    Sie hätten bereits bei Bekanntwerden den Mietvertrag wieder fristgerecht kündigen können.
    Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines Attestes über eine erhebliche Gesundheitsgefährdung möglich und dieses muß von einen Amtsarzt ausgestellt sein.
    Den Makler können Sie hier aber nur zivilrechtlich belangen. Keine Beweise. Vergessen Sie das!

    Zitat

    Desweiteren habe ich den Vermieter so verstanden, dass die Arbeiten von seiner Standart-Baufirma ausgeführt werden sollen und nicht von Experten für Schimmelbeseitigung!

    Der Eigentümer allein bestimmt wer was tut. Niemand verlangt von Ihnen das Sie sich ein luxuriöseres Auto anschaffen sollen, weil es besser zum Haus passt.

    Schimmel ist immer eine schwierige Problematik. Bis auf wenige Ausnahmen liegt der Schimmelbefall meistens beim Wohnungsnutzer.
    Aus der Ferne kann sowie eine Schuld nicht festgestellt werden.

    Entscheidend ist, von wem Sie die Küche übernehmen.
    Übernehmen Sie diese vom Vormieter wird es Ihr Eigentum, dann bleibt der Vermieter außen vor. Es ginge ihm nichts an.
    Oder die Küche wird Ihnen mitvermietet, dann ist sie Bestandteil der Wohnung und gehört dem Vermieter.
    Andernfalls müssten Sie beim Entfernen der Küche möglicherweise die durch diese verursachten Schäden aufkommen.

    Meine Nutzung wird eingeschränkt und weil bei Einzug ein ruhiges Gewerbe da war und nicht damit zu rechnen war, dass eine KiTa einzieht, wird die Wohnqualität eingeschränkt.

    Unangenehme Mieter müssen Sie dulden. Dafür wohnen Sie in einem Mietshaus. Ihre Nachbarn könnten Sie eventuell auch unangenehm sein. Was nun?

    Zitat

    Was ist eigentlich mit den Kosten der Gartenpflege, die ich bisher investiert habe.

    Da ist nix und wird es auch nicht sein. Woanders gehört auch die Treppenhausreinigung zu den Mieterpflichten ohne extra Bezahlung.
    Bei Ihnen war wohl auch die Pflege des Gartens vertraglich vereinbart.


    In unserem Mietvertrag, steht: Das die Pflege von den Mietern (also uns) durchgeführt wird. Zu dem gibt es ein Schreiben in dem es heißt, dass die Gartennutzung zur Zeit durch uns durchgeführt wird. Nichts jedoch, dass er uns dieses Recht wieder nehmen kann. Da wir auf Grund der auf uns zukommenden Lärmbelästigung so oder so ausziehen werden. Frage ich mich, wieviel kann ich Mietminderung je geltend machen ab Juli. - Dann ist zumindest der Umzug bezahlt.

    1. Was haben Sie gemietet: Eine Wohnung und den Garten oder bloß die Wohnung?

    Sie können den Garten zwar aus Kulanz nutzen, ein Recht darauf (wenn nicht vertraglich geregelt) haben Sie nicht.

    2. Da der zu erwartende Lärm erst überhaupt mal dasein muß und dieser sich auch noch auf die Vormittagsstunden beschränkt, haben keine Chance auf eine Mietminderung


    Bei den Beweisen die wir haben, muss es doch möglich sein, die Beweislast umzudrehen, so dass der Vermieter ein Gutachten auf seine Kosten erstellen muss.
    Kennt jemand so eine Möglichkeit?

    Bei einem Gutachten muss der Besteller erst mal in Vorleistung gehen. Erst das Ergebnis dient als Grundlage für einen möglichen Ersatzanspruch.

    Zitat

    Der Schimmelbefall und auch den Feuchtigkeitsschaden an für sich, ist eine Gesundheitsgefährdung, vor Allem für meine Frau. Uns ist auch klar, dass ein Auszug am Ratsamsten ist,

    Richtig!

    Zitat

    dennoch streben wir eine Sanierung des Hauses an, da wir uns hier und in dem Umfeld *im Prinzip wohlfühlen. Ausserdem ist diese Ecke günstig wegen meiner Arbeitsstelle.

    Ob ein Haus saniert wird oder nicht bestimmt allein der Eigentümer und niemand sonst.

    Zitat

    Wir beschäftigen uns auch mit einem Umzug aber die finanziellen Mittel werden sehr knapp sein und nicht nur deswegen ist es schwierig eine geeignete Wohnung zu finden. Wie kann man nun eine evtl. Sanierung des Gebäudes ohne großen Rechtsstreit vor Gericht erreichen?

    In dem Sie mit dem Eigentümer verhandeln.

    Zitat

    Macht es da Sinn z.B. ein Treuhandkonto ein zu richten, um dem Vermieter zu zeigen, dass die Mietminderung existiert?


    Überflüssig, bewahren Sie die Minderung gut auf, sodaß Sie im Notfall sofort zur Verfügung steht.

    Zitat

    Oder gibt es eine Möglichkeit, ohne das zusätzliche Kosten, den Rechtsstreit erst einmal nieder zu legen? Erst einmal auszuziehen und dann erneut zu beginnen?

    Wenn Sie ausziehen, müsste der Mietvertrag beendet werden und ob Sie dann vom selben Vermieter wieder einen neuen Vertrag bekommen dürfte wohl im Reich der Fantasie angesiedelt sein.

    Zitat

    Damit meine Frau in einer anderen Wohnung gesund werden kann - aber wir dennoch für, ich sage mal für die Allgemeinheit, unser Recht bekommen. Vielleicht auch in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

    Von einer Schmerzensgeldforderung in solchen Fällen habe ich noch nie gehört, zudem man sich dann auch vorhalten lassen muß, was man selbst zur Minderung getan hat.

    Es ist und bleibt Ihnen nur der einfachste Weg; fristgerecht kündigen.

    Beachten Sie immer dabei auch Aufwand und Nutzen. Rechthaberei ist nicht immer das Gelbe vom Ei.

    Ich kann Mainschwimmer nur voll zustimmen.
    Man schaut sich die Mieter vorher an. Anzeichen für Messies sind immer da. Notfalls erkundigt man sich beim Vormieter oder deren Nachbarn. Ist das Ungeziefer erst mal im Haus ist die Kacke am dampfen.
    Sie können nur kündigen und hoffen, das es keine Zigeuner sind, welche den besonderen Schutz unserer Gesellschaft genießen.


    mit dem thema "arrest" hab ich noch nichts angefangen. kannst du mir bitte weiterhelfen - wem gegenüber ich dies erteilen kann?
    wenn du natürlich noch andere handfeste punkte hast, wäre ich dir sehr dankbar. aber erst will ich mit dem thema arrest befassen.

    Vergessen Sie den den phantastischen Schwachkopf. Den sollten Sie nicht ernst nehmen. Er provoziert hier mit seinen Gesülze jeden Beitrag.

    Rasenmäher: Die schlechte Nachricht
    Wenn ich fremdes Eigentum beschädige, aus welchen Gründen auch immer, ist es meine verdammte Pflicht und Schuldigkeit für die Beseitigung des Schadens Sorge zu tragen.
    Alles andere verbuchen Sie unter Ausreden.

    Übergabeprotokoll: Die gute Nachricht
    Wenn ein schriftliches Übergabeprotokoll existiert, dann gilt das. Ansonsten bräuchte man keines erstellen.
    Eine Ausnahme sind allerdings verdeckte Mängel; diese liegen aber nach Ihrer Darstellung hier nicht vor.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!