Hallo,
vor zwei Jahren sind wir in eine Wohnung gezogen. Vor Einzug haben wir die Wohnung zweimal besichtigt. Bei beiden Terminen habe ich ausdrücklich nach einer Schimmelbelastung nachgefragt, da meine Frau hochgradig gegen Schimmel allergisch ist. Beide male wurde ein aktueller wie auch ein vergangener Schimmelbefall *verneint. Damals war für uns weder Feuchtigkeit noch ein Schimmelbefall Sichtbar. Das lag wohl daran, dass die Wohnung und der Keller frisch gestrichen und neu vertäfelt wurde. Durch andere Mieter im Haus und Schreiben von Vormietern, welche an den Vermieter gingen, *haben wir den Beweis, dass im Haus Schimmel existiert hat und dieser wahrscheinlich nicht fachgerecht entfernt wurde. Im Keller ist der Schimmel nun deutlich zu sehen. Die Sichtbare Stelle erstreckt sich über mehrere m³ und ist stellenweise sogar schon pelzig.
Daher liegt doch eine arglistige Täuschung vor. Oder? Und wenn ja, wie geht man dagegen rechtlich vor?
Seit Februar 2013 haben wir über unseren Anwalt unserem Vermieter die Mängel wegen des Schimmels nochmals gemeldet und eine Frist von zwei Wochen gesetzt die Mängel zu beseitigen. Dies ist nicht geschehen, daher haben wir die Miete um 10% *gekürzt. Seitdem hat unser Vermieter nicht gehandelt und selbst einen Anwalt eingeschaltet. Dieser Anwalt war mit einem sogenannten Sachverständigen in unserer Wohnung und im Keller. Sie haben sich die Schäden angeschaut und nur Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt. Sie haben nicht nur Feuchtigkeit, sondern sogar Nässe an manchen Stellen festgestellt. Seitdem wir hier wohnen, baut meine Frau gesundheitlich immer mehr ab. Daher benötigen wir dringend einen Nachweis, wie gesundheitsgefährdend dieser Schimmel ist. Bzw. in welchem Grad eine Gesundheitsgefährdung durch die Feuchtigkeitsschäden, auch in Bezug auf mikrobiellen und bakteriellen Befall, insbesondere für meine Frau, vorliegt. Bei den Beweisen die wir haben, muss es doch möglich sein, die Beweislast umzudrehen, so dass der Vermieter ein Gutachten auf seine Kosten erstellen muss.
Kennt jemand so eine Möglichkeit?
Der Schimmelbefall und auch den Feuchtigkeitsschaden an für sich, ist eine Gesundheitsgefährdung, vor Allem für meine Frau. Uns ist auch klar, dass ein Auszug am Ratsamsten ist, dennoch streben wir eine Sanierung des Hauses an, da wir uns hier und in dem Umfeld *im Prinzip wohlfühlen. Ausserdem ist diese Ecke günstig wegen meiner Arbeitsstelle. Wir beschäftigen uns auch mit einem Umzug aber die finanziellen Mittel werden sehr knapp sein und nicht nur deswegen ist es schwierig eine geeignete Wohnung zu finden. Wie kann man nun eine evtl. Sanierung des Gebäudes ohne großen Rechtsstreit vor Gericht erreichen?
Macht es da Sinn z.B. ein Treuhandkonto ein zu richten, um dem Vermieter zu zeigen, dass die Mietminderung existiert?
Oder gibt es eine Möglichkeit, ohne das zusätzliche Kosten, den Rechtsstreit erst einmal nieder zu legen? Erst einmal auszuziehen und dann erneut zu beginnen? Damit meine Frau in einer anderen Wohnung gesund werden kann - aber wir dennoch für, ich sage mal für die Allgemeinheit, unser Recht bekommen. Vielleicht auch in Form von Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Viele Gruesse